am 10.01.2021 18:23
In 2018 habe ich einen Totalverlust von 4.000€ mit einem Knock-Out Zertifikat erlitten. Mein Allgemeiner Verlusttopf beträgt seither 4.000€.
Nun möchte ich in 2021 eine Aktie mit 4.000€ Gewinn verkaufen.
Fallen nun aufgrund der neuen Verrechnungsbeschrängung für Verluste aus Termingeschäften auf meinen Verkauf Kapitalertragsteuer an, oder nicht. (Freibetrag mal außen vor gelassen)
Ich würde das neue Gesetzt so interpretieren, dass für meinen Verkauf keine Kapitalertragsteuer anfällt, da ich den Verlust vor 2021 realisiert habe, als es noch kein solches Gesetz gab. Liege ich da richtig?
Vielen Dank für eure Antworten 🙂
am 10.01.2021 18:35
Hallo @lusija
Richtig, aber aus anderen Gründen 😉
Knock-Out-Zertifikate sind bis jetzt (!) auch nach neuem Gesetz keine Termingeschäfte und somit weiter im Verrechnungstopf "Sonstiges".
Überprüfe es doch simpel in der Steuersimulation. Da wirst du sehen, dass deine Gewinne Aktien um 4.000€ steigen, dein Verrechnungstopf Sonstiges um 4.000€ sinkt und du keine Steuer zahlst 🙂