am 26.05.2021 22:09
Das von dir markierte hat nichts mit Riester zu tun.
Hast du die in der Steuererklärung geltend gemacht? Kann allerdings auch sein, dass du keine Steuerermäßigung, die über die Zulage hinausgeht, bekommen hast.
https://www.riester-informationen.de/riester-sonderausgabenabzug.html
am 27.05.2021 08:18
Hallo graveler,
schau mal auf der ersten Seite deines Steuerbescheides, ob da eine "gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 EStG" aufgeführt ist. Da steht der Betrag der Steuerermäßigung für das Veranlagungsjahr. Voraussetzung ist allerdings, dass du es auch in den Steuererklärungen angegeben hast.
Falls du keine Steuerermäßigung erhalten hast, würden meiner Meinung nach nur die Zulagen zurückzuzahlen sein, also deine 11.500 minus der Zulagen. Falls der Restbetrag dann (und das tut er ja offensichtlich) weniger als deine eigenen Einzahlungen beträgt, dann müsstest du m.E. nichts versteuern.
Darf ich fragen, was für ein Produkt du da bespart hast und welcher Anbieter das war, wenn du für jede Änderung der Sparrate neue Gebühren aufgebrummt bekommen hast und die Entwicklung so schlecht war, trotz der ja eigentlich guten Börsenjahre? Ich persönlich war im Uniglobal investiert, und der hat sich gut entwickelt in dieser Zeit (obwohl es natürlich weit bessere Anlagemöglichkeiten gegeben hätte, aber für ein Riesterprodukt war das schon in Ordnung).
Gruß
X25
am 27.05.2021 17:07
Danke euch. Nun habe ich es gefunden! ("Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung"). Zu meinem Verständnis: Die Summen, die dort in den letzten 13 Steuerbescheiden aufgeführt sind, addiere ich, und weiß dann was ich zurück zahlen muss?
@X25 natürlich kannst du fragen: abgeschlossen hatte ich das ganze bei der Volksfürsorge, "Fondsrente Riester" nannte sich das damals. Wurde dann von der Generali übernommen (Best Invest Rente plus") und dann im letzten Jahr an die Proxalto weiterverkauft. Seit dem kommt man sich dort vor wie ein Bittsteller, nicht wie ein Kunde. Aber das ist ein anderes Thema 😉
am 28.05.2021 08:30
Ja, die Summe der Jahresbeträge musst du als Steuerermäßigung zurückzahlen. Plus die Zulagen. Zu versteuern dürfte ja nichts sein.
Da hattest du ja echt kein glückliches Händchen bei der Auswahl. Aber wer weiß das schon immer vorher. Ich hatte mir die ganze Sache früher auch anders vorgestellt, und nun denke ich grundsätzlich anders über das ganze Riester-Konstrukt. Hab viel dazu gelesen, auch hier im Forum, bevor ich mich zu einer Entscheidung durchgerungen hab.
Viel Erfolg für deine weiter Anlage, für was du dich nun auch entscheidest!
am 28.05.2021 10:59
Ich hatte einen Vertrag bei der DWS, in den ich seit 2003 eingezahlt habe.
Der hat durchaus eine positive Rendite erzielt, und Zulage/Steuerermäßigung kam noch hinzu. Aber die Rendite eines Welt-ETF ist höher, und ich komme später flexibler an mein Geld.
am 28.05.2021 21:49
Danke euch nochmal für den Input. Ich werde kurz berichten was dabei heraus gekommen ist. Habe die Kündigung heut fertiggemacht, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende 😉 Schönes Wochenende euch.