Verlustverrechnungstopf unter Eheleuten
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am 22.10.2024 15:50
Ich habe eine Frage zu den Verlustverrechnungstöpfen bei einem Einzel- plus Gemeinschaftsdepot (Ehe).
Auf dem Gemeinschaftsdepot befindet sich ein gefüllter Verlusttopf für Aktien, auf dem Einzeldepot des Ehemannes nicht. Ein Freistellungsauftrag existiert nicht.
Wenn nun der Ehemann in seinem Depot Aktien mit Gewinn verkauft, wird dieser mit dem gemeinsamen Verlusttopf verrechnet oder nicht? Und wenn ja, sofort oer erst am Jahresende?
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Aktien
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22.10.2024 15:57 - bearbeitet 22.10.2024 16:55
@chrismalko schrieb:Wenn nun der Ehemann in seinem Depot Aktien mit Gewinn verkauft, wird dieser mit dem gemeinsamen Verlusttopf verrechnet oder nicht? Und wenn ja, sofort oer erst am Jahresende?
Der Gewinn wird mit dem Verlusttopf des Ehemannes Gemeinschaftskontos verrechnet, falls zum Zeitpunkt des Verkaufs ein gemeinsamer Freistellungsauftrag eingereicht war oder noch vor Ablauf des Kalenderjahres eingereicht wird.
Dieser Freistellungsauftrag muss vorhanden sein, kann aber durchaus auf 0 € lauten (z.B. weil der Freibetrag bei anderen Banken genutzt wird).
Bei der comdirect finden ehegattenübergreifende Verrechnungen nicht live sondern immer erst im Rahmen des Jahresabschlusses statt.
