06.12.2023 13:41 - bearbeitet 06.12.2023 13:44
Moin,
grundsätzlich verteile ich meinen Sparer-Pauschbetrag so, dass die Summe nicht den Betrag von 1000€ überschreitet. Nun bleibt bei meinem Bausparvertrag noch ein (simulierter) unverbrauchter Rest in Höhe von ca. 50€ von dem erteilten 900€ Freistellungsauftrag übrig.
Meine Frage: Darf ich, wissend, dass ich einen Rest habe, meinen zweiten Freistellungsauftrag woanders bei meinem Depot von 100€ auf 150€ erhöhen? Die Folge: Summe der Freistellungsaufträge überschreitet 1000 €. Summe der Erträge kleiner gleich 1000 €.
Danke
am 31.12.2023 16:14
Wenn man absichtlich überall den vollen Betrag erteilt, liegt in meinen Augen Vorsatz vor.
am 02.01.2024 14:45
@DerMitFrage schrieb:Soll heißen, wenn ich eh eine Steuererklärung mit Anlage KAP abgeben werde, kann ich auch überall die Freibeträge auf den maximalen Wert setzen und so einen Steuerstundungseffekt ausnutzen? Das kann nicht stimmen oder O.o?
Sagen wir es mal so: du kannst das zwar so machen, aber das wäre keine gute Idee.
Allerdings kommt es natürlich auch drauf an: wenn du erfahrungsgemäß bei den Kapitalerträgen immer um 1.000 € liegst, aber mal bei Bank A, mal bei Bank B und mal bei Bank C höhere Erträge hast, könntest du bei allen einen FSA über die vollen 1.000 € erteilen.
So lange die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge unter 1,000 € bleiben, ist alles in Ordnung. Wenn es in einem Jahr mal 1.200 € sind und die Erträge alle in der Steuererklärung angegeben werden, wird auch nichts passieren, vielleicht wird das Finanzamt mahnen, dass die FSA anzupassen sind.
Aber wenn du bei mehreren Banken einen FSA über 1.000 € einreichst und auch bei allen mehr als 1.000 € Kapitalerträge erzielst, dürfte das nicht als Versehen durchgehen.