GEBÜHREN FÜR EINZAHLUNGEN VON BANKNOTEN AM GELDAUTOMATEN SIND DIEBSTAHL
AM KUNDEN. Wer dagegen einen Mitarbeiter in der Filiale beim
"Büroschlaf" stört, sollte eine Gebühr bezahlen.Durch die Einzahler am
Automaten, wird doch quasi ein noch heufigeres...