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Bitte um Hilfe bei der korrekten Steuerabrechnung eines Fondsverkaufs

Thomas1968
Experte
82 Beiträge

Meine Frau und ich haben im Jahr 2002 jeweils einen Fondsanteil (WKN 554002) für eine Depoteröffnung geschenkt bekommen. Im Jahr 2025 wurde der Fonds zwangsweise in den Fonds (A0BLVS) umgetauscht. Danach hatten wir jeweils 0,88 Anteile im Depot und diese wurden zwangsweise verkauft.

 

Nun erfolgte die steuerliche Abrechnung:

Bei mir, bei der comdirect, wurde folgendermaßen gerechnet:

Verkaufserlös 45,09 Euro

abzgl. Anschaffungskosten 44,21 Euro

Verkaufsergebnis 0,88 Euro

Teilfreistellung 0,0 Euro

davon als Gewinn aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile 0,8 Euro

Erträge/Mehrwert 0,48 Euro

fiktives Veräußerungsergebnis aus Übergangsregelung - 0,05 Euro

Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer 1,31 Euro

 

Bei meiner Frau, SBroker, wurde folgendermaßen gerechnet:

Verkaufserlös 45,37 Euro

abzgl. Anschaffungskosten 44,23 Euro

Verkaufsergebnis 1,14 Euro

Teilfreistellung 0,0 Euro

davon als Gewinn aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile 1,14 Euro

Erträge/Mehrwert 0,48 Euro

fiktives Veräußerungsergebnis aus Übergangsregelung 0,00 Euro

Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer 1,62 Euro

 

Verkaufserlöse und Anschaffungskosten sind unterschiedlich, weil wir an unterschiedlichen Tagen das Depot eröffnet haben und eine Bank den Zwangsverkauf einen Tag später durchgeführt hat.

 

Meine Fragen sind nun: Warum zieht die comdirect beim Gewinn aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile 10% ab? Und warum gibt es bei der comdirect ein fiktives Veräußerungsergebnis aus Übergangsregelung in Höhe von -0,05 Euro?

 

Kann mir das bitte jemand erklären? Ich weiß, es sind zwar nur Cent-Beträge, doch ich will es verstehen. Außerdem geht es um Steuerzahlungen - Was passiert wenn man 100 oder 1.000 Anteile verkauft? - und somit betrifft es uns alle. Und da ich in der Vergangenheit schon dreimal über Computerfehler der Banken gestolpert bin und mit Hilfe der BaFin bzw. des Ombudsmannes für Banken Recht bekam, bin ich in solchen Dingen nun mal ein gebranntes Kind.

17 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Legende
5.614 Beiträge

Unterschiedliche Anschaffungsdaten.

Was dabei nun heraus kommt ist doch vollkommen belanglos.

Einfach ausdrucken, abheften und vergessen.  🙂

 

 

Thomas1968

@Silver_Wolf  schrieb:

Unterschiedliche Anschaffungsdaten.

Was dabei nun heraus kommt ist doch vollkommen belanglos.

Einfach ausdrucken, abheften und vergessen.  🙂

 

 


Klar kann man das so machen. Doch ich frage mich, warum zwei deutsche Banken für die eigentlich das gleiche deutsches Recht gilt, unterschiedlich besteuern. Und erst recht, wenn es vielleicht um größere Summen geht. Also ganz einfach gefragt, warum gilt bei dem gleichen Sachverhalt für zwei Menschen in Deutschland unterschiedliches Steuerrecht. Sorry, das stört mein Rechtsempfinden.

Silver_Wolf
Legende
5.614 Beiträge

@Thomas1968  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

Unterschiedliche Anschaffungsdaten.

Was dabei nun heraus kommt ist doch vollkommen belanglos.

Einfach ausdrucken, abheften und vergessen.  🙂

 

 


Klar kann man das so machen. Doch ich frage mich, warum zwei deutsche Banken für die eigentlich das gleiche deutsches Recht gilt, unterschiedlich besteuern. Und erst recht, wenn es vielleicht um größere Summen geht. Also ganz einfach gefragt, warum gilt bei dem gleichen Sachverhalt für zwei Menschen in Deutschland unterschiedliches Steuerrecht. Sorry, das stört mein Rechtsempfinden.


Zwei deutsche Banken werden das sicher nicht unterschiedlich handhaben.

Wenn es da Unterschiede gibt liegt das sicher an der Situation des Anlegers.

Vielleicht Freibeträge oder ein Verlustvortrag?

Thomas1968

@Silver_Wolf  schrieb:

@Thomas1968  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

Unterschiedliche Anschaffungsdaten.

Was dabei nun heraus kommt ist doch vollkommen belanglos.

Einfach ausdrucken, abheften und vergessen.  🙂

 

 


Klar kann man das so machen. Doch ich frage mich, warum zwei deutsche Banken für die eigentlich das gleiche deutsches Recht gilt, unterschiedlich besteuern. Und erst recht, wenn es vielleicht um größere Summen geht. Also ganz einfach gefragt, warum gilt bei dem gleichen Sachverhalt für zwei Menschen in Deutschland unterschiedliches Steuerrecht. Sorry, das stört mein Rechtsempfinden.


Zwei deutsche Banken werden das sicher nicht unterschiedlich handhaben.

Wenn es da Unterschiede gibt liegt das sicher an der Situation des Anlegers.

Vielleicht Freibeträge oder ein Verlustvortrag?


Siehe mein erster Post. Da habe ich die beiden Berechnungen eingetragen. Freibeträge oder Verlustvorträge werden erst danach berücksichtigt.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Thomas1968  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

Unterschiedliche Anschaffungsdaten.

Was dabei nun heraus kommt ist doch vollkommen belanglos.

Einfach ausdrucken, abheften und vergessen.  🙂

 

 


Klar kann man das so machen. Doch ich frage mich, warum zwei deutsche Banken für die eigentlich das gleiche deutsches Recht gilt, unterschiedlich besteuern. Und erst recht, wenn es vielleicht um größere Summen geht. Also ganz einfach gefragt, warum gilt bei dem gleichen Sachverhalt für zwei Menschen in Deutschland unterschiedliches Steuerrecht. Sorry, das stört mein Rechtsempfinden.


Sind die Einstandspreise der beiden anteiligen Zielfondsanteile A0BLVS identisch oder unterschiedlich  ?

 

Silver_Wolf
Legende
5.614 Beiträge

@Thomas1968  schrieb:

Siehe mein erster Post. Da habe ich die beiden Berechnungen eingetragen. Freibeträge oder Verlustvorträge werden erst danach berücksichtigt.


Diese alten Daten sind doch vollkomen belanglos.

Nach der Investmentsteuerreform 2018 wird doch alles neu berechnet und versteuert.

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

@Thomas1968  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

Unterschiedliche Anschaffungsdaten.

Was dabei nun heraus kommt ist doch vollkommen belanglos.

Einfach ausdrucken, abheften und vergessen.  🙂

 

 


Klar kann man das so machen. Doch ich frage mich, warum zwei deutsche Banken für die eigentlich das gleiche deutsches Recht gilt, unterschiedlich besteuern. Und erst recht, wenn es vielleicht um größere Summen geht. Also ganz einfach gefragt, warum gilt bei dem gleichen Sachverhalt für zwei Menschen in Deutschland unterschiedliches Steuerrecht. Sorry, das stört mein Rechtsempfinden.


Sind die Einstandspreise der beiden anteiligen Zielfondsanteile A0BLVS identisch oder unterschiedlich  ?

 


Vergiss, die Frage passt so nicht zur Sachlage 😓

Thomas1968

@Silver_Wolf  schrieb:

@Thomas1968  schrieb:

Siehe mein erster Post. Da habe ich die beiden Berechnungen eingetragen. Freibeträge oder Verlustvorträge werden erst danach berücksichtigt.


Diese alten Daten sind doch vollkomen belanglos.

Nach der Investmentsteuerreform 2018 wird doch alles neu berechnet und versteuert.

 


Das sind Daten von 2025.

Silver_Wolf
Legende
5.614 Beiträge

@Thomas1968  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

@Thomas1968  schrieb:

Siehe mein erster Post. Da habe ich die beiden Berechnungen eingetragen. Freibeträge oder Verlustvorträge werden erst danach berücksichtigt.


Diese alten Daten sind doch vollkomen belanglos.

Nach der Investmentsteuerreform 2018 wird doch alles neu berechnet und versteuert.

 


Das sind Daten von 2025.


Das ist doch belanglos.

Relevant sind die Anschaffungsdaten für 2018.