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Betrug - Comdirect kann "nichts machen"?

69 ANTWORTEN

Old_Digger
Autor ★★
20 Beiträge

Was Krügerrand in seiner Zusammenfassung geschrieben hat, klingt sehr plausibel. Ob auch ein Inkassounternehmen zwischengeschaltet ist, mag dahinstehen.

 

Wenn also die Eltern unter dem Namen von SDragon etwas bestellt haben und alle noch denselben Familiennamen führen, fällt das bei Mahnungen und Zustellungen auch erstmal niemandem auf, weil ja der "richtige" Familienname am Briefkasten steht.

 

Es gilt nun, zwei selbständige Probleme zu lösen, nämlich
1. die Pfändung so schnell wie möglich zu beseitigen (das betrifft die Zwangsvollstreckung) und 

2. gegen den Vollstreckungstitel vorzugehen (das betrifft das sog. Erkenntnisverfahren).

 

Dazu muss man in Erfahrung bringen, um welchen Vollstreckungstitel es sich handelt: Vollstreckungsbescheid, (Versäumnis-)Urteil oder was sonst? Welches Gericht hat ihn wann erlassen, welches Aktenzeichen, wer ist der im Titel genannte Gläubiger, wer ist der im Titel genannte Schuldner und wo wohnt der?
Ganz wichtig:  Wann und unter welcher Adresse wurde der Vollstreckungstitel vermeintlich zugestellt? 

 

Zum Problem Nr. 1 (Pfändung/Zwangsvollstreckung):

Gegen eine Zwangsvollstreckung kann man sich nicht mit dem Argument wehren, der Vollstreckungstitel sei inhaltlich unrichtig. Dessen überprüfung gehört zum Erkenntnisverfahren. Im Zwangsvollstreckungsverfahren wird nur geprüft, ob die (formalen) Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung vorliegen.

Eine der formalen Voraussetzung jeder Zwangsvollstreckung ist die wirksame Zustellung des Vollstreckungstitels (§ 750 Abs. 1 ZPO). Die Zustellung erfolgt eigentlich durch persönliche Übergabe des zuzustellenden Schriftstücks (§ 177 ZPO). In der Praxis wird aber kaum jemand persönlich angetroffen. Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten der Ersatzzustellung (vor allem §§ 178, 180 ZPO). Diese setzen aber voraus, dass der Zustellungsempfänger unter dieser Adresse auch tatsächlich wohnt. Wenn also eine Ersatzzustellung (durch Übergabe an die Eltern oder durch Einlegung in den Briefkasten der Eltern unter deren Adresse) zu einem Zeitpunkt erfolgt wäre, an dem SDragon dort tatsächlich nicht mehr gewohnt hat, wäre die Ersatzzustellung nicht wirksam und es würde an einer Vollstreckungsvoraussetzung fehlen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts (§§ 829 Abs. 1, 835 ZPO) müsste dann aufgehoben werden. Natürlich sollte man nachweisen können, dort nicht mehr gewohnt zu haben (z. B. Meldebestätigungen, Mietverträge über neue Wohnungen und dgl.).

 

Ist der Schuldner vor Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht angehört worden, ist der statthafte Rechtsbehelf die Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO), ansonsten die sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO). Es dürfte aber genügen, "den zulässigen Rechtsbehelf" einzulegen.

 

Damit beseitigt man - sofern der von Krügerrand vermutete Sachverhalt zutrifft - die Pfändung. 

 

Allerdings kann ein Zustellungsmangel u. U. auch geheilt werden (§ 189 ZPO). Das könnte vor allem dann geschehen, wenn die Eltern SDragon den zugestellten Vollstreckungstitel jetzt noch aushändigen würden. Besser nicht annehmen!

 

 

2. Zum Problem Nr. 2:

Auch hier ist der Knackpunkt die Zustellung: Ohne eine wirksame Zustellung beginnen Rechtsmittelfristen regelmäßig nicht zu laufen! Man kann also beispielsweise auch nach 15 Jahren noch Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen, wenn er nicht wirksam zugestellt worden ist (so einen Fall hatte ich schon mal; der Ehemann war nachweislich vor langer Zeit ausgezogen, die Frau hat den Familienamen behalten und die für den Mann bestimmte Zustellung landete in ihrem Briefkasten, ohne dass sie ihn informiert hat).

 

Wenn man also weiß, um welchen Vollstreckungstitel es sich handelt, kann man dann den dagegen statthaften Rechtsbehelf einlegen (z. B. Einspruch oder Berufung). Ob man dazu einen Anwalt benötigt, hängt vom Rechtsbehelf ab. Gleichzeitig kann man die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungstitel beantragen (§§ 707, 719 ZPO).

Da es hier um juristisch anspruchsvollere Darstellungen geht, ist aber in jedem Fall die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfehlenswert. Auch mancher (Amts-)Richter hält die Fragen der Wirksamkeit der Zustellung und der sog. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht sauber auseinander.

 

Trotzdem ist Eile geboten, denn u. U. kann eine sog. Heilung des Zustellungsmangels erfolgen (§ 189 ZPO). Siehe oben. Einzelheiten würden hier zu weit führen. Wie gesagt, es ist kompliziert.

 

 

Frag bei der Rechtsberatung an der Uni ruhig nach den vorgenannten Aspekten.

 

Viel Erfolg!

 

 

Die ZPO gibt es hier: Link 

SDragon
Autor ★★
24 Beiträge

Ich habe leider noch ein Update.

Der ursprüngliche Vollstreckungsbescheid (das ist der hier vorliegende Titel) stammt aus 2014, als ich noch nicht all zu lange 15 war. Also zieht sich das ganze vermutlich sogar so lange, als dass ich noch jünger war zum Zeitpunkt der Bestellung + Nichtbezahlung. Zugestellt wurde er natürlich entsprechend dann auch an die damalige Wohnadresse, die ich selbst bestätigen kann.

 

Das Amtsgericht kann letztendlich auch nichts machen, als das sie nur die Prüfung des Bescheids vornehmen. Sprich ob dieser zugestellt wurde und gültig ist. Ich muss jetzt also zu einem Anwalt, das werde ich als nächstes in Anspruch nehmen müssen.

Morgenmond
Mentor ★★
1.825 Beiträge

@SDragon  schrieb:... Ich muss jetzt also zu einem Anwalt, das werde ich als nächstes in Anspruch nehmen müssen.

Genau, das ist jetzt die einzigst sinnvolle Möglichkeit die schnellstmöglichst erfolgen sollte.

 

Und keine Sorge wegen den Kosten des Anwalts lt. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG (Beratungshilfegesetz) dürfte dir

Hilfe zustehen. Dein Anwalt wird dich dazu dann auch beraten.

Alles Gute.

 

Morgenmond

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Als 14 jährige warst du doch überhaupt nicht voll Geschäftsfähig, 1400 Euro Bestellung liegt deutlich über dem "Taschengeldparagraph". Deine Eltern müssten dann also bei der Bestellung sowohl deinen Namen missbraucht wie auch dein Geburtsdatum "gefälscht" haben, ansonsten hätte doch dein Kaufangebot gar nicht angenommen werden dürfen - vielleicht täusche ich mich da?

Noch eine weitere Frage die ich mir stelle ist wie eine Bürodiscount auch 2014 eine Rechnungsbestellung akzeptierte ohne Schufa-Abfrage deiner Daten - spätestens dort hätte doch rauskommen müssen dass du entweder nicht existierst (falsche Geburtstag) oder noch Minderjährig bist?

 

 

SDragon
Autor ★★
24 Beiträge

Ich denke, dass es damals deutlich weniger waren. Gerichtsvollzieher- und Inkassounternehmenskosten kamen dann abwr dazu, so dass es eben diese 1400€ nun sind. 

 

Wie das damals zustande kommen konnte, verstehe ich selbst nicht. Weiß aber auch nicht, ob das zB per Rechnung oder Einzug bezahlt werden sollte etc. Da kann ich leider selbst keine Infos geben

Kio
Experte ★★
429 Beiträge

@SDragon  schrieb:

Ich habe leider noch ein Update.

Der ursprüngliche Vollstreckungsbescheid (das ist der hier vorliegende Titel) stammt aus 2014, als ich noch nicht all zu lange 15 war. Also zieht sich das ganze vermutlich sogar so lange, als dass ich noch jünger war zum Zeitpunkt der Bestellung + Nichtbezahlung. Zugestellt wurde er natürlich entsprechend dann auch an die damalige Wohnadresse, die ich selbst bestätigen kann.

 

Das Amtsgericht kann letztendlich auch nichts machen, als das sie nur die Prüfung des Bescheids vornehmen. Sprich ob dieser zugestellt wurde und gültig ist. Ich muss jetzt also zu einem Anwalt, das werde ich als nächstes in Anspruch nehmen müssen.


Ich versuche mal zusammenzufassen.

  • 2014 hat eine noch nicht wirklich identifizierte Person auf deinen Namen etwas bei einem Shop gekauft (du selbst?).
  • Jetzt, zehn Jahre später hörst du zum ersten Mal davon, weil plötzlich Geld von deinem Konto gepfändet wurde.

Da fiele mir dann nur die völlig absurde Erklärung ein, dass deine Post geklaut wird.

 

Wie kann denn jemand auf deinen Namen etwas gekauft haben, zehn Jahre lang versuchen alle möglichen Instanzen das Geld zu bekommen, welches offiziell du ihnen schuldest und du hast davon nichts mitbekommen?

 

Sorry, ich verstehe es nicht.

 

Das ist eine echt schräge Geschichte. 🤔

 

Gruß kio

"Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist, dass der Verrückte denkt, er sei gesund." (Salvator Dali)

SDragon
Autor ★★
24 Beiträge

Indem mir meine Mutter schlicht und ergreifend nichts erzählt hat.

 

Ich hatte mein erstes Bankkonto (das hier bei der comdirect) erst sehr spät gehabt, als ich mein BFD gemacht habe. Das war 2018/2019, da war ich also 19/20. Davor hatte ich keins, habe zum Beispiel auch nie irgendwo was bestellt, Amazonaccount gehabt oder ähnliches. Das kam alles erst mit dem eigenen Bankkonto, da am Anfang aber auch noch sehr sehr wenig, schon allein weil ich (wie es dafür üblich ist) im BFD fast nichts verdient habe und der größte Teil davon fürs Busticket drauf ging. Damit habe ich auch erst das eigene mal halbwegs Freiraum gehabt, wirklich kam das dann aber auch erst mit dem Auszug Ende 2019 wegen dem Studium, ab welchem Punkt ich dann mehr oder weniger wirkliche Eigenständigkeit hatte. 

 

Ich habe mich halt auch nie mit der Post, die meine Eltern bekommen haben, auseinandergesetzt. Wenn mal was für mich dabei war (zB Karte von einer meiner Omas), wurde mir das gesagt und gegeben, der Rest war halt Elternsache. Ging mich nichts an, und ich hatte den Kopf auch einfach voll genug mit anderen Dingen wie Schule, später Abi etc. 

 

Und da halt auch nach meinem Auszug eben - wenn da noch was postalisch kam - alles an die Familienadresse, also an meine Eltern und nie an meine eigene neue ging, und meine Mutter eben nie ein Wort drüber verloren hat, wusste ich nichts von der ganzen Sache, bis es jetzt passiert ist.

Kio
Experte ★★
429 Beiträge

@SDragon 

Sorry, dass ich so direkt bin, aber das ist eine weitere Straftat! Verletzung des Postgeheimnisses, kannst du ja mal googeln. Das ist alles andere als ein Kavaliersdelikt und wird empfindlich bestraft. Wie man in deinem Fall sehen kann, zu Recht.

 

Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen für DEINE Zukunft.

 

Gruß kio

"Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist, dass der Verrückte denkt, er sei gesund." (Salvator Dali)

SDragon
Autor ★★
24 Beiträge

Alles gut, vielen Dank auf jeden Fall.

 

Ich kann auch nur sagen, dass ich mich wirklich bemühe, es irgendwie besser zu machen. Wie schon zuvor erwähnt bin ich zwar noch Studentin, schreibe aber meinen Bachelor nächstes Semester und habe auch schon relativ klare Pläne und Ansätze, was die Jobsuche betrifft. Mich frustriert diese ganze Situation selbst enorm.

Morgenmond
Mentor ★★
1.825 Beiträge

@SDragon  schrieb:.. erst mit dem Auszug Ende 2019 wegen dem Studium, ...

Und da halt auch nach meinem Auszug eben - wenn da noch was postalisch kam - alles an die Familienadresse, also an meine Eltern und nie an meine eigene neue ging, ...


Du bist 2019 ausgezogen, hast dich nicht umgemeldet und die Post geht weiterhin zu deinen Eltern ?

Klingt schon sehr merkwürdig.

 

Zumal die nicht bezahlte Rechnung ganz sicher der SCHUFA gemeldet wurde.

Da wundert es mich, dass du so problemlos Bankkonten, Amazon usw. eröffnen konntest.