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Anschaffungskosten ausweisen
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am 31.08.2023 15:14
Da es bei mir schon mal Unstimmigkeiten bei den Anschaffungskosten bei Depotübertragen, Käufen, Splits etc. gab, mein Vorschlag: Die Anschaffungskosten immer bei allen Abrechnungen, Depotübertragen etc. seperat ausweisen. Spart umständliche Recherchen, sowohl für den Kunden, als auch für die Bank, oder sogar die Banken.
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am 31.08.2023 22:15
@Silver_Wolf schrieb:
@Thomas1968 schrieb:Ich muß leider wieder widersprechen. Bei den steuerlichen Daten sind und waren schon mehrfach Fehler - zumindest bei mir. Und genau darum geht es mir. Ich mußte sogar schon mal die BaFin einschalten, um die korrekten steuerlichen Anschaffungskosten zu hinterlegen. Und genau das will ich zukünftig in meinem Interesse und auch im Interesse der Comdirect vermeiden.
Dann machst du wohl ungewöhnliche Dinge die die Bank nicht versteht. 🙂
Ich hatte da in rund15 Jahren nie Probleme.
Vielleicht mal ein Beispiel?
Gerne. Depotübertrag von der ING zur Comdirect: Bei einem, von mehreren übertragenen Wertpapieren, fehlen die Anschaffungskosten.
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am 31.08.2023 22:28
@Thomas1968 schrieb:Gerne. Depotübertrag von der ING zur Comdirect: Bei einem, von mehreren übertragenen Wertpapieren, fehlen die Anschaffungskosten.
Ohne konkrete Daten kann man dazu natürlich nichts sagen.
Schweizer Aktien, Russische Aktien, Delistings, nicht mehr gehandelte ADR oder was auch immer.
Überträge aus dem Ausland wo keine Daten übertragen werden.
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am 31.08.2023 22:29
@Thomas1968 schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:
@Thomas1968 schrieb:Ich muß leider wieder widersprechen. Bei den steuerlichen Daten sind und waren schon mehrfach Fehler - zumindest bei mir. Und genau darum geht es mir. Ich mußte sogar schon mal die BaFin einschalten, um die korrekten steuerlichen Anschaffungskosten zu hinterlegen. Und genau das will ich zukünftig in meinem Interesse und auch im Interesse der Comdirect vermeiden.
Dann machst du wohl ungewöhnliche Dinge die die Bank nicht versteht. 🙂
Ich hatte da in rund15 Jahren nie Probleme.
Vielleicht mal ein Beispiel?
Gerne. Depotübertrag von der ING zur Comdirect: Bei einem, von mehreren übertragenen Wertpapieren, fehlen die Anschaffungskosten.
Und was wäre jetzt der Vorteil, wenn auf der Einbuchungsbestätigung „Null“ steht ?
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am 31.08.2023 22:33
@paej schrieb:Und was wäre jetzt der Vorteil, wenn auf der Einbuchungsbestätigung „Null“ steht ?
Vorteil?
Ohne Einstandswert zahlst du Steuern auf 30% vom Kurswert. 😞
Nennt sich Ersatzbessungsgrundlage.
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am 31.08.2023 22:35
@Silver_Wolf schrieb:
@Thomas1968 schrieb:Gerne. Depotübertrag von der ING zur Comdirect: Bei einem, von mehreren übertragenen Wertpapieren, fehlen die Anschaffungskosten.
Ohne konkrete Daten kann man dazu natürlich nichts sagen.
Schweizer Aktien, Russische Aktien, Delistings, nicht mehr gehandelte ADR oder was auch immer.
Überträge aus dem Ausland wo keine Daten übertragen werden.
Es sind TUI-Aktien.
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am 31.08.2023 22:37
@paej schrieb:
@Thomas1968 schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:
@Thomas1968 schrieb:Ich muß leider wieder widersprechen. Bei den steuerlichen Daten sind und waren schon mehrfach Fehler - zumindest bei mir. Und genau darum geht es mir. Ich mußte sogar schon mal die BaFin einschalten, um die korrekten steuerlichen Anschaffungskosten zu hinterlegen. Und genau das will ich zukünftig in meinem Interesse und auch im Interesse der Comdirect vermeiden.
Dann machst du wohl ungewöhnliche Dinge die die Bank nicht versteht. 🙂
Ich hatte da in rund15 Jahren nie Probleme.
Vielleicht mal ein Beispiel?
Gerne. Depotübertrag von der ING zur Comdirect: Bei einem, von mehreren übertragenen Wertpapieren, fehlen die Anschaffungskosten.
Und was wäre jetzt der Vorteil, wenn auf der Einbuchungsbestätigung „Null“ steht ?
Dann sieht man es sofort und spart sich das Nachschauen in der Steuersimulation - das kann bei einem größeren Depot schon unübersichtlich sein. Erst recht, wenn es bei einem Wert mehrere Zu- und Abgänge gab.
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am 31.08.2023 22:41
@Silver_Wolf schrieb:
@paej schrieb:Und was wäre jetzt der Vorteil, wenn auf der Einbuchungsbestätigung „Null“ steht ?
Vorteil?
Ohne Einstandswert zahlst du Steuern auf 30% vom Kurswert. 😞
Nennt sich Ersatzbessungsgrundlage.
Oder es im Nachhinein dem Finanzamt erklären. Dann kommt es auf den Willen des Finanzamts an. Viel Spaß
01.09.2023 07:59 - bearbeitet 01.09.2023 08:48
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01.09.2023 07:59 - bearbeitet 01.09.2023 08:48
@Silver_Wolf schrieb:
@paej schrieb:Und was wäre jetzt der Vorteil, wenn auf der Einbuchungsbestätigung „Null“ steht ?
Vorteil?
Ohne Einstandswert zahlst du Steuern auf 30% vom Kurswert. 😞
Nennt sich Ersatzbessungsgrundlage.
Danke, aber dieser Kommentar war mal wieder ein typischer gedankenloser Schnellschuss vom Vielschreiber…😟
Die „Antwort“ passt überhaupt nicht zu meiner Frage.
Der Ursprungsbeitrag lautete: „Die Anschaffungskosten immer bei allen Abrechnungen, Depotübertragen etc. seperat ausweisen.“
Mein Beitrag besagt nicht, dass man (nicht vorhandene) Einstandswerte nicht reklamieren soll sondern stellt lediglich die Frage, was es für einen Vorteil hat, wenn man diesen Sachverhalt durch Ausweis von Null auf der Eingangsbuchung sieht..
Da die tatsächliche Einbuchung und die Lieferung der Steuerdaten nahezu immer zeitversetzt abläuft werden 90% aller Einbuchungsbestätigungen so aussehen.
Im Übrigen halte ich die Steuerübersicht als völlig ausreichend. @Thomas1968
Alle relevanten Daten sind übersichtlich vorhanden.
Bei Wertpapierüberträgen ist die empfangende Bank genau das - nur Empfänger.
Wenn keine Daten kommen oder zugeordnet werden ist und bleibt der Einstandswert Null.
Dann ist es , nach angemessener Zeit, Aufgabe des Anlegers diesen Sachverhalt zu klären.
Z.B. über die Taxbox ID von der Absenderbank.

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