Dividende
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am 26.02.2017 20:18
Hallo community,
habe ne frage habe vor ein paar tagen dividende von infineon bekommen, meine frage lautet muss ich es bei der steuererklärung eingeben für das jahr 2016? wenn ja welchen auszug muss ich vorzeigen?
MFG
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am 26.02.2017 21:30
Hallo Colocolo,
Dividenden und Zinsen sind normalerweise in dem Jahr zu versteuern, in dem sie zufließen. Wenn eine Gesellschaft im Jahr 2017 eine Dividende für das Geschäftsjahr 2016 bezahlt, so ist diese auch im Jahr 2017 zu versteuern, also in der Steuererklärung, die Du 2018 (für das Jahr 2017) machst, anzugeben. (Ggf. kannst Du die Steuererklärung für 2017 auch erst 2019 machen, würde jetzt aber zu weit führen.)
Für die Steuererklärung brauchst Du, wenn Du die Dividenden und Zinsen "nach perönlichem Tarif" (also nicht pauschal nach Abgeltungssteuer) versteuern möchtest, die "Steuerbescheinigung" (liegt im Postfach).
(Ich spreche von deutschem Steuerrecht - keine Gewähr!)
Gruß
kroko
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am 01.03.2017 10:35
Hallo @Colocolo,
die Dividende, die Infineon am 21.02.2017 gezahlt hat, war steuerfrei! Das steht auch so auf der Dividendenabrechnung, die Du von comdirect erhalten hast. Daher bitte nicht in der Steuererklärung angeben!
Für andere Dividenden gilt: Die Bank zieht 25% Abgeltungssteuer ab (plus Soli-Zuschlag). Du bist seit 2009 nicht mehr verpflichtet, Dividenden oder Zinsen in Deiner Steuererklärung anzugeben.
Ausnahme: Falls Dein persönlicher Einkommensteuersatz unterhalb von 25% liegt, ist es wirtschaftlich sinnvoll, Dividenden und Zinsen doch in der Einkommensteuererklärung anzugeben, da dann vom Finanzamt anstelle von 25% nur Dein geringerer Steuersatz angewandt wird. Dann gilt, was @krokodil1 gepostet hat.
Falls meine Hinweise hilfreich für Dich sind, freue ich mich über einen entsprechenden Klick von Dir.
Viele Grüsse aus einem stürmischen München
nmh
