abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Anschaffungskosten ausweisen

Thomas1968
Autor ★★★
57 Beiträge

Da es bei mir schon mal Unstimmigkeiten bei den Anschaffungskosten bei Depotübertragen, Käufen, Splits etc. gab, mein Vorschlag: Die Anschaffungskosten immer bei allen Abrechnungen, Depotübertragen etc. seperat ausweisen. Spart umständliche Recherchen, sowohl für den Kunden, als auch für die Bank, oder sogar die Banken.

17 ANTWORTEN

Thomas1968
Autor ★★★
57 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

@Thomas1968  schrieb:


Ich muß leider wieder widersprechen. Bei den steuerlichen Daten sind und waren schon mehrfach Fehler - zumindest bei mir. Und genau darum geht es mir. Ich mußte sogar schon mal die BaFin einschalten, um die korrekten steuerlichen Anschaffungskosten zu hinterlegen. Und genau das will ich zukünftig in meinem Interesse und auch im Interesse der Comdirect vermeiden.

 


Dann machst du wohl ungewöhnliche Dinge die die Bank nicht versteht.  🙂

Ich hatte da in rund15 Jahren nie Probleme.

 

Vielleicht mal ein Beispiel?


Gerne. Depotübertrag von der ING zur Comdirect: Bei einem, von mehreren übertragenen Wertpapieren, fehlen die Anschaffungskosten.

 

Silver_Wolf
Legende
4.697 Beiträge

@Thomas1968  schrieb:


Gerne. Depotübertrag von der ING zur Comdirect: Bei einem, von mehreren übertragenen Wertpapieren, fehlen die Anschaffungskosten.

 


Ohne konkrete Daten kann man dazu natürlich nichts sagen.

Schweizer Aktien, Russische Aktien, Delistings, nicht mehr gehandelte ADR oder was auch immer.

Überträge aus dem Ausland wo keine Daten übertragen werden.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Thomas1968  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

@Thomas1968  schrieb:


Ich muß leider wieder widersprechen. Bei den steuerlichen Daten sind und waren schon mehrfach Fehler - zumindest bei mir. Und genau darum geht es mir. Ich mußte sogar schon mal die BaFin einschalten, um die korrekten steuerlichen Anschaffungskosten zu hinterlegen. Und genau das will ich zukünftig in meinem Interesse und auch im Interesse der Comdirect vermeiden.

 


Dann machst du wohl ungewöhnliche Dinge die die Bank nicht versteht.  🙂

Ich hatte da in rund15 Jahren nie Probleme.

 

Vielleicht mal ein Beispiel?


Gerne. Depotübertrag von der ING zur Comdirect: Bei einem, von mehreren übertragenen Wertpapieren, fehlen die Anschaffungskosten.

 


Und was wäre jetzt der Vorteil, wenn auf der Einbuchungsbestätigung „Null“ steht  ?

 

 

Silver_Wolf
Legende
4.697 Beiträge

@paej  schrieb:


Und was wäre jetzt der Vorteil, wenn auf der Einbuchungsbestätigung „Null“ steht  ?

 

 


Vorteil?

Ohne Einstandswert zahlst du Steuern auf 30% vom Kurswert.   😞

Nennt sich Ersatzbessungsgrundlage.

Thomas1968
Autor ★★★
57 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

@Thomas1968  schrieb:


Gerne. Depotübertrag von der ING zur Comdirect: Bei einem, von mehreren übertragenen Wertpapieren, fehlen die Anschaffungskosten.

 


Ohne konkrete Daten kann man dazu natürlich nichts sagen.

Schweizer Aktien, Russische Aktien, Delistings, nicht mehr gehandelte ADR oder was auch immer.

Überträge aus dem Ausland wo keine Daten übertragen werden.


Es sind TUI-Aktien.

Thomas1968
Autor ★★★
57 Beiträge

@paej  schrieb:

@Thomas1968  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

@Thomas1968  schrieb:


Ich muß leider wieder widersprechen. Bei den steuerlichen Daten sind und waren schon mehrfach Fehler - zumindest bei mir. Und genau darum geht es mir. Ich mußte sogar schon mal die BaFin einschalten, um die korrekten steuerlichen Anschaffungskosten zu hinterlegen. Und genau das will ich zukünftig in meinem Interesse und auch im Interesse der Comdirect vermeiden.

 


Dann machst du wohl ungewöhnliche Dinge die die Bank nicht versteht.  🙂

Ich hatte da in rund15 Jahren nie Probleme.

 

Vielleicht mal ein Beispiel?


Gerne. Depotübertrag von der ING zur Comdirect: Bei einem, von mehreren übertragenen Wertpapieren, fehlen die Anschaffungskosten.

 


Und was wäre jetzt der Vorteil, wenn auf der Einbuchungsbestätigung „Null“ steht  ?

 

 


Dann sieht man es sofort und spart sich das Nachschauen in der Steuersimulation - das kann bei einem größeren Depot schon unübersichtlich sein. Erst recht, wenn es bei einem Wert mehrere Zu- und Abgänge gab.

Thomas1968
Autor ★★★
57 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

@paej  schrieb:


Und was wäre jetzt der Vorteil, wenn auf der Einbuchungsbestätigung „Null“ steht  ?

 

 


Vorteil?

Ohne Einstandswert zahlst du Steuern auf 30% vom Kurswert.   😞

Nennt sich Ersatzbessungsgrundlage.


Oder es im Nachhinein dem Finanzamt erklären. Dann kommt es auf den Willen des Finanzamts an. Viel Spaß

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

@paej  schrieb:


Und was wäre jetzt der Vorteil, wenn auf der Einbuchungsbestätigung „Null“ steht  ?

 

 


Vorteil?

Ohne Einstandswert zahlst du Steuern auf 30% vom Kurswert.   😞

Nennt sich Ersatzbessungsgrundlage.


Danke, aber dieser Kommentar war mal wieder ein typischer gedankenloser Schnellschuss vom Vielschreiber…😟

Die „Antwort“ passt überhaupt nicht zu meiner Frage.

 

Der Ursprungsbeitrag lautete: „Die Anschaffungskosten immer bei allen Abrechnungen, Depotübertragen etc. seperat ausweisen.“

 

Mein Beitrag besagt nicht, dass man (nicht vorhandene) Einstandswerte nicht reklamieren soll sondern stellt lediglich die Frage, was es für einen Vorteil hat, wenn man diesen Sachverhalt durch Ausweis von Null auf der Eingangsbuchung sieht..

Da die tatsächliche Einbuchung und die Lieferung der Steuerdaten nahezu immer zeitversetzt abläuft werden 90% aller Einbuchungsbestätigungen so aussehen.

 

Im Übrigen halte ich die Steuerübersicht als völlig ausreichend. @Thomas1968 

Alle relevanten Daten sind übersichtlich vorhanden.

 

Bei Wertpapierüberträgen ist die empfangende Bank genau das - nur Empfänger.

Wenn keine Daten kommen oder zugeordnet werden ist und bleibt der Einstandswert Null.

Dann ist es , nach angemessener Zeit, Aufgabe des Anlegers diesen Sachverhalt zu klären.

Z.B. über die Taxbox ID von der Absenderbank.