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Vorabpauschalen fehlen nach Depotübertrag

LoyalerKunde
Autor ★
4 Beiträge

Liebe Community,

 

Ich habe vor einigen Wochen ETFs von der Comdirect an die 1822Direkt übertragen lassen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass keine Vorabpauschalen übertragen worden sind und man trotz Belegen, die ich einreichen konnte, nicht berichtigt sei, die Vorabpauschalen nachzutragen... Anfrage an Comdirect diese zu berichtigen ist noch offen...

 

Das wirft für mich die Frage auf: Was macht man, wenn man ETFs verkauft und die Depotbank nicht alle Vorabpauschalen richtig erfasst hat (scheinbar insbesondere bei Depotüberträgen ein Problem). Beim Verkauf wird die Bank ja die ganze Steuer ohne Berücksichtigung der Vorabpauschalen abführen. Kann man sich diese dann vom Finanzamit zurückholen? Hat damit jemand Erfahrungen?

 

Ich bin auch mal gespannt, ob die Comdirect, die Vorabpauschalen der ETFs, die ich zuvor von der Onvista Bank und Consorsbank an die Comdirect Bank übertragen habe richtig erfasst hat. Anfrage hierzu läuft ebenfalls. Scheinbar muss man bei Depotüberträgen echt sehr aufpassen, da offenbar Schnitzer passieren.

 

 

1 ANTWORT

Silver_Wolf
Legende
5.269 Beiträge

Dieses Thema ist schon recht ärgerlich.

Da es lange Zeit keinen positiven Basiszins gab haben wohl die meisten Banken die VAP nicht wirklich beachtet.

Keine meiner Banken bietet die Möglichkeit die erhaltenen VAP überhaupt einzusehen.

Da kann man also gar nichts prüfen.   😞

Ich habe bisher nur von zwei Banken gelesen wo das möglich sein soll.

 

Es gibt zwar einen Datensatz für die VAP beim Taxbox-Verfahren.

Aber wenn die Banken das nicht automatisch benutzen und so eine Meldung manuell angestoßen werden muss dann kann die VAP schon mal im Nirvana verschwinden.  😞

 

Bei einer richtigen Bank kann man natürlich nachfragen. Aber dann zahlt man 40-60€ pro Stunde Arbeitsaufwand.

Bei TR zahlt man wohl nichts - weil die gar nicht erst antworten.   LOL

 

Ich möchte der Comdirect nun nichts unterstellen.

Aber ich kann mir schon vorstellen dass es auch bei diesem Thema Defizite gibt.  😞

Auf dem Beleg zur Ausbuchung steht erfreulicherweise die Taxbox-Id.

Die Empfänger-Bank darf nur Daten annehmen die auf diesem Wege übertragen wurden. Die Vorlage von sonstigen Belegen ist sinnlos und wird abgelehnt.

Nur welche Daten wurden übertragen?

Im Prinzip können die Anschaffungsdaten und die Daten zur VAP in einem Datensatz übertragen werden.

Aber wenn das Thema VAP schlampig nachgerüstet wurde dann braucht es vielleicht zwei getrennte Datensätze, sprich Taxbox-Ids?

 

Es würde mich schon interessieren was genau da übertragen wird.

Wäre nett wenn das mal jemand der Bank entlocken könnte.

Falls dabei Kosten entstehen gebe ich gerne mal ein Bier aus.

 

Pragmatischer Ansatz:

Bei den ETF verkaufe ich jedes Jahr eine kleine Menge und prüfe dann auf der Abrechnung ob die angerechnete VAP zu meinen Daten passt.