am 19.12.2017 20:42
Ich habe gerade die Einladung zur HV der Drillisch AG in der Postbox.
Bei der Eintrittskartenbestellung gibt es die Möglichkeit:
Gemeinschaftliche Teilnahme: Wir kommen gemeinsam. . .
Kann ich ich da etwa die bEdW mitnehmen, obwohl die keine Aktie von denen hat?
am 19.12.2017 22:16
inliner schrieb:
Kann ich ich da etwa die bEdW mitnehmen, obwohl die keine Aktie von denen hat?
Ja, genau so ist es. Typischerweise steht bei "gemeinsame Teilnahme" noch die Anzahl der maximal bestellbaren Eintrittskarten dabei.
am 19.12.2017 22:20
Na prima, dann kann ich ihr mal zeigen, wer zu unseren "Reichtum" mit beiträgt.
am 19.12.2017 23:17
20.12.2017 00:29 - bearbeitet 20.12.2017 00:32
20.12.2017 00:29 - bearbeitet 20.12.2017 00:32
Da ist der Weg für mich aber ganz schön weit.
Von Frankfurt aus geht es ja noch, aber aus Holand ist es ne halbe Weltreise.
Und ich müßte vorher noch eine Formalie erledigen: CoDi kaufen.
Edi:
Ich hab mir mal gerade das Chart angeschaut: Hmmmm, ist ja nicht gerade der Brüller.
am 20.12.2017 00:38
20.12.2017 00:54 - bearbeitet 20.12.2017 00:54
20.12.2017 00:54 - bearbeitet 20.12.2017 00:54
Den Kauf könnte ich ja schnell erledigen. Aber wenn ich an meine letze Fahrt von NL nach HH denke. . . 9 Stunden!
am 20.12.2017 10:01
Du kannst eine Person mitnehmen, auch wenn die keine Aktien hält.
Ich war auch schon mit meiner Frau auf der Drillisch HV.
MfG Unimog421
am 20.12.2017 12:37
am 20.12.2017 12:39
okay, die Fahrtzeit ist echt mies, schon ein kleines Wunder, das es da nichts besseres gibt, fliegen käme auch nicht in frage?
schade, und anfreunden könntest du dich mit der auch nicht?
für wie wahrscheinlich haltet ihr es, das wir mal ne Aktie fänden bei deren Hauptversammlung man sich nochmal treffen könnte?