am 27.05.2020 12:22
Hallo,
ich bin gerade dabei mein Einkommensteuererklärung zu machen, hier die Anlage KAP. In meinen Jahressteuerbescheinigungen sind im nachrichtlichen Teil Gewinne nach § 56 Abs. 3 Satz InvSTG 2018 von ca. EUR 3500 angegeben. Meine Frage ist nun, ob dies in der Steuererklärung gesondert angegeben werden muss, und falls ja, in welcher Zeile? Ist dieser Gewinn nicht schon in der Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP) von ca. EUR 4600 enthalten? Warum ist dieser Betrag als "nur nachrichtlich" ausgewiesen?
Vielen Dank im Voraus für euer Feedback!
Gruß
Tebe4
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 27.05.2020 12:48
Hallo @Tebe4 ,
willkommen in dieser Kunden-Community.
Vorab: verbindliche Auskümfte kann dir nur dein Steuerberater geben.
Die "nur nachrichtlich" -Einträge enthalten Informationen über Transaktionen, die nicht dem automatischen Steuerabzug unterliegen.
Die Zeile 7 in der Anlage KAP enthält nur Erträge, die schon automatisch besteuert wurden.
Ich (!!!) interpretiere "nur nachrichtlich" als "nur zur Information" und fülle nur die Zeilen in der Anlage KAP aus, die ich genau verstehe. Ich schicke die Unterlagen (trotz Elster) an mein Finanzamt; dann kann der Sachbearbeiter notfalls meine Angaben berichtigen/ergänzen.
am 28.05.2020 12:55
Vielen Dank dg2210,
so werde ich es auch handhaben, ich schicke die Steuerbescheinigungen mit, und warte mal ab, ob sich das Finanzamt meldet.
Gruß
Tebe4