am 18.01.2023 13:09
Hallo miteinander,
neben meiner sonstigen Anlagen habe ich im letzten Jahr 2022 einige Dinge gehandelt, wo ich bis dahin nichts zu tun hatte. Ich habe mal in meinem Steuerprogramm (smartsteuer) die Steuer 2022 durchgespielt und bin mir nicht so sicher, ob ich alles so korrekt verstanden habe. Es ist etwas länger geworden, aber vielleicht ist es ja auch interessant für andere. Folgende Punkte machen mir ein wenig Sorgen:
Habe ich das alles so in Summe korrekt interpretiert oder liege ich da vollkommen falsch? Besten Dank an alle 🙂
am 20.01.2023 01:24
Das sieht weitgehend richtig aus.
Teilweise sind noch ein paar Feinheiten zu prüfen.
Zu 1.
Die 2000 muß man sich ansehen.
Das Formular deckt die aktuelle Regelung nicht so wirklich ab. 😞
Stillhaltergeschäfte fallen unter Sonstige, auch Verluste für eine Eindeckung. Ebenso andere Derivate wie OS und Zertifikate.
Richtige Termingeschäfte wie Optionen, Futures, CFD sind davon getrennt zu betrachten wegen der Verlustbeschränkung.
Da dürfen Verluste nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden.
Nicht mit Sonstigen wo ja auch Dividenden dabei sein können.
Zu 2.
Da ist die Frage was du mit Krypto meinst.
Da dort CFD gehandelt wurden nehme ich an daß du nicht mit echten Coins (Spot) gehandelt hast.
Also Margin Trading. Das ist dann kein privates Veräußerungsgeschäft.
Alles Kapitalerträge.
Zu 3.
Das ist egal. Der Betrag ist steuerfrei (sofern nicht noch andere Gewinne dieser Art dazu kommen) und muß nicht angegeben werden.
Ich bin da gerne überkorrekt und gebe alles an auch wenn es nicht relevant ist.
Dann hat der Bearbeiter die kleine Freude den Textblock zur Steuerfreiheit anzuklicken. 🙂
Viel Erfolg.
am 20.01.2023 16:21
Super, viele Dank 🙂
Gute Frage bez. der Krypto. Habe paar Monate etoro getestet und fast nur CFDs gehandelt. Einmal habe ich Shibas gekauft mit Faktor 1. So wie ich die Regeln bei etoro verstanden habe, würde man als Beispiel Allianz mit Faktor 1 die Aktie kaufen und auch Dividendenberechtigt sein, bei Faktor 2 oder 5 oder 10 .... sind es dann CFDs. Bei der Krypto war es X1 und im Kontoauszug steht dort im Gegensatz zu allen anderen auch Anlagentyp Kypto.
am 20.01.2023 17:11
Also Etorro ist ein CFD Broker der eigentlich nichts verkauft außer Versprechen.
Es gibt keinen Depotübertrag von/zu anderen Brokern.
Inzwischen kann man wohl Coins einzahlen. Auszahlen habe ich nicht gesehen.
Kann sein daß die Coins mit Hebel 1 als privates Veräußerungsgeschäft durch gehen.
Bei dem Thema haben Anwälte und Gerichte teilweise verschiedene Meinungen.
Es geht wohl wie bei Gold um die Liefermöglichkeit.
Eine halbe Aktie kann man nicht liefern, Coins schon. Aber wenn der Anbieter das nicht macht?
In dem Fall hier ist es aber besser das einfach als CFD zu behandeln. Der Verlust mindert deinen Gewinn.
Als Veräußerungsgeschäft würde das mit dem Währungsgewinn verrechnet und nichts bewirken.
am 21.01.2023 11:04
Ja, habe mich auch wieder dort abgemeldet. Wieder was für die Zukunft dazugelernt, sich vorab mit den Konsequenzen auseinanderzusetzen wie Steuer auf Krypto, Dollar-Konten im Ausland, ... Jetzt will ich es nur noch korrekt beim Finanzamt abschließen und gut ist.
"In dem Fall hier ist es aber besser das einfach als CFD zu behandeln." Naja, ist ja schon ein Unterschied. Das eine (Veräußerungsgeschäft) wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, dass andere über die Kapitalertragsteuer. Da kann ich mir das ja nicht einfach aussuchen.
Ich lasse es jetzt einfach mal so wie es ist und warte mal ab. Vielen Dank für die Unterstützung 🙂
am 21.01.2023 11:39
Ach so, noch eine Info zu Deinem Punkt 3:
Zu 3.
Das ist egal. Der Betrag ist steuerfrei (sofern nicht noch andere Gewinne dieser Art dazu kommen) und muß nicht angegeben werden.
Ich bin da gerne überkorrekt und gebe alles an auch wenn es nicht relevant ist.
Dann hat der Bearbeiter die kleine Freude den Textblock zur Steuerfreiheit anzuklicken. 🙂
Die Aussage "muss nicht angegeben werden" ist nicht ganz korrekt, bzw. so "überkorrekt" wie du es machst ist richtig und muss so gemacht werden. Das liegt daran, dass ausschließlich das Finanzamt die Steuerfreiheit feststellen darf. Das habe ich mir aus einer vergangenen Steuerprüfung merken können 😉