am 05.03.2025 17:49
Moin allenthalben,
ich bin heute aus der Kirche ausgetreten. Mir ist das Prozedere im Grunde klar und auch die Tatsache, dass mir bis Ende des Jahres noch Kirchensteuer auf Kapitalerträge abgezogen wird.
Eine kleine Verunsicherung würde ich aber gerne aufklären wollen und hoffe hier auf Hilfe. Dass der Arbeitgeber und das Finanzamt automatisch informiert wird, ist/war mir bewusst.
Ich habe das Fräulein vom Amt nach erfolgtem Austritt gefragt, ob ich dann also nur noch meine Bank informieren muss wegen Kapitalerträgen usw. und das hat diese bejaht.
Bei meinen Banken, u.a. Comdirect bin ich dann auf die korrekten Informationen gestoßen, dass ich aktiv der Bank selbst keine Änderung meiner Konfession mitteilen kann/muss.
Vielmehr erfolgt das ja über die Abfrage der Konfessionszugehörigkeit beim BZSt. (Bundeszentralamt für Steuern). Automatisch gemeldet wird der Kirchenaustritt aber ja "nur" dem Finanzamt.
Daher nun meine Frage: Landet die Information über den Kirchenaustritt via Finanzamt automatisch beim BZSt. oder muss ich da noch aktiv werden? Auf der Webseite des BZSt. konnte ich dazu nichts finden und auch sonst nicht, weil ich möglicherweise einfach nur zu kompliziert denke(?).
Kurzum: Muss ich aktiv überhaupt irgendetwas unternehmen (außer ggf. mit der Steuererklärung für 2025 die ab 01.04.2025 zu viel gezahlte Kirchensteuer zurückfordern) oder läuft das Verfahren im kompletten Automatikmodus ab, so dass ich ab 01.01.2026 ohne weiteres Zutun kirchensteuerfrei unterwegs bin?
Vielen Dank vorab für alle sachdienlichen Hinweise! 😄
am 05.03.2025 18:28
Ich würde das im persönlichen Bereich ändern und die Bank darüber hinaus per e-mail mit der Bescheinigung vom Amt informieren.
am 05.03.2025 18:38
Da kann man wie gesagt nichts ändern, sondern die Abfrage der Konfession erfolgt über das BZSt. - Die Bank zu informieren, ist völlig sinnlos. Die Bank bezieht die Information vom BZSt. automatisiert jedes Jahr zwischen 01.09. und 31.10.
Meine Frage zielt wie oben geschrieben darauf ab, ob die überall zu findende Aussage, dass "das Finanzamt" über den Kirchenaustritt automatisch informiert wird, gleichbedeutend damit ist, dass die Information auch automatisch beim BZSt. landet.
am 05.03.2025 18:40
Das weiß ich leider auch nicht 😕
am 05.03.2025 18:50
@RogueSix schrieb:Moin allenthalben,
ich bin heute aus der Kirche ausgetreten. Mir ist das Prozedere im Grunde klar und auch die Tatsache, dass mir bis Ende des Jahres noch Kirchensteuer auf Kapitalerträge abgezogen wird.
Eine kleine Verunsicherung würde ich aber gerne aufklären wollen und hoffe hier auf Hilfe. Dass der Arbeitgeber und das Finanzamt automatisch informiert wird, ist/war mir bewusst.
Ich habe das Fräulein vom Amt nach erfolgtem Austritt gefragt, ob ich dann also nur noch meine Bank informieren muss wegen Kapitalerträgen usw. und das hat diese bejaht.
Bei meinen Banken, u.a. Comdirect bin ich dann auf die korrekten Informationen gestoßen, dass ich aktiv der Bank selbst keine Änderung meiner Konfession mitteilen kann/muss.
Vielmehr erfolgt das ja über die Abfrage der Konfessionszugehörigkeit beim BZSt. (Bundeszentralamt für Steuern). Automatisch gemeldet wird der Kirchenaustritt aber ja "nur" dem Finanzamt.
Daher nun meine Frage: Landet die Information über den Kirchenaustritt via Finanzamt automatisch beim BZSt. oder muss ich da noch aktiv werden? Auf der Webseite des BZSt. konnte ich dazu nichts finden und auch sonst nicht, weil ich möglicherweise einfach nur zu kompliziert denke(?).
😄
Du solltest (und das gilt auch generell) beim BZSt der Weitergabe des Religionsmerkmals widersprechen, dann halten sich die Banken ganz aufs der Sache heraus und du regelst deine Steuern mit dem Finanzamt.
am 05.03.2025 19:16
Danke für den Vorschlag, aber den würde ich ehrlich gesagt für eher weniger zielführend halten 😉 . Warum soll ich mir selbst mehr Bürokratie aufhalsen, wenn es den automatischen Abgleich zwischen Bank und BZSt. gibt?
Wie gesagt: Die Aussage des Fräuleins vom Amt hat mich etwas in Unsicherheit gebracht. Gemäß aller öffentlich zu findenden Informationen hört sich das für mich so an, dass ich den Austrittsbescheid nun einfach abheften und mich zurücklehnen kann, da "das Finanzamt" automatisch über den Kirchenaustritt informiert wird.
Allerdings ist "das Finanzamt" ja nicht dasselbe wie das BZSt., bei dem die Banken jährlich die Information über die Konfessionszugehörigkeit abrufen.
Insofern bin ich wie gesagt verunsichert, wie die Information über den Austritt beim BZSt. landet und durch die Aussage des Fräuleins vom Amt bin ich mir unsicher, ob meinerseits noch Handlungen erforderlich sind.
Vielleicht könnte hier ja mal jemand, der das mit dem Kirchenaustritt schon hinter sich hat, die Erfahrung teilen, ob die Austrittsbescheinigung noch mit irgendwelchen Stellen geteilt werden muss, damit alles richtig läuft oder -wie von mir vermutet- man sich eben einfach zurücklehnen kann, weil die Information über den Austritt via dem örtlich zuständigen Finanzamt automatisch auch beim BZSt. landet und somit meine Bank(en) im Herbst diesen Jahres beim automatisierten Abgleich der Konfessionsdaten über die Änderung der Konfession informiert werden.
am 05.03.2025 20:16
@RogueSix schrieb:
Muss ich aktiv überhaupt irgendetwas unternehmen (außer ggf. mit der Steuererklärung für 2025 die ab 01.04.2025 zu viel gezahlte Kirchensteuer zurückfordern) oder läuft das Verfahren im kompletten Automatikmodus ab, so dass ich ab 01.01.2026 ohne weiteres Zutun kirchensteuerfrei unterwegs bin?
😄
Du musst nicht aktiv werden;
wenn alles korrekt läuft, ist der zweite Teilsatz zutreffend.
am 05.03.2025 20:58
@RogueSix schrieb:Kurzum: Muss ich aktiv überhaupt irgendetwas unternehmen (außer ggf. mit der Steuererklärung für 2025 die ab 01.04.2025 zu viel gezahlte Kirchensteuer zurückfordern) oder läuft das Verfahren im kompletten Automatikmodus ab, so dass ich ab 01.01.2026 ohne weiteres Zutun kirchensteuerfrei unterwegs bin?
Ganz genau so lief es damals vor einigen Jahren auch bei mir.
Durch Nichtstun passierte unterjährig bei verschiedenen Banken "irgendetwas", was einfach mit der nächsten Steuererklärung glatt gezogen wurde.
Irgendwann (nach mehreren Monaten) änderte sich der entsprechende Status bei der comdirect automatisch, was dann auf allen zukünftigen Abrechnungen berücksichtigt wird.
Falls du also sowieso vor hast, eine Steuererklärung mit Anlage KAP abzugeben, kannst du weiterhin passiv verbleiben. 🙂
am 05.03.2025 21:25
Super, vielen Dank. Dann mache ich mich jetzt mal offiziell locker und lasse das entspannt auf mich zukommen 😀 .
Anlage KAP gebe ich seit vielen Jahren immer mit ab. Ich muss mal sehen, ob ich überhaupt aktiv werde wegen des Rückforderns der Kirchensteuer vom 01.04.2025 bis 31.12.2025.
Ich denke eher nicht. Mir geht/ging es beim Kirchenaustritt nicht primär um das Geldsparen, sondern ums Prinzip. Ab 01.01.2026 würde ich dann aber tatsächlich gerne die Freistellung von der Kirchensteuer sehen.
Ich hoffe insofern mal, dass da alles korrekt übermittelt wird zwischen FA, BZSt. und den Banken. Das Fräulein vom Amt in meinem Fall bräuchte diesbezüglich vielleicht noch mal eine Nachschulung 😆 .