Anleihe kann nicht verkauft werden
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am 11.09.2022 07:01
Ich habe eine deutsche Mittelstandsanleihe im Portfolio, deren Herausgeber pleite gegangen ist. Die Anlage kann nicht mehr verkauft werden, auch weil sie abgelaufen ist und nicht mehr gehandelt wird. Ich würde gerne das Wertpapier abschreiben, so dass comdirect den Verlust als Verlustvortrag für zukünftige Investments berücksichtigt. Wie mache ich das? Danke fuer Ihre Antwort.
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Anleihen
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am 11.09.2022 11:24
@quartzy schrieb:Ich habe eine deutsche Mittelstandsanleihe im Portfolio, deren Herausgeber pleite gegangen ist. Die Anlage kann nicht mehr verkauft werden, auch weil sie abgelaufen ist und nicht mehr gehandelt wird. Ich würde gerne das Wertpapier abschreiben, so dass comdirect den Verlust als Verlustvortrag für zukünftige Investments berücksichtigt. Wie mache ich das? Danke fuer Ihre Antwort.
Der Wunsch ist nachvollziehbar aber nicht leicht zu realisieren.
Direkte bankenseitige Verlustverrechnung kann nur bei Verkäufen erfolgen.
Nach Deiner Darstellung geht dies über die Börse aktuell/dauerhaft aber nicht.
Es wäre evtl. zu prüfen, ob irgend ein institutioneller Aufkäufer interessiert ist.
Ansonsten bleibt nur die „wertlose Ausbuchung“.
Ein Antrag auf „ (Gegen-)wertlose Ausbuchung“ kann mit entsprechendem Formular an die Bank erteilt werden (gegebenenfalls Formular bei der Bank anfordern).
Der steuerl. Verlusttopf Deines Depots wird bankenseitig allerdings NICHT verändert.
Der Verlust wird erst am Jahresende durch die Bank bestätigt und kann bei der nächsten Steuererklärung manuell eingesetzt werden.
Diese Verrechnung ist gesetzl. auf 20.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
Höhere Verluste können in Folgejahre übertragen werden.

am 11.09.2022 12:14
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am 11.09.2022 12:14
@quartzy schrieb:Ich habe eine deutsche Mittelstandsanleihe im Portfolio, deren Herausgeber pleite gegangen ist. Die Anlage kann nicht mehr verkauft werden, auch weil sie abgelaufen ist und nicht mehr gehandelt wird. Ich würde gerne das Wertpapier abschreiben, so dass comdirect den Verlust als Verlustvortrag für zukünftige Investments berücksichtigt. Wie mache ich das? Danke fuer Ihre Antwort.
(Dies ist keine Handlungsempfehlung, nur eine Beschreibung meiner persönlichen Einschätzung und Vorgehensweise)
Lt. BFH (Urteil v. 24.10.2017 - VIII R 13/15) führt "der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre (...) zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust". Nach meinem Kenntnisstand wurde dieses Urteil vom Bundesfinanzministerium jahrelang nicht veröffentlicht und wird bis heute von den meisten Finanzämtern ignoriert. Verlustverrechnungsanträge unter Berufung auf das BFH-Urteil werden i.d.R. mit der Begründung "nichtanwendbare Einzelfallentscheidung" abgewiesen.
Es ist allerdings zu klären, wann die Forderung eines Anleihebesitzers endgültig ausgefallen ist. Insolvenzantrag? Abweisung desselben mangels Masse? Offizielle Vernichtung der Anleihen? Handelsregisterlöschung? etc.
Der BFH meint: "Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht hierfür in der Regel nicht aus."
Und bis ein Insolvenzverfahren in diesem Lande abgeschlossen ist können u.U. Jahrzehnte vergehen.
(Anm.: Persönlich wurde mir einmal über 20 Jahre nach Insolvenzeröffnung Guthaben nach Abschluss ausgekehrt.)
Ich würde den Verlust in der Einkommensteuererklärung angeben und bei Rückfrage dem FA entsprechende Nachweise vorlegen. Bei Nichtberücksichtigung des Verlustes würde ich gegen den Steuerbescheid Einspruch mit Verweis auf die BFH-Entscheidung einlegen.
11.09.2022 12:48 - bearbeitet 11.09.2022 13:09
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11.09.2022 12:48 - bearbeitet 11.09.2022 13:09
@ehemaliger Nutzer schrieb:
@quartzy schrieb:Ich habe eine deutsche Mittelstandsanleihe im Portfolio, deren Herausgeber pleite gegangen ist. Die Anlage kann nicht mehr verkauft werden, auch weil sie abgelaufen ist und nicht mehr gehandelt wird. Ich würde gerne das Wertpapier abschreiben, so dass comdirect den Verlust als Verlustvortrag für zukünftige Investments berücksichtigt. Wie mache ich das? Danke fuer Ihre Antwort.
(Dies ist keine Handlungsempfehlung, nur eine Beschreibung meiner persönlichen Einschätzung und Vorgehensweise)
Es ist allerdings zu klären, wann die Forderung eines Anleihebesitzers endgültig ausgefallen ist.
Ich würde den Verlust in der Einkommensteuererklärung angeben und bei Rückfrage dem FA entsprechende Nachweise vorlegen. Bei Nichtberücksichtigung des Verlustes würde ich gegen den Steuerbescheid Einspruch mit Verweis auf die BFH-Entscheidung einlegen.
Für Fälle ab 2020 ist das in der Sache hinreichend geklärt..die reine Ausbuchung zählt dazu ..aber durch die 20.000 Euro - Grenze eingeschränkt.
AKTUELL ist ab dem 1.1.2020 eine Begrenzung für den Ausgleich von Verlusten eingeführt worden, die entstehen
- aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung,
- aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG,
- aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des § 20 Absatzes 1 EStG auf einen Dritten,
- aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG.
Solche Verluste können nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 EUR ausgeglichen werden. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 EUR mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG, eingefügt durch das "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen").
- Die Neuregelung gilt für Verluste, die ab dem 1.1.2020 entstehen (§ 52 Abs. 28 Satz 24 EStG).
- Derartige Verluste können nur mit positiven Kapitaleinkünften und nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden.
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am 11.09.2022 15:12
@paej schrieb:
@ehemaliger Nutzer schrieb:
@quartzy schrieb:...
...
Für Fälle ab 2020 ist das in der Sache hinreichend geklärt..die reine Ausbuchung zählt dazu ..aber durch die 20.000 Euro - Grenze eingeschränkt.
...
Das ist richtig. Danke.
M.E. sollte jeder Betroffene sämtlichen Verrechnungsbeschränkungen von Verlusten innerhalb des Kapitalvermögens, sei es die Beschränkung bei Aktienverlusten oder die Limitierung auf 20.000€, vorsorglich mit Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid unter Bezug auf die Vorlage des BFH vom 17.11.2020 (VIII R 11/18) beim BVerfG begegnen. Sollte das BVerfG der Ansicht des BFH, betreffend die Verfassungswidrigkeit der Behandlung von Aktienverlusten, folgen, dürfte dies auch für die 20.000€-Limitierung zutreffen. Vermutlich wird aber der Gesetzgeber einer höchstrichterlichen Entscheidung zuvorkommen und die rechtswidrige Praxis überdenken.
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am 13.09.2022 07:44
@quartzy schrieb:Ich habe eine deutsche Mittelstandsanleihe im Portfolio, deren Herausgeber pleite gegangen ist. Die Anlage kann nicht mehr verkauft werden, auch weil sie abgelaufen ist und nicht mehr gehandelt wird. Ich würde gerne das Wertpapier abschreiben, so dass comdirect den Verlust als Verlustvortrag für zukünftige Investments berücksichtigt. Wie mache ich das? Danke fuer Ihre Antwort.
Es wäre schön, wenn der Fragesteller und Eröffner des Beitragsfadens mal eine Rückmeldung geben würde, ob seine Frage ausreichend beantwortet wurde.
Dann könnte der Faden auch als hilfreich /beantwortet markiert werden.
Das würde allen Mitgliedern helfen.
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am 13.09.2022 20:00
Vielen Dank an alle für die guten Hinweise! Das hilft schon sehr. Ich habe erstmal die neuesten Berichte der Gläubigerversammlung angefordert, wenn ich sie habe, dann melde ich mich hier zurück.
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am 20.09.2022 06:34
Der neueste Bericht, den ich erhalten habe, sagt voraus, dass das Insolvenzverfahren wahrscheinlich Anfang 2023 beendet werden kann. Vermutlich werde ich also so lange abwarten, dann ist der Ausfall offiziell und ich habe kein Problem, den Verlust nachzuweisen.
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am 20.09.2022 10:25
@quartzy schrieb:Der neueste Bericht, den ich erhalten habe, sagt voraus, dass das Insolvenzverfahren wahrscheinlich Anfang 2023 beendet werden kann. Vermutlich werde ich also so lange abwarten, dann ist der Ausfall offiziell und ich habe kein Problem, den Verlust nachzuweisen.
Dieses Vorgehen macht m.E. nur dann Sinn, wenn Du noch irgendwelche Ausschüttungen oder Restzahlungen auf die Anleihe erwartest.
Ansonsten kannst Du doch vorab - z.B. Ende November d.J. - die Anleihe „wertlos“ ausbuchen lassen.
Ein Nachweis des Verlustes ist für diesen Auftrag NICHT erforderlich.
Der Verlust wird Dir von der Bank mit der Jahresbescheinigung 2021 mitbestätigt und kann von Dir bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Damit gewinnst Du ein Jahr.
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am 24.09.2022 07:35
@paejDanke, gut zu wissen. Allerdings habe ich derzeit gar keine Kapitalgewinne zu versteuern, die ich gegenrechnen könnte (gerade Immobilie fertig abbezahlt plus Steuernachzahlung, daher kein Investment) erst ab nächstem Jahr wird es wieder relevant. Was denkst Du dazu?
