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GLOBAL GAMING TECHS (A2PFYA) nicht handelbar - wie veräußern?

77W
Autor ★
4 Beiträge

Hallo zusammen,

 

vor geraumer Zeit habe ich 600 Stück der Aktie GLOBAL GAMING TECHS (A2PFYA) zum Kurs von 5,295€ gekauft. Wer sich den Kurs heute anschaut, muss feststellen, dass ich mich mit einem Totalverlust von über 3.000€ abfinden muss, was ich bereits getan habe. 

 

Jedoch würde ich gerne zumindest steuerlich davon profitieren können, die Aktie verlustbringend verkaufen zu können und die Verluste gegen Gewinne anderer Aktienverkäufe aufzuwiegen um auf jene Gewinne keine Kapitalertragssteuer zahlen zu müssen. Leider lässt sich die Aktie über den persönlichen Bereich nicht verkaufen, auch wenn ich dort Kurse am "FINRA other OTC issues" von gestern Abend zu 0,017 USD sehen kann. 

 

Bei Anruf an der Hotline wurde mir mitgeteilt, dass der Broker in den USA die Order unmittelbar ablehnt, da allein die Gebühren den Bestandswert (8,63€) überschreiten. Nach jetzigem Stand werde ich den Schandfleck in meinem Depot also leider nicht los und kann damit auch nicht von der potenziellen Steuerersparnis von rund 800€ profitieren, da ich den Verlust de facto nicht realisieren kann.

 

Hat irgendjemand eine Idee oder Anregung was ich tun könnte? 

 

Vielen Dank für die Hilfe

8 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.216 Beiträge

@77W  schrieb:

 

 

Hat irgendjemand eine Idee oder Anregung was ich tun könnte? 

 

 


Es gibt schon Möglichkeiten, z.B.

a) genügend Stück nachkaufen, damit beim Verkauf der Erlös die Gebühren überschreitet

 

b) Privatverkauf (außerbörslich) und anschliessender Übertrag der Papiere auf das Depot des Käufers (mit Gläubigerwechsel)

77W
Autor ★
4 Beiträge

Danke für die schnelle Rückmeldung. Ersteres kam mir auch sofort in den Sinn, die Hotline konnte mir allerdings nicht mitteilen, ab welchem Bestandswert der Broker eine Order akzeptieren würde und das wäre natürlich schon gut zu wissen, bevor ich weiteres Geld in dieses Papier versenke. Ansonsten würde ich natürlich liebend gerne für 30€ zukaufen um von 800€ Steuervorteil profitieren zu können.

 

Danke auch für den zweiten Hinweis - mit außerbörslichem Privatverkauf kenne ich mich leider gar nicht aus und werde mich mal einlesen wie ich an einen Käufer gelange und wie die Abwicklung funktionieren kann. 

Daniel89
Autor
1 Beiträge

Genau das selbe Problem habe ich auch!

Ich wäre dir sehr dankbar wenn du mich diesbezüglich auf dem laufenden halten könntest. 

Grüße Daniel 

Thorsten_
Legende
3.766 Beiträge

Könnte noch 55 Stück von der Rumpelbude an den Meistbietenden übertragen 🤑

77W
Autor ★
4 Beiträge

Ich habe das Problem gewissermaßen gelöst, bzw. eine sehr nette und erfahrene Hotline-Mitarbeiter hatte eine Lösung parat. Das Stichwort heißt "Gegenwertlose Ausbuchung".

 

Weitere Infos hier:

https://kunde.comdirect.de/faq/gegenwertlose-ausbuchung

und hier 

https://kunde.comdirect.de/faq/gegenwertlose-ausbuchung-verlustverrechnung

 

Zu Steuerfragen findet sich dort folgendes:

"Die gegenwertlose Ausbuchung stellt nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums keine Veräußerung dar. Daher wird dieser Verlust auf Bankenebene steuerlich nicht berücksichtigt. Erfolgt hingegen eine Restwertzahlung durch den Emittenten, wird der Veräußerungsverlust verrechnet.

Unser Hinweis: Gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16.06.2016 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verluste im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen."

 

Die Ausbuchung habe ich nun beantragt und werde dann bei der Steuererklärung für dieses Jahr die Verluste geltend machen.

 

Das Formular kann man sich über die Hotline zuschicken lassen oder hier direkt runterladen:

https://www.comdirect.de/formulare/gegenwertlose_ausbuchung

MaKLe
Autor
2 Beiträge

Hallo,

 

ich greife das Thema mal auf. 

Wurde das Vorgehen (gegenwertlose Ausbuchung) anstandslos vom Finanzamt akzeptiert? 

 

Ich lese immer von der Variante, die Aktien OTC zu übertragen (Wertpapierübertrag mit Gläubigerwechsel), die 30% (der Einstandssumme) als Steuer berechnet zu bekommen und diese über die Steuererklärung wieder zurück zu erhalten.

(zB hier: /t5/Website-Apps/Fehler-in-der-Steuersimulation/m-p/20597/highlight/true#M2846)

 

Variante 1 wäre natürlich wesentlich einfacher, da man sich den Handel (mit Partner oder Familenmitglied) sparen kann.

 

BG und danke

 

 

77W
Autor ★
4 Beiträge

Da kann ich leider noch nichts zu sagen da ich meine Steuerklärung für 2020 noch nicht eingereicht habe. Kann aber gerne hier berichten wenn dies mal passiert ist und ich dazu Rückmeldung vom Finanzamt bekommen habe.

MaKLe
Autor
2 Beiträge

Hallo, 

das wäre super, wenn du Info geben könntest nach Rückmeldung vom Finanzamt!

BG