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alrob76
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seit ‎25.05.2019
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Hallo Leute, mir sind in Jahren 2006-2008 Verlüste durch Aktien entstanden. Laut Gesetz dürfen diese noch mit den Aktiengewinnen bis 31.12.2013 verrechnet werden. danach erfolgt die Verrechnung mit Verkauf von Immobilien, Gold etc.Soweit ich weiß die...
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‎13.03.2025 08:48