Vorgehen - Wie bereits aus dem Urteil des FG Düsseldorf vom 11.12.2012 -
hervorgeht, ist die zutreffende Vorgehensweise die, dass man im Rahmen
der Einkommenssteuerveranlagung beantragen muss, den
Aktien-Tauschvorgang insgesamt nicht zu besteuern und...
Der rechtliche Weg:Bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 -
Einspruch gegen den Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag
und Kirchensteuer einlegen.Sich dabei entsprechend auf die zwei
Gerichtsurteile beziehen (Düsseldorf/Münch...