am 01.10.2018 11:33
nmh,
Dein Wort in des Richters Ohr.
Nur das Leid was dieses A...........................
den Menschen angetan hat.
Mehr darf und möchte ich hier nicht schreiben.
Grüße
hhh
am 01.10.2018 11:56
@nmh schrieb:@huhuhu: Haftbefehl. Der Tatverdächtige hat sich mit seinem Anwalt bei der Polizei gemeldet. Auf Totschlag stehen fünf bis fünfzehn Jahre, bei Körperverletzung mit Todesfolge sind es mindestens drei Jahre.
...natürlich VOR einer eventuellen Strafrahmenverschiebung.
Gruss,
dg (Hobby-Jurist)
am 01.10.2018 12:13
@dg2210: Strafrahmverschiebung ...mhhhh ... lecker ... kling nach frischer Sahne ...
nmh
am 01.10.2018 14:46
...dg, der Mann, die Frau, mit meinen Namenskürzeln hat Strafrahmenverschiebung geschrieben, also nichts mit Sahne und so.
Im übrigen gehe ich davon aus, dass eine solche Verschiebung wg. Alkoholkonsums in Bayern per Gesetz ausgeschlossen ist.
am 01.10.2018 15:06
@chairman_1 schrieb:...dg, hat Strafrahmenverschiebung geschrieben, also nichts mit Sahne und so.
@chairman_1: Offensichtlich hat heute (01.10.) ein neuer Volontär (m/w/s) im nmh-Team angefangen. Der braucht etwas Zeit zum einarbeiten. Bitte habe Nachsicht.
am 01.10.2018 17:52
...ich bin sogar sehr nachsichtig. Immerhin wurde der/die/das Volontär an seinem ersten Tag ziemlich gefordert. Er musste immerhin Bernecker zum Oktoberfest begleiten und dort auch noch einen "Mord" -zitiert nach Maaßen- erleben.
Mal sehen wie es mit der Strafbemessung weiter geht. Vielleicht äußert sich ja doch noch Volkes Stimme...
LG Chairman
-expert for nothing-