am 04.01.2017 19:57
Also bei mir hat höfliches Reklamieren in einem ähnlichen Fall schon
mal bewirkt, dass Gebühren aus Kulanz zurückerstattet wurden.
Wenn die Codi die Berechnung der Clearstreamgebühren bei tagesgleichen Orderteilausführungen nicht vermeiden kann und diese an Clearstream abdrücken muss, wird sie Dir das sicher nach deiner Reklamation mitteilen.
Gruß, Pramax
am 05.01.2017 08:48
@ Martina,
ich habe eine Nachfrage: Mich ärgert vor allem, dass die 2,90€ Clearstream pro Teilausführung zu zahlen sind, und zwar sogar dann, wenn alle Teilausführungen über XETRA noch am selben Tag abgewickelt wurden. Da ist doch ein Fehler im System. Wie kann man denn diese mögliche Teilausführungslotterie in einer Ordermaske anzeigen?
Hallo @paba,
ich habe eben diesbezüglich bei einer Kollegin nachgefragt, das soll nicht so sein. Bitte reklamiere diese Entgelte entweder per E-Mail an reklamation@comdirect.de oder schneller per Telefon unter 04106 - 708 25 04.
Viele Grüße, Martina
am 05.01.2017 12:01
am 05.01.2017 12:32
Naja, ich belästige halt die comdirect-Mitarbeiter pausenlos, dienstlich wie privat, und da haben die freilich eine Möglichkeit gesucht, mich mit was anderem zu beschäftigen und mir das Insider-Programm empfohlen. Hat aber auch nichts geholfen: Ist nur ein weiterer Kanal für mich und meine Belästigungen. 😉
Viele Grüsse aus einem eiskalten, verschneiten München
nmh
am 05.01.2017 12:34
P.S. Ich halte ja auch den einen oder anderen High Score in der comdirect-Community, aber Du bist vermutlich - abgesehen vom SMT - derjenige mit den meisten Beiträgen (dezeit 276)! Gratulation!
nmh
am 09.01.2017 18:05
SMT_Martina schrieb:@ Martina,
ich habe eine Nachfrage: Mich ärgert vor allem, dass die 2,90€ Clearstream pro Teilausführung zu zahlen sind, und zwar sogar dann, wenn alle Teilausführungen über XETRA noch am selben Tag abgewickelt wurden. Da ist doch ein Fehler im System. Wie kann man denn diese mögliche Teilausführungslotterie in einer Ordermaske anzeigen?
Hallo @paba,
ich habe eben diesbezüglich bei einer Kollegin nachgefragt, das soll nicht so sein. Bitte reklamiere diese Entgelte entweder per E-Mail an reklamation@comdirect.de oder schneller per Telefon unter 04106 - 708 25 04.
Viele Grüße, Martina
Hallo @SMT_Martina, @Pramax,
ich habe eurer Empfehlung folgend die mehrfachen Clearstream-Gebühren bei taggleicher Orderausführung reklamiert (nach dem Motto der Versuch kann nicht schaden). Die Antwort hat mich nicht überrascht: Mit Verweis auf den von mir schon erwähnten "Wichtigen Hinweis" im Preis- Leistungsverzeichnis wurde eine Korrektur abgelehnt. Die Abrechnung sei Korrekt, denn nur die Orderentgelte und die börsenplatz Entgelte seien bei taggleicher Orderausführung von einer Mehrfachberechnung ausgenommen, nicht aber Clearstream-Gebühren.
Trotzdem Vielen Dank euren Rat.
Ich würde mir allerdings wünsche, dass dieser Passus im Preis- Leistungsverzeichnis etwas weniger missverständlich formuliert wird. Wenn schon die Experten in der Fachabteilung diesen Passus scheinbar unterschiedlich auslegen, kann damit ja wohl etwas nicht stimmen.
am 09.01.2017 18:44
Da kann ich Dir nur raten, zukünftig ins Live-Trading auszuweichen,
wenn Du ausländische Wertpapiere orderst. Da fällt zwar unter Umständen
auch die Clearstream-Gebühr an, aber dann nur 1x pro Order.
Was die unterschiedlichen Auskünfte/Reaktionen zu dem Thema Clearstream-Gebühren bei taggleichen Ausführungen einer Order betrifft, die Dir SMT_Team und Hotline zu Deiner Reklamation gaben, kann ich nur sagen:
Schwache Leistung der Bank!
Gruß, Pramax
09.01.2017 19:49 - bearbeitet 09.01.2017 20:30
Das finde ich aber sehr ärgerlich und "schofelig" von comdirect. Vielleicht kann @SMT_Martina für Dich den direkten Kontakt zu der Kollegin herstellen, die sie erwähnt hat und die offenbar kulanter drauf ist.
Noch ein kleiner Tip: Ich handle (auch Aktien) schon seit vielen Jahren fast nur noch außerbörslich (bei comdirect: "LiveTrading"). Neben den sonstigen Vorteilen des außerbörslichen Handels (Einsparen von Börsengebühren und Maklercourtage) vermeidet man auch Teilausführugen. Die Preise, die außerbörslich gestellt werden (ich empfehle besonders Lang & Schwarz) sind in deutlich über 99 Prozent der Fälle mindestens so gut wie gleichzeitig an der Börse, Du wirst also beispielsweise bei Stop-Loss-Orders nicht "abgezockt". Weitere Vorteile des außerbörslichen Handels stehen hier (Link).
Viele Grüße aus einem verschneiten München
nmh
09.01.2017 20:01 - bearbeitet 09.01.2017 20:31
09.01.2017 20:01 - bearbeitet 09.01.2017 20:31
@paba: Je länger ich drüber nachdenke, desto enttäuschter bin ich, wie comdirect Dich wegen ein paar Euro hier behandelt. Erst die Auskunft, daß wohl eine Erstattung erfolgt, und dann die Ablehnung durch die Rekla-Bearbeitung. Juristen würden sagen: Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben. So kenne ich comdirect gar nicht.
Ich bin daher fest davon überzeugt, daß @SMT_Martina (wenn sie wieder im Hause ist) für Dich dafür sorgen wird, daß das letzte Wort hier noch nicht gesprochen ist. comdirect wäre nicht comdirect, wenn sie nicht eine individuelle Lösung für Dich finden würden... 😉
Herzliche Grüße und toi toi toi
nmh
am 09.01.2017 21:10
@nmh, @Pramax,
vielen Dank für eure Unterstützung. Ich persönlich seh´s allerdings nicht ganz so eng, es geht hier ja nur um 2,90€ und mit dem Papier habe ich seither eigentlich ganz ordentlich verdient. Außerdem ist mir das bisher nur einmal passiert. Seitdem lasse ich solche Order wenn möglich immer über Live-Trading laufen. Da zahlt man zwar auch die Clearstream-Gebühr allerdings sind Teilausführungen dort sehr unwahrscheinlich und man spart sich auch noch das börsenplatzabhängige Entgelt.
War übrigens damals ein „Top-Preis-ETF“, den man nur über XETRA für 3,90€ handeln konnte - so die Webung. Am Ende wurden es dann aber 11,20€ (3,90€ Orderentgelt + 1,50€ für XETRA + 2 x 2,90 Clearstream).
Gruß paba