am 09.01.2020 18:06
Ne ne, so einfach ist die Sache nicht.
Zum einem würden Verluste im Verrechnuingssaldo mit einem negativen Betrag geführt, hier handelt es sich also um einen Gewinn.
Und selbst wenn dem nicht so wäre, dann düfte ja der Freibetrag noch nicht angefasst worden sein solange der Verlustverrechnungstopf noch gefüllt ist (der Aktientopf steht ja auch bei Null).