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Einbuchung Sachausschüttung Ausland, Kapitalertragssteuer 1,5 Jahre später erfasst

MaKLe
Autor ★
4 Beiträge

Hallo zusammen,

 

es geht um die Aktie NN Group A115DY

 

Am 06.06.2023 gab es die Wahl zwischen Bardividende und Bonusaktien. Ich habe die Weisung für Bonusaktien (WKN A3EEQB) erteilt und auch diese entsprechend erhalten.

MaKLe_0-1729075647183.png

Die Aktien wurden ohne Kapital-Steuerabzug eingebucht in 2023, allerdings habe ich HEUTE rückwirkend für diese Kapitaltransaktion einen Steuerbescheid erhalten. Wieso erfolgt dies erst knapp 1,5 Jahre später?! 2022 selbes Verfahren, dort wurde die Kapitalertragssteuer normal direkt abgeführt. 

 

Dazu wurde die Jahressteuerbescheinigung 2023 einfach rückwirkend um die Summe der Kapitalerträge ergänzt... die Steuererklärung habe ich aber schon längst eingereicht. Was soll ich jetzt damit anfangen?

 

Das Selbe für 2024, wobei die Einbuchung der Bonusaktien im Mai stattfand, auch seltsam, warum jetzt erst Steuer abgezogen wird?

 

Kann jemand das Vorgehen erklären, bzw. ob die Rückwirkende Abbuchung (der Steuerbescheid 2023 muss ja normalerweise bis Ende März gesendet werden; wurde er auch und ich habe entsprechend meine Steuererklärung gemacht) zulässig ist?

 

danke und VG

Markus

3 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.893 Beiträge

@MaKLe  schrieb:

 

 

Kann jemand das Vorgehen erklären, bzw. ob die Rückwirkende Abbuchung (der Steuerbescheid 2023 muss ja normalerweise bis Ende März gesendet werden; wurde er auch und ich habe entsprechend meine Steuererklärung gemacht) zulässig ist?

 


Ja, das ist zulässig und nun ist deine Obligenheit, den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2023 berichtigen zu lassen.

 

Im Übrigen gilt weiterhin das, was hier immer wieder hier gesagt wurde: Wenn man sich über die steuerlichen Auswirkungen einer Kapitalmassnahme nicht im Klaren ist, dann ist regelmässig der Verkauf und ggf Rückkauf des Wertpapiers die richtige Option.

 

 

 

MaKLe
Autor ★
4 Beiträge

Danke für deine Rückmeldung, verstehe.

 

Kann ich aber von meiner Bank eigentlich erwarten, dass Sie konsequent die Kapitalertragssteuer abzieht und nicht um JAHRE versetzt. So wie es bei der Vielzahl der Erträge/Verkäufe gemacht wurde; unter anderem auch bei sonst allen identischen Fällen bei Bonusaktien der selben Aktie...

 

Wenn dann in einen Einzelfall plötzlich anders vorgegangen wird, sehe ich das nicht als meine Aufgabe, da rückzufragen. 

paej
Mentor ★★★
3.123 Beiträge

@MaKLe  schrieb:

 

 

Kann ich aber von meiner Bank eigentlich erwarten, dass Sie konsequent die Kapitalertragssteuer abzieht und nicht um JAHRE versetzt. 

 

Wenn dann in einen Einzelfall plötzlich anders vorgegangen wird, sehe ich das nicht als meine Aufgabe, da rückzufragen. 


Erwarten kannst du vieles.

 

Und rückfragen musst du auch nicht. Du musst die Gegebenheiten lediglich hinnehmen.

 

Fakt ist, dass sich die Bank an steuerl. Gegebenheiten halten muss;

und die können sich auch bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen ändern.

Manchmal auch nachträglich.

 

Die entsprechenden Handlungsrichtlinien werden von WM-Datenservice erarbeitet und an die Banken weiter geleitet.

Der Zeitverzug ist gelegentlich schon erheblich.

 

Zudem ist hinreichend bekannt, dass die Comdirect in vielen Abwicklungsschritten nicht die schnellste ist.

 

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