am 09.03.2021 09:08
Hallo in die Runde,
ärgerlicherweise hat letztens etwas mit meinem Stop-Kurs nicht funktioniert. Jedenfalls sind Knock-outs verfallen. Nach neuem Steuerrecht kann ich diesen wertlosen Verfall wohl bis zu 20.000,- Euro mit Gewinnen aus vergleichbaren Geschäften verrechnen. Aber wo und wie geschieht das? Passiert das automatisch? Und wie wäre vorzugehen, falls dieser Betrag im Laufe des Jahres überschritten würde - wie könnten die Verluste jenseits der 20 TEUR dann auf die folgenden Jahre vorgetragen werden?
Vielen Dank in die Runde!
09.03.2021 09:24 - bearbeitet 09.03.2021 09:27
09.03.2021 09:24 - bearbeitet 09.03.2021 09:27
Is mir letzten Monat auch passiert. Nach ein paar Tagen kommt die steuerliche Abrechnung automatisch. In meinem Fall eine Erstattung, weil ich dieses Jahr schon Gewinne hatte, die dem Steuerabzug unterlagen.
Wenn du über 20.000 Verluste hast, werden die, so vermute ich, automatisch ins nächste Jahr übertragen, in Analogie dazu, wie es mit Aktien schon immer läuft. (Außer du beantragst explizit eine Verlustbescheinigung. Dann kannst/musst du mithilfe der Verlustbescheinigung deine Verluste selbst irgendwie verrechnen mit anderen Banken im Rahmen deiner Steuererklärung.)
am 09.03.2021 09:32
Vielen Dank für die sehr schnelle und hilfreiche Antwort!
am 09.03.2021 09:40
@ehemaliger Nutzer schrieb:Dann kannst/musst du mithilfe der Verlustbescheinigung deine Verluste selbst irgendwie verrechnen mit anderen Banken im Rahmen deiner Steuererklärung.
Aber nur bis zu 20.000 € im Jahr, wenn ich das richtig verstehe.
Aber alle warten noch auf das BMF-Schreiben 🤷
Hier eine Übersicht:
am 09.03.2021 09:47
@Thorsten_ schrieb:
@ehemaliger Nutzer schrieb:Dann kannst/musst du mithilfe der Verlustbescheinigung deine Verluste selbst irgendwie verrechnen mit anderen Banken im Rahmen deiner Steuererklärung.
Aber nur bis zu 20.000 € im Jahr, wenn ich das richtig verstehe.
Aber alle warten noch auf das BMF-Schreiben 🤷
Hier eine Übersicht:
Hallo @Thorsten_ ,
das stimmt - unglaublich, dass wir alle so lange warten müssen. Wie können die Rahmenbedingungen für so wichtige Themen immer mit einer solchen Verspätung transparent gemacht werden. Das erschwert einige Planungen...
Um Missverständnisse zu vermeiden: @ehemaliger Nutzer meinte, dass es bis 20.000,- Euro eine automatische Verrechnung geben würde und ab 20.000 EUR die Verluste vermutlich automatisch ins folgende Jahr vorgetragen werden.
Die Verlustbescheinigung benötigt man also weiterhin dann, wenn man Verluste bei verschiedenen Banken miteinander verrechnen möchte.
Korrekt?
09.03.2021 13:02 - bearbeitet 09.03.2021 16:30
09.03.2021 13:02 - bearbeitet 09.03.2021 16:30
@Meola schrieb: das stimmt - unglaublich, dass wir alle so lange warten müssen. Wie können die Rahmenbedingungen für so wichtige Themen immer mit einer solchen Verspätung transparent gemacht werden
Ja, die ganz normale, traurige Gesetzgebung in der Bananenrepublik halt. Je schneller man akzeptiert, dass es nunmal so ist, desto besser lebt man; Sonst verzweifelt man nur.
am 11.03.2021 19:37
@Meola schrieb:
Um Missverständnisse zu vermeiden: @ehemaliger Nutzer meinte, dass es bis 20.000,- Euro eine automatische Verrechnung geben würde und ab 20.000 EUR die Verluste vermutlich automatisch ins folgende Jahr vorgetragen werden.
So wie ich die verlinkte Tabelle lese, findet gar keine automatische Verrechnung von Verlusttrades statt?
Oder ist mit "Übergangsregelung in 2021" die automatische Verrechnung gemeint?
11.03.2021 20:10 - bearbeitet 11.03.2021 20:11
11.03.2021 20:10 - bearbeitet 11.03.2021 20:11
Doppelter Beitrag, olle mobile Software...
am 11.03.2021 20:10
"
Das Handelsblatt berichtet, dass nun doch auch Hebelzertifikate und Optionsscheine zu den Termingeschäften zählen. Das BMF würde damit vom eigenen Entwurf des letzten Sommers abrücken.
Es ist (negativ) bemerkenswert, dass diese Präzisierung erst im laufenden Jahr erfolgt, was auch Broker vor Probleme stellt.
Die Veröffentlichung des BMF-Schreibens ist in Kürze zu erwarten. Wenn die genauen Details final stehen, werden wir sofort in einem Artikel die besten Möglichkeiten darlegen, weiter mit Derivaten zu traden."
Wurde die Aussage vom Handelsblatt bestätigt? Das geht ja drunter und drüber, es gab auch mal eine Zeit da hieß es Optionsscheine ja, Termingeschäfte, Zertifikate nein.
Solange also keine klare Aussage Seitens BMF oder besser eines rechtlich bindenden Gesetzes gibt, das eben genau diese Frage klärt (Optionsscheine Zertifikate Termingeschäfte?), kann dir keiner eine richtige Aussage geben.
Mein letzter Stand ist die gehören nicht dazu, also brauchst du dir darüber keine Gedanken machen. Gerichte sind dran.
Termingeschäfte sollten eigentlich auch einen eigenen Verrechnungstopf haben - so wie Aktien und Sonstiges nun ein Dritter. Habe ich auch noch nirgends.
Alles undurchsichtig, bisher scheint der Stand "das soll so sein, aber wie genau weiß keiner, also macht keiner irgendwas". Deswegen kann man dir nichts dazu sagen, außer Google eben 😉