am 24.09.2020 15:24
@SMT_Erik schrieb:Wir beobachten alle regulatorischen Änderungen sehr genau. Bzgl. der Anforderungen aus dem CSDR-Reporting sind wir gut aufgestellt und erwarten aus einer Verschärfung der Anforderungen keine Auswirkungen. An dem bestehenden Marktstandard, Wertpapiergeschäfte valutarisch 2 Tage nach Ausführung zu beliefern, wird sich voraussichtlich ebenfalls nichts ändern.
GrußErik
Danke für die Erläuterungen.
Richtig, an der T+2 Regel ändert sich nichts.
Was aber heutzutage auch schon nicht viel zu bedeuten hat. Es gibt Geschäfte, die können wochenlang unreguliert am Markt stehen, weil sie nicht zu bekommen sind. Oder weil es lange Lieferketten bzw. -Abhängigkeiten gibt, die aufeinander warten. Als Kunde merkt man davon im Prinzip gar nichts.
Und wenn man sich mal so die Börsenbedingungen der deutschen Handelsplätze durchliest, sind das doch recht schwammige Formulierungen. Das Geschäft ist zur Valuta lieferpflichtig, ansonsten ist der lieferpflichtige Partner im Verzug. Ist absolut logisch, aber was dann?
Es gibt die Möglichkeit der Exekution des säumigen Partners. Aber wer macht das schon.
Es sei denn der Handel fand über Xetra statt. Die haben schon heute strikte Regularien.
Deswegen ist es gut, dass die ESMA da nun einen Riegel vorschiebt und den Marktteilnehmern Fristen setzt. Für jedes verspätet regulierte Geschäft müssen die Banken bzw. Handelsteilnehmer Pönalen zahlen. Ab dem ersten Tag nach Valuta.
Soweit ich weiß nutzt die Comdirect seit eh und je die Lagerstellen der Commerzbank. Dort gibt es sicher findige Köpfe, die Lösungen für die kommenden Herausforderungen stricken werden.