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Beleihung von "nicht zu Wohnzwecken dienender Raumeinheit"?

Markettimer
Autor ★★
24 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich besitze eine Immobilie, die laut Teilungserklärung und Grundbuch ein "Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienender Raumeinheit" (umgangssprachlich: ein Büro) ist. Die rechtliche/grundbuchliche Umwandlung des vorgenannten Sondereigentums in Wohnungseigentum läuft, aber dauert ggf. noch mehrere Monate.

 

Frage: Angenommen, ich möchte das Objekt jetzt als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung verwenden. Verlangen finanzierende Banken i.d.R. dass die Immobilie auf die die Grundschuld eingetragen wird eine Wohnung ist, oder haben finanzierende Banken i.d.R. kein Problem damit, wenn das Sicherungsobjekt rechtlich/grundbuchlich (momentan noch) eine nicht zu Wohnzwecken dienende Raumeinheit ist?

(Anmerkung: Natürlich können Banken zumindest im gewerblichen Bereich auch Gewerbeobjekte beleihen. Mir geht es aber um stinknormale Immokredite für Privatpersonen und die dafür üblichen Vorraussetzungen).

 

Danke und Grüße

Markettimer

2 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.237 Beiträge

Das kommt auf die finanzierende Bank an. Die einen machen es so, die anderen so.

Markettimer
Autor ★★
24 Beiträge

Kennst du konkrete Banken, die es auf die eine oder andere Art machen (oder handelt es sich eher um eine Vermutung, dass unterschiedliche Banken es unterschiedlich handhaben)?

Danke