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am 21.11.2016 14:34
Servus miteinander,
hier eine Information für alle Inhaber deutscher Aktien, die das vielleicht noch nicht mitbekommen haben. Ab 2017 wird auch in Deutschland der sog. "Record Day" für Dividendenzahlungen eingeführt. Ziel ist die Harmonisierung innerhalb der EU; insbesonde soll das sog. "Dividenden-Stripping" verhindert werden. In anderen Ländern, z.B. in den USA, gibt es den Record-Tag schon lange.
Bisher zahlen die meisten deutschen Aktiengesellschaften ihre Dividende am Tag nach der Hauptversammlung (HV) an die Aktionäre, die am Tag der HV abends (23:59 Uhr) Aktien halten. Am Tag nach der HV wird die Dividende vom Aktienkurs abgezogen, dieser Tag heißt daher "Ex-Tag". Soweit die bisherige Vorgehensweise.
Der Dividendenanspruch ist künftig erst am dritten auf die HV folgenden Geschäftstag fällig, es sei denn, die Hauptversammlung oder die Satzung bestimmt eine spätere Fälligkeit (vgl. Par. 58 Abs. 4 Satz 2 und 3 AktG n.F.). Die neue Regelung gilt für alle HV ab dem 1. Januar 2017.
Zwischen Ex-Tag und Auszahlungstag tritt damit künftig der Record Day. An diesem Abwicklungsstichtag werden die dividendenberechtigten Aktienbestände ermittelt.
Beispiel: Siemens HV am Mi, 1.02.2017. Record Tag ist dann Mo, 6.02.2017.
Nähere Details findet man im Internet.
Viele Grüße aus einem sonnigen München
nmh
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 21.11.2016 19:13
Danke für die Erklährung
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am 21.11.2016 20:54
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am 22.11.2016 17:32
Hallo nmh,
ich habe beim Googlen Infos dazu auf einigen Rechtsanwaltskanzlei-Websites
gefunden.
Darin wurde übereinstimmend bestätigt, dass der Auszahlungstag für
Dividenden bei Deutschen Aktiengesellschaften ab 2017 der dritte Geschäftstag
nach der HV ist, wenn von der HV nicht anders beschlossen (so wie von Dir beschrieben) .
Von einem Record-Day, wie Du angegeben hast, habe ich aber nirgendwo
eine Erwähnung gefunden. Woher hast Du diese Information?
Gruß, Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
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am 22.11.2016 17:54
@Pramax: Vielen Dank für Dein Feedback!
Der "Record Day" ist der Tag, an dem die materiellrechtliche Dividendenberechtigung ermittelt wird. Es gibt eine aktuelle Bundestagsdrucksache (die ich heraussuchen müßte), in der die EU-weite Vereinheitlichung der Regelung gefordert wird. In diesem Zusammenhang wurde die Aktienrechtsnovelle 2014 in nationales Recht umgesetzt und die drei-Tage-Regelung eingeführt.
Nach dieser Regelung würde es so aussehen, daß derjenige, der drei Tage nach der HV Aktien hält, Anspruch auf die Dividende hat. Der international gebräuchliche Begriff "Record Day" kommt in der amtlichen Unterlage als solcher nicht vor (daher findet man ihn beim Googeln nicht ohne weiteres), entspricht aber der Zweckbestimmung der Neuregelung.
Falls hingegen weiterhin der Tag der HV relevant für die Dividendenberechtigung ist und nur die Auszahlung zeitlich nach hinten verschoben wird, wäre der HV-Tag (weiterhin) der Record-Tag.
Viele Grüße
nmh
- Tags:
- Record-Tag
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am 22.11.2016 19:16
Hier sind zwei Links zu Großkanzleien, die sich zu dem Thema geäußert
haben. Der Tenor ist, dass der Record-Day in der Aktiengesetzesnovellierung
ab 2017 nicht eingeführt wurde.
https://deutschland.taylorwessing.com/de/bundestag-beschliesst-aktienrechtsnovelle-2016
https://www.noerr.com/de/newsroom/News/aktienrechtsnovelle-2016-tritt-in-kraft.aspx
Gruß, Pramax
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am 01.02.2017 14:03
Ein zweiseitiger Artikel zu diesem Thema (Neuregelung zu Dividenden in Deutschland) ist in der Börse online 5/2017 (ab 2.02.2017 am Kiosk) erschienen.
Viele Grüsse aus einem regnerischen München
nmh
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am 01.02.2017 16:30
Hallo @nmh und alle Anderen!
Hier ein konkretes Beispiel, wie das bei der BASF SE (WKN BASF11) dieses Jahr abläuft.
Hauptversammlung ist am 12.05.2017 (Freitag). Die Dividende wird am Mittwoch, den 17.05.2017 ausgezahlt. Die beiden Wochenendtage (Samstag+Sonntag) zählen bei der 3 Tage-danach-Frist nicht.
Hier der Link:
Gruß, Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
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am 03.02.2017 18:56
Hurra, da habe ich ein weiteres Fallbeispiel das ich nennen kann wenn ich begründe warum ich die EU nicht leiden kann.
Die Netbank AG verlängt ab 1.April Kontoführungsgebühren. Auch so eine Folge von EU und Euro.
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am 03.02.2017 19:38
@ehemaliger Nutzer
Hier ein interessanter Bild-Artikel zu den Bezügen des Deutschen Parlamentspräsidenten und des EU-Parlamentspräsidenten (zu Zeiten von Martin Schulz' Präsidentschaft 2014). Man beachte die großzügigen Freibeträge,
die der EU-Parlamentspräsident genießt.!
Und damit es gerechter zugeht, möchte Martin Schulz als SPD-Kanzlerkandidat in Zukunft das Kapital stärker besteuern:
Es ist ja nicht das Gehalt des feinen Herrn Schulz.
Gruß, Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

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