am 26.02.2021 15:06
Hallo zusammen,
ich besitze eine Immobilie, die laut Teilungserklärung und Grundbuch ein "Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienender Raumeinheit" (umgangssprachlich: ein Büro) ist. Die rechtliche/grundbuchliche Umwandlung des vorgenannten Sondereigentums in Wohnungseigentum läuft, aber dauert ggf. noch mehrere Monate.
Frage: Angenommen, ich möchte das Objekt jetzt als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung verwenden. Verlangen finanzierende Banken i.d.R. dass die Immobilie auf die die Grundschuld eingetragen wird eine Wohnung ist, oder haben finanzierende Banken i.d.R. kein Problem damit, wenn das Sicherungsobjekt rechtlich/grundbuchlich (momentan noch) eine nicht zu Wohnzwecken dienende Raumeinheit ist?
(Anmerkung: Natürlich können Banken zumindest im gewerblichen Bereich auch Gewerbeobjekte beleihen. Mir geht es aber um stinknormale Immokredite für Privatpersonen und die dafür üblichen Vorraussetzungen).
Danke und Grüße
Markettimer
am 26.02.2021 15:18
Das kommt auf die finanzierende Bank an. Die einen machen es so, die anderen so.
am 27.02.2021 12:27
Kennst du konkrete Banken, die es auf die eine oder andere Art machen (oder handelt es sich eher um eine Vermutung, dass unterschiedliche Banken es unterschiedlich handhaben)?
Danke