am 22.08.2025 09:32
Moin in die Runde.
Frage: Hat jemand (schon) Erfahrungen gemacht mit einer Rückforderung von "Coachingleistungen" im Bereich Trading? Gibt ja genug Anbieter die für meines Erachtens viel Geld diese Tradingausbildungen anbieten.
Der BGH hat ja jetzt gesagt, daß die meisten KEINE Zulassung nach dem Fernunterrichtsgesetzt haben - und deswegen der Vertrag NICHTIG ist. > Man kann sein Geld zurückfordern auch wenn eine Leistung seitens des Anbieters gebracht wurde.
Würde mich mal interessieren!
22.08.2025 11:35 - bearbeitet 22.08.2025 13:09
@Dujabaer62 schrieb:Moin in die Runde.
Der BGH hat ja jetzt gesagt, daß die meisten KEINE Zulassung nach dem Fernunterrichtsgesetzt haben - und deswegen der Vertrag NICHTIG ist.
Genau dies steht nicht im Urteil! Das Urteil bezog sich auf die Definition von "Fernuntericht", wenn das Angebot sowohl synchrone und asynchrone Unterrichtsteile enthält.
Grundsätzlich halte ich es für moralisch höchst fragwürdig, die erhaltene (= vom Anbieter erbrachte) Leistung zu behalten, aber dessen Vergütung aufgrund eines Formfehlers zurückzufordern.
am 22.08.2025 15:18
Moin.
Moral - erhaltene Leistungen: durchaus berechtigter Einwand - NUR: Sehr oft steht der Preis in keinem Verhältnis zur Leistung 😞
Und das lässt sich leider vorher ja überhaupt nicht überprüfen.
am 22.08.2025 15:50
Den Preis kennt man eigentlich vorher - und entscheidet vorher, ob es einem das Wert ist.
am 22.08.2025 16:24
@Dujabaer62 schrieb:NUR: Sehr oft steht der Preis in keinem Verhältnis zur Leistung 😞
Das ist eine sehr pauschale Aussage, die gar nicht Gegenstand der BGH Entscheidung war.
Ob und welchen Nutzen ein Teilnehmer aus einer Fortbildung zieht, hängt nicht nur vom Ausbilder/Dozenten sondern sehr stark auf vom Teilnehmer ab. Ich z.B. spiele leidlich (z.B. meine Zuhörer müssen eine gewisse Leidensbereitschaft aufbringen) Geige. Natürlich könnte ich viel Geld für Privatunterricht beim Top-Experten ausgeben, der sonst Leuten hilft, eine Position in einem der Top-3 Orchester der Welt zu bekommen. Das mache ich nicht, weil ich weiß, daß ich nicht bereit für so ein hochklassiges Training bin. Die Tatsache, daß so ein Training für mich vollkommen nutzlos ist, bedeutet eben nicht, daß es schlecht oder überteuert ist.
am 22.08.2025 16:55
@Dujabaer62 schrieb:Moin in die Runde.
Frage: Hat jemand (schon) Erfahrungen gemacht mit einer Rückforderung von "Coachingleistungen" im Bereich Trading? Gibt ja genug Anbieter die für meines Erachtens viel Geld diese Tradingausbildungen anbieten.
Der BGH hat ja jetzt gesagt, daß die meisten KEINE Zulassung nach dem Fernunterrichtsgesetzt haben - und deswegen der Vertrag NICHTIG ist. > Man kann sein Geld zurückfordern auch wenn eine Leistung seitens des Anbieters gebracht wurde.
Würde mich mal interessieren!
Ich vermute, hier wird sich niemand mit entsprechender Erfahrung melden.
Ungeachtet davon würde ich - vorausgesetzt es handelt sich um einen nennenswerten Betrag - sowieso einen Anwalt mit der Prüfung und evtl. weiteren Schritten beauftragen.
(…. oder möchtest du in dem Wissen, dass ein Vertrag möglicherweise nichtig ist, noch schnell einen Kurs buchen und dann nach dem Kurs dein Geld zurück verlangen ?)
22.08.2025 17:09 - bearbeitet 22.08.2025 17:11
22.08.2025 17:09 - bearbeitet 22.08.2025 17:11
Hallo @Dujabaer62,
danke für deine interessante Frage. Es gibt da eine strukturierte Vorgehensweise, die für dich zielführend sein kann, ohne dass du gleich noch einmal für die Erstberatung beim Jura-Unternehmer die volle Beratungsgebühr hinlegst. Das würde ich dir ohne irgendeine Haftung sozusagen als private gesellschaftliche Unterhaltung sagen.
Zuerst die Risikoabwägung:
1.) Nehme den Firmennamen, mit dem du den Vertrag abgeschlossen hast, und gebe diesen in das staatlich geführte Unternehmensregister ein. Dann siehst du, ob zu einem vergangenen (Bilanz-)Stichtag überhaupt Haftungsmasse für eine Klage dagewesen wäre. Der Jura-Unternehmer macht das oft von sich aus nicht unaufgefordert, der möchte dir Dienstleistungen verkaufen.
Ist es beispielsweise eine 1 Euro GmbH oder eine GmbH in Gründung und zahlt sich der Geschäftsführer vorher alles als Gehalt aus, dann kannst du vielleicht einen Titel bekommen und den über den Schreibtisch hängen.
2.) Mit welcher Bezahlart hast du bezahlt.. Wenn irgendwas mit Lastschrift ist, dann kannst du ja auf eigenes Risiko das zurückbuchen lassen und die Gegenseite mit Mahnungen gegen dich anrennen lassen. Und dann die Hälfte oder was immer freiwillig überweisen.
3.) Wenn du ganz krass und nachweisbar über den Tisch gezogen worden bist: Lerne die Vokabel des Adhäsionsverfahrens. Bei einem Adhäsionsverfahren stellst du zuerst Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft, diese gibt das zu Ermittlungen weiter an das entsprechende Kommissariat für Wirtschaftsdelikte und diese ermitteln dann ob eine Straftat vorliegt.
Also Wucher etc.. Mit diesem Strafverfahren würdest du einen Erfolg haben, wenn tatsächlich ein Wucher vorliegt. Ist beispielsweise ein Buch nur etwas zu teuer oder zu zahlst genau 34 Euro pro Monat um dir einmal die Woche einem Live Call zuzuhören... Dann ist das öffentliche Interesse fraglich.
Hast du aber den Schuldspruch dieses Strafverfahrens, dann machst du deine Forderung im Rahmen eines Mahnbescheides geltend.
4.) Schau in den Unterlagen nach, ob du tatsächlich an der Börse gehandelt hast oder ob der Anbieter dir die Teilnahme an einem Computerspiel verkauft hat, welches sich nur an den Börsenkursen orientiert. Ich habe da einen fürchterlichen Verdacht bei wem du eine "Challenge" gekauft hast. Oh je....
Dann könntest du es über die Sicherheitsabteilung/Trust&Safety vom Kreditkartenherausgeber VISA probieren.
Kopf hoch.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 22.08.2025 18:43
@Glücksdrache schrieb:
4.) Schau in den Unterlagen nach, ob du tatsächlich an der Börse gehandelt hast oder ob der Anbieter dir die Teilnahme an einem Computerspiel verkauft hat, welches sich nur an den Börsenkursen orientiert. Ich habe da einen fürchterlichen Verdacht bei wem du eine "Challenge" gekauft hast. Oh je....
Hast du ein Beispiel für so eine "Challenge"?
am 22.08.2025 19:57
am 22.08.2025 19:57
Ich wusste gar nicht, daß es so etwas gibt und Leute darauf hereinfallen.
22.08.2025 20:12 - bearbeitet 22.08.2025 20:28
22.08.2025 20:12 - bearbeitet 22.08.2025 20:28
Hallo @microsparer, hallo @ehemaliger Nutzer,
hallo Community
tut mir leid, dass darf ich schon aus Haftungsgründen nicht schreiben. Vertrau mir einfach in dem Punkt, dass es den grauen Kapitalmarkt immer noch gibt. Im Moment ist es das Plädoyer, dass du Hebel >5 ganz legal bei praktisch allen Banken handeln kannst, wenn du diese Unterlagen zur Risikoklasse unterschrieben hast.
Die deutsche Kapitalmarktaufsicht leistet dabei hervorragende Arbeit. Du kannst also fast alles auch in Deutschland und/oder dem klassischen Bankensektor und/oder zugelassenen Brokern handeln.
Mal schauen, ob @Dujabaer62 die Antwort abholt.
Liebe Grüße
Gluecksdrache