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Neue AGB bis zum 30.06.2022

11 ANTWORTEN

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4 Beiträge

Vielen Dank Thorsten, ich dachte das Seite 4 nicht mehr über Tagesgeld-Plus-Konto. Aber dort ist Fortsetzung.

Sebober

Ich bin mir unsicher - ob dem so ist. 
Grund hierfür ist der Passus zur "Zustimmungsfiktion" in den neuen Bedingungen zu dessen Annahme aufgefordert wird. 

1.2(c)(aa) Spiegel 3 --> ich bin kein Jurist, würde aber vermuten, dass die Comdirect dies auch nutzen und auslegen könnte, wenn beispielsweise die EZB wieder anfangen sollte die Zinspolitik deutlich zu lockern - das Thema neg. Zinsen nochmals aufkommen sollte. Damit auch das Thema Verwahrentgelt. 


Damit wäre dann keine gesonderte Zustimmung mehr notwendig? 

Wie ist euer Verständnis dieses Passus? 

 


c) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion

Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn

(aa) das Änderungsangebot der Bank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wieder- herzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der Sonderbedingungen

- aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechts- lage entspricht oder

- durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder

- aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und

 


Grüße, 

Sebastian

 

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