am 27.10.2017 13:58
Danke nochmal 😉
das hätte ich wirklich schnell mal nachlesen können, mir war eben nur nicht bewusst, das die Übermittlung der Anschaffungskosten verpflichtend sind.
am 27.10.2017 14:12
Gerne. Die Übermittlung der Anschaffungskosten und -daten bei Depotübertrag ist seit 2008/2009 innerhalb von Deutschland vorgeschrieben, siehe Par. 43a (2) Satz 3 EstG. Dafür haben die Banken ein bankenübergreifendes System namens "Taxbox" installiert. Nur, falls Du das mal hören solltest.
nmh
am 28.10.2017 10:25
Danke @nmh Ab heute sind die beide Positionen zusammengeführt, man müsste halt nur etwas mehr warten 🙂