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Wertpapiere nach dem Depotübertrag zusammenführen

12 ANTWORTEN

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@nmh

 

Danke nochmal 😉

das hätte ich wirklich schnell mal nachlesen können, mir war eben nur nicht bewusst, das die Übermittlung der Anschaffungskosten verpflichtend sind.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Zargoras:

 

Gerne. Die Übermittlung der Anschaffungskosten und -daten bei Depotübertrag ist seit 2008/2009 innerhalb von Deutschland vorgeschrieben, siehe Par. 43a (2) Satz 3 EstG. Dafür haben die Banken ein bankenübergreifendes System namens "Taxbox" installiert. Nur, falls Du das mal hören solltest.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

m.simkin
Autor ★★
19 Beiträge

Danke @nmh  Ab heute sind die beide Positionen zusammengeführt, man müsste halt nur etwas mehr warten 🙂