am 31.05.2023 19:37
Leider nicht möglich, da mein Familienbuch als türkische Staatsbürgerin nicht beim Standesamt geführt wird und ich auch nicht beim deutschen Standesamt verehelicht wurde.
Aber trotzdem danke für den Hinweis!
am 01.06.2023 10:05
@Mehtap schrieb:Leider nicht möglich, da mein Familienbuch als türkische Staatsbürgerin nicht beim Standesamt geführt wird und ich auch nicht beim deutschen Standesamt verehelicht wurde.
Verstehe ich nicht.
Wenn Du in Deutschland (nach deutschem Recht) geschieden wurdest, dann ist dafür sowieso ein Standesamt zuständig.
Wenn Du z.B. nach türkischem Recht geschieden wurdest, dann muss diese Scheidung in Deutschland anerkannt werden, was auch wiederum die Einschaltung eines Standesamts erfordert.
Wie kann demnach eine Scheidung in Deutschland rechtsverbindlich werden, ohne ein Standesamt einzubinden?