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Quellensteuer zurückholen, diverse Länder

87 ANTWORTEN

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

Hallo paba,

aus irgendwelchen, mir nicht erklärlichen Gründen, behauptet die comdirect permanent, dass die restlichen 15% der Quellensteuer nicht anrechenbar sind.

Habe ich es richtig verstanden, dass Du es schon geschafft hast die restlichen 15% norwegische Quellensteuer über deine Einkommenssteuererklärung zurückzubekommen?

 

"Guten Tag, Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie nach der anrechenbaren Quellensteuer für die Dividendenzahlung Leroy Seafood Group, WKN 570796, vom 04.06.2018 fragen.

Gerne hätten wir Ihr Anliegen persönlich mit Ihnen besprochen. Da wir Sie jedoch telefonisch nicht erreicht haben, wenden wir uns auf diesem Wege an Sie.

Bei der oben genannten Dividendenzahlung ist gemäß der vorgegebenen steuerlichen Behandlung durch den Emittenten kein anrechenbarer Quellensteuersatz hinterlegt. Aus diesem Grunde kann auch keine Anrechenbarkeit in der Jahressteuerbescheinigung 2018 ausgewiesen werden. Eine Rückforderung ist daher nicht möglich."

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@Schade: Du hast die Beiträge weiter oben aber schon gelesen? Falls ja, wundert es mich, daß die Nichtanrechnung dich wundert.

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

Hallo chi,

 

ich habe die vorherigen Beiträge gelesen. Selbst wenn es so sein sollte, dass ein Anrechnen auf Bankenebene nicht möglich sein sollte obwohl in meinem Fall doch ganz klar die DBA-Variante gewählt wurde (10% Quellensteuer wurden schon erstattet) und selbst wenn die Banken in der Jahressteuerbescheinigung nicht die restlichen 15% unter "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischer Steuer" eintragen, so stehen mir zumindest auf der Ebene meiner persönlichen Einkommenssteuererklärung die Anrechnung der restlichen 15% offensichtlich zu, wie es paba hier in seiner Antwort vom 29.04.19 erläutert hat :

"… die 15%-ige Anrechnung auf die deutsch Abgeltungssteuer stehen dir ganz klar zu, wenn du die Variante der Erstattung nach DBA wählst."

Somit interessiert es mich sehr, ob jemand die restlichen 15% norwegische Quellensteuer ganz konkret erstattet bekommen hat.

Wenn nun jemand hier in der community bestätigen kann, dass es möglich ist die restlichen 15% über das Finanzamt angerechnet zu bekommen - warum hältst Du es für logisch, dass comdirect unter "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischer Steuer" 0,00 € einträgt?

Somit widerspricht sich doch die Sichtweise des Finanzamtes mit der Sichtweise von comdirect.

Die Behauptung von comdirect lautet außerdem: "Aus diesem Grunde kann auch keine Anrechenbarkeit in der Jahressteuerbescheinigung 2018 ausgewiesen werden. Eine Rückforderung ist daher nicht möglich."

Die comdirect stellt sich somit auf den Standpunkt eine Rückforderung der restlichen 15% ist, auf welcher Ebene auch immer, nicht möglich.

Für mich ist das alles widersprüchlich, aber vielleicht bin ich nur zu doof.

paba
Mentor
962 Beiträge

@Schade  schrieb:

Hallo paba,

aus irgendwelchen, mir nicht erklärlichen Gründen, behauptet die comdirect permanent, dass die restlichen 15% der Quellensteuer nicht anrechenbar sind.

 


Hallo @Schade,

 

comdirect (oder allgemein, die Bank) darf dir den 15%-tigen Anteil an der norwegischen Quellensteuer nicht automatisch ersetzen oder als anrechenbare Steuer ausweise, weil es ihr von Amtswegen untersagt ist. Das begründet das BZSt damit, dass es in Norwegen zwei Möglichkeiten der Erstattung gibt, die sich gegenseitig ausschließen: Den Antrag auf Shielding Deduction und die Erstattung nach DBA (siehe hier). Das muss man einfach akzeptieren, auch wenn diese Begründung schwachsinnig ist, weil ja in deinem Fall klar ist, dass du dich bereits für Erstattung nach DBA entschieden hast. Die Bank kann nichts dafür. Und Fiskus hat keinen Grund es den Steuerzahlern leichter zu machen, die zu viel bezahlte Steuer zurück zu bekommen (im Gegenteil von dort kannst du eher Knüppel zwischen die Beine erwarten).

 

Die Bank ist aber nicht das Finanzamt. Das Finanzamt muss dir den 15%-tigen Anteil an der norwegischen Quellensteuer ersetzen, wenn du nachweist, dass du dich für die Erstattung nach DBA entscheidest hast und wenn du diese ausländische Steuer in der Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung zurückverlangst (Zeile 52 bzw. 53). Für die anderen 10% musst du einen Antrag in Norwegen stellen (bzw. den Anteil kannst du dir von comdirect gegen Gebühr erstatten lassen).

 

Du solltest auf keinen Fall den Antrag auf Shielding Deduktion in Norwegen stellen, weil es dabei nur einen kleinen Anteil zurück gibt (und weil die Prozedur noch komplizierter ist, du musst nämlich den Kauf der Aktien mit Kaufpreis und Datum nachweise), Zitat BZSt: "Dieser steuerfreie Ertrag wird aus den tatsächlichen Anschaffungskosten der natürlichen Person für ihre Beteiligung mit einem Prozentsatz ermittelt, der sich nach dem Zinssatz für 3-monatige Regierungsanleihen richtet."

 

Für die vollständige Erstattung kannst du z.B. diese mögliche Form wählen (ich denke aber im Gegensatz zur Vorlage sollte man den Antrag in Norwegen in englischer Sprache stellen). Siehe bitte speziell auch den Abschnitt "Erstattung der zu viel bezahlten Abgeltungssteuer in Deutschland" im Link oben.

 

Ich selber erwarte meine Rückerstattung in wenigen Tagen/Wochen (die Steuererklärung ist bereits seit 6 Wochen raus).

 

Gruß paba

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

Hallo paba,

vielen Dank für Deine klare Stellungnahme - dies ist wirklich Balsam auf meine Wunden. Es ist hier vielleicht untergegangen, aber ich habe eine gültige DBA-Vollmacht bei der comdirect und daher hat die Vorabreduzierung des „10%-Anteils“ der norwegischen Quellensteuer gegriffen (siehe Foto der Dividendengutschrift, sagt meist mehr als viele Worte). Somit sollte eigentlich der comdirect klar sein, dass hier die Variante gemäß DBA-Abkommen gewählt wurde nachdem sie diese Variante selbst durchführt oder bereits durchgeführt hat.

 

RIMG0002.JPG

 

Dennoch ist dein Link zu der Anleitung „Erstattung von Quellensteuer aus Norwegen“ natürlich hilfreich für alle, die selbst aktiv werden wollen. Noch eine kleine Anmerkung: In dem Link ist angegeben die 15% zuviel gezahlte Quellensteuer in Zeile 51 „Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuer“ der Anlage KAP eizutragen. In der aktuellen Anlage KAP 2018 entspricht dies natürlich der Zeile 52, früher war es einmal die Zeile 51.

Ich würde mich zu diesem Thema nicht so sehr aufregen, wenn jemand in den vielen Telefonaten und Emails mal jemand folgendes bestätigt hätte: „Herr Schade, sie haben recht, hier liegt ganz offensichtlich die Variante nach DBA vor.  Wir haben Verständnis, dass Sie es für unlogisch halten, dass wir in die Zeile "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischer Steuer" 0,00 € eingetragen haben, aber wir legen die Angaben des Bundeszentralamtes für Steuern nun mal so aus, selbst wenn es offensichtlich ist, dass die DBA-Variante gewählt wurde. Dennoch haben sie das Anrecht die restlichen 15% bei der persönlichen Veranlagung anrechnen zu lassen.“

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo zusammen,

 

für mich als Fazit:

Ich bin gespannt, ob die Anrechnung der 15 % in der Deutschen Steuererklärung klappt. Ich habe aktuell meinen Antrag gestellt, der noch geprüft wird. Wenn du die 15 % angerechnet bekommst, werde ich auch den Antrag auf Quellensteuervorabbefreiung stellen.

 

Bekommt @paba die Steuer nicht, müssen wir die Erstattung aus Norwegen nachweisen? Dann kann ich mir jedoch auch die Vorabbefreiung sparen.

 

Ich hoffe sehr auf Variante 1.

 

Grüße aus Dresden

Sonni

 

Nachdem ich das geschrieben habe, denke ich darüber nach, auch die 15 % mit anzugeben. Steuerhinterziehnung oder eine unerlaubte Handlung ist das ja nicht? Ich habe jedoch auch wenig Lust auf einen Widerspruch oder ähnliches..

 

Kann man über dieses Thema mit dem Finanzamt sprechen oder sagen die dann: "Hol dir nen Steuerberater!"?

 

paba

Hallo @ehemaliger Nutzer ,

 

die 10%-tige Erstattung in Norwegen habe ich bereits vor fast 5 Monaten beantragt; bisher aber ohne Reaktion (das soll angeblich bis zu 1 Jahr dauern können). Trotzdem habe ich die Erstattung der restlichen 15% vor ca. 6 Wochen in meiner Steuererklärung beantragt: Ich bin der Meinung, dass das deutsche Finanzamt die Erstattung der mir nach DBA zustehenden 15% nicht davon abhängig machen darf, wann bzw. ob eine ausländische Steuerbehörde auf einen mir dort zustehenden Rechtsanspruch reagiert. Ich habe die freie Wahl, mich zwischen Shielding Deduction oder DBA zu entscheiden und ich habe meine Entscheidung für DBA getroffen und dem Finanzamt mitgeteilt. Das muss reichen. Falls das Finanzamt trotzdem ablehnt, muss ich eben Einspruch einlegen.

 

Gruß paba

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@paba  schrieb:

Hallo @ehemaliger Nutzer ,

 

die 10%-tige Erstattung in Norwegen habe ich bereits vor fast 5 Monaten beantragt; bisher aber ohne Reaktion (das soll angeblich bis zu 1 Jahr dauern können). Trotzdem habe ich die Erstattung der restlichen 15% vor ca. 6 Wochen in meiner Steuererklärung beantragt: Ich bin der Meinung, dass das deutsche Finanzamt die Erstattung der mir nach DBA zustehenden 15% nicht davon abhängig machen darf, wann bzw. ob eine ausländische Steuerbehörde auf einen mir dort zustehenden Rechtsanspruch reagiert. Ich habe die freie Wahl, mich zwischen Shielding Deduction oder DBA zu entscheiden und ich habe meine Entscheidung für DBA getroffen und dem Finanzamt mitgeteilt. Das muss reichen. Falls das Finanzamt trotzdem ablehnt, muss ich eben Einspruch einlegen.

 

Gruß paba


Hallo @paba,

 

in meinem Steuerprogramm (Steuersparerklärung) kann ich Steuerbescheinigungen hinterlegen. Soll ich eine extra Bescheinigung anlegen? Welche Devisenkurs hast du genommen, den zum Stand der Dividendenabrechnung oder den zum Stand der Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt?

 

Grüße aus Dresden

Sonni

paba

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

normalerweise soll man bereits seit dem letztem Jahr zusammen mit seiner der Steuererklärung überhaupt keine Belege mehr einreichen. Man soll die Belege nur vorhalten und auf Verlangen nachreichen. So habe ich es auch gemacht. Als Devisenkurs muss du natürlich den Kurs nehmen, der bei der Dividendenabrechnung von der Bank verwendet wurde (das ist ja der einzige Kurs, den du im Zweifel nachweisen kannst).

 

Gruß paba

paba
Mentor
962 Beiträge

Update: Norwegische Quellensteuer

 

Ich habe heute meinen Steuerbescheid erhalten: Der 15%-tige Anteil an der norwegischen Quellensteuer wird ohne jede Beanstandung zurückerstattet (Anrechnung auf die deutsche Abgeltungssteuer). Dazu musste ich keine Unterlagen beim Finanzamt einreichen (verbale Erklärung in Elster-Formular hat ausgereicht, Zeile 98 Mantelbogen). Der 10%-tige Anteil aus Norwegen steht allerdings noch immer aus.

 

Gruß paba