27.09.2024 22:58 - bearbeitet 27.09.2024 23:48
27.09.2024 22:58 - bearbeitet 27.09.2024 23:48
@Thomas1968 schrieb:
Danke für Deine Antwort.
Zu Deiner Aussage "Der o.g. Text steht bei erstattungsfähiger QS immer, unabhängig von der Höhe und unabhängig davon, ob eine DBA Vollmacht läuft." ein Gegenbeispiel, Mowi; WKN 924848, bis zur Dividendengutschrift vom 30.05.2023 stand dieser Text darunter, seitdem nicht mehr.
Das ist auch korrekt;
Norwegen unterscheidet zwischen zwei Möglichkeiten zur Steuerrückerstattung. Über den Antrag auf „shielding deduction“ erstattet Norwegen den gesamten Steuersatz in Höhe von 25 Prozent zurück.
Alternativ besteht auch die Option, im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens nur 15 Prozent zurückerstattet zu bekommen und die verbleibenden zehn Prozent auf die deutsche Abgeltungssteuer anzurechnen.
Comdirect hat das Abrechnungsverfahren bei norwegischen Aktien geändert;
es gibt keine in Norwegen zu erstattende QS mehr.
27.09.2024 23:06 - bearbeitet 27.09.2024 23:43
Zurück zu deiner Ursprungsfrage:
Ich gehe davon aus, dass überhaupt kein Erstattungsverfahren für die französische QS läuft:
Das gilt seit 2019:
Hinweis von mir - bei französischen Aktien kommen zu den Comdirect-Gebühren noch weitere Kosten hinzu.
"Bei französischen Gattungen betragen die fremden Entgelte 60 Euro, zuzüglich unserer (Comdirect-) Entgelte von 20 Euro"
D.h. pro Vorgang (jede Dividendenzahlung einzeln) müsste mindestens ein Betrag von 110/120 Euro Erstattung möglich sein.
Wenn du keine Formulare bekommen hast, dann wird auch kein Rückerstattungsverfahren laufen.
Ich vermute, es wird keine Rückerstattung geben, da das Wirtschaftlichkeitsprinzip nicht erfüllt ist.
am 28.09.2024 18:28
@paej schrieb:Zurück zu deiner Ursprungsfrage:
Ich gehe davon aus, dass überhaupt kein Erstattungsverfahren für die französische QS läuft:
Das gilt seit 2019:
Hinweis von mir - bei französischen Aktien kommen zu den Comdirect-Gebühren noch weitere Kosten hinzu.
"Bei französischen Gattungen betragen die fremden Entgelte 60 Euro, zuzüglich unserer (Comdirect-) Entgelte von 20 Euro"
D.h. pro Vorgang (jede Dividendenzahlung einzeln) müsste mindestens ein Betrag von 110/120 Euro Erstattung möglich sein.
Wenn du keine Formulare bekommen hast, dann wird auch kein Rückerstattungsverfahren laufen.
Ich vermute, es wird keine Rückerstattung geben, da das Wirtschaftlichkeitsprinzip nicht erfüllt ist.
Wiederum großes Danke für Dein Engagement.
Den Punkt mit den 60,- Euro habe ich in meinem 5-jährigen E-Mail-Verkehr noch nicht gehört. Man lernt eben immer dazu.
Ich habe jetzt wiederum an comdirect first geschrieben, mit der Bitte um Klärung und vor allem um Mitteilung bei welchen Dividenausschüttungen schon das Erstattungsverfahren - selbst das konnte man mir in den vergangenen 5 Jahren nicht mitteilen - eingeleitet wurde. Ich bin mal gespannt und halte Dich auf dem Laufenden.