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am 14.09.2020 09:24
Hallo Zusammen,
ich hatte bis vor kurzem ein paar Aktien im Depot bei denen nun ein Reverse-Split durchgeführt wurde. Da ich meine Anteile nicht aufstocken wollte, habe ich die Weisung erteilt meine entstandenen 0,2 Anteile zu verkaufen. Dieser Verkauf wurde nun durchgeführt und mir dafür 9,90€ Gebühren berechnet.
Ich habe hier in der Community immer gelesen, dass der Verkauf von Bruchstücken kostenlos ist und bin daher verwundert. Oder gilt dies nur für Bruchstücke, die ihren Ursprung in Sparplänen haben?
Freue mich über Rückmeldungen.
Beste Grüße
Florian
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Aktien

am 14.09.2020 11:18
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am 14.09.2020 11:18
Du hast nicht "aktiv" verkauft, das wäre umsonst gewesen. Du hast im Rahmen des Reverse-Splits eine Weisung erteilt, dafür wird dann eine Gebühr berechnet. Das betrifft quasi alle Maßnahmen, die unter diese Kategorie fallen (Split, Reverse-Split, Kapitalerhöhung , Abspaltungen, usw.).
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am 18.09.2020 08:56
Okay, das heißt in solchen Fällen wenn die Ursprungsaktie dann nicht mehr handelbar ist, hat man schlicht Pech gehabt? Gilt die Aktion mit 3,90€ Ordergebühr im ersten Jahr eigentlich nur beim Kauf und nicht beim Verkauf?
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am 18.09.2020 10:36
Normalerweise kann man eine Aktie vor der Kapitalmaßnahme noch handeln, es gibt aber sicherlich Ausnahmen. Du hättest also vermutlich einfach verkaufen können und das Thema wäre gegessen gewesen. Kleiner Tipp: Man macht am Anfang immer Fehler. Einfach als Lehrgeld verbuchen und gut ist.
Die 3,90€ Ordergebühr gilt afaik sowohl für Kauf als auch für Verkauf.
