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Steuerliche Fragen: W-8BEN und DBA-Vollmacht

codicommu
Autor ★
4 Beiträge

 

@SMT_Service

Hallo,

 

ich habe zwei etwas speziellere Fragen zu einem steuerlichen Thema. Es wäre sehr nett, wenn das Social-Media-Team hierauf antworten könnte.

Nämlich geht es um das W-8BEN Formular. Ich frage mich wer dieses Formular tatsächlich ausfüllen muss. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei manchem Kunden standardmäßig nur 15% US-Quellensteuer abgezogen werden, während bei anderen die ganzen 30% fällig werden.

Im konkreten geht es um folgende Eckdaten meiner Person:

- Wohnort in DE

- ausschließlich DE-Staatsangehörigkeit

- ausschließlich in DE steuerpflichtig (nicht USA)

 

Ist es bei meiner Person erforderlich, nachdem diese oben genannten Daten der comdirect durch den Konto-/ Depoteröffnungsprozess bekannt sind, das W-8BEN Formular auszufüllen?

 

Mir ist leider nicht klar anhand von welchen Daten die comdirect entscheidet, bei wem die Ausfüllung des Dokuments notwendig ist, um bei der Quellensteuer entlastet zu werden. 

 

Dies war meine erste Frage, leider habe ich auch noch eine zweite (ich weiß, ich bin ein schwieriger KundeLachender Smiley) Diese Frage bezieht sich auf die DBA-Vollmacht.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, sorgt in diesem Fall die comdirect für die Erstattung der ausl. Quellensteuer, sodass ich keine lästige Arbeit mehr mit den Tax Voucher, Quellenstaat etc. habe. 

Beispiel: Ich erhalte aus der Schweiz 300€ Dividende. Hierbei wären 20%, also 60€ erstattungsfähig. In diesem Fall wurde folgendes passieren:

60€ - 23,80€ für Gebühren = 36,20€ > 25€: daher comdirect wird aktiv und beantragt für mich die Erstattung. Wenn der Wert von 36,20€ unter 25€ fällt, wird die comdirect nicht mehr aktiv. 

Bitte korrigiert mich, falls ich einen Denkfehler habe. 

 

Im Preis- und Leistungsverzeichnis steht 20 EUR zzgl. USt., zzgl. fremder Spesen. Sind diese Spesen im Vorhinein bereits bekannt und fließen in die obige Rechnung mit ein? Wenn nein, wäre es ja ärgerlich, wenn die Gebühren im Nachhinein den möglichen Erstattungsbetrag übersteigen würden und ich somit quasi draufzahlen darf. 

An einigen Stellen in der community liest man von 25€ Gebühren aber für mich ergibt sich aus 20€ zzgl. USt. nur 23,80€? Habe ich mich verrechnet?

 

Wird die Vorabbefreiung (5€) auch vorgenommen, falls die Dividende unter 5€ liegt?

Wird im Falle USA auch eine Vorabbefreiung mit 5€ bepreist oder ist diese kostenlos? Diese Frage hängt wohl wiederum mit W-8BEN zusammen.

 

Es tut mir leid, dass ich so ausführlich wurde. Jedoch hoffe ich trotzdem auf eine gelegentliche Antwort eines comdirect-Mitarbeiters.

 

Viele Grüße

 

codicommu 

16 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Hallo @codicommu,

 

ich bin zwar (leider) (noch) kein echter comdirect-Mitarbeiter (meine Bewerbung lehnen die ja regelmäßig ab, obwohl nur ganz wenig Schreibfehler enthalten sind und ich bereits bis 10 zählen kann - wichtig für eine Bank), sondern nur E.h., aber ich antworte trotzdem gerne auf Deine erste Frage.

 

Warum befürchtest Du, dass bei Dir 30% belastet werden? Für (steuer-)deutsche Kunden fallen nur 15% Quellensteuer in USA an. Das liegt daran, dass comdirect (bzw. die Commerzbank, die das technisch im Hintergrund abwickelt) ein qualified intermediary ist (bitte googeln). Es kommt also m.E. nicht (so sehr) auf den Kunden an, sondern bei welcher Bank Du bist!

 

Nähere Details und vielleicht die Antwort auf Deine Frage findest Du in dieser Community hier.

 

Zur zweiten Frage wird Dir sicher morgen das SMT-Team antworten. Ich hole mir die Quellensteuer immer selbst zurück; hier steht für viele Länder (auch Schweiz), wie das geht.

 

Hilft Dir das schon ein wenig?

 

Viele Grüße aus München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

codicommu
Autor ★
4 Beiträge

@nmhDanke für deine Antwort. Das du (noch) kein Mitarbeiter weis ich als fleißiger Mitleser in der Community natürlich. Trotzdem konntest du mir schon ein Stück weiterhelfen. Den Begrifff qualified intermediary habe ich sogar schonmal irgendwo im Internet vernommen.

Ich verstehe zwar nicht wieso die comdirect das Dokument W-8BEN anbietet, wenn sie bereits bei dem Eingehen der Kundenbeziehung wissen ob man in den USA steuerpflichtig ist oder nicht. Aber zumindestens für mich scheint dieses Formular keine Bedeutung zu haben, d.h. ich muss nichts unternehmen. 

 

Ich habe bereits deine Artikel gelesen, in denen du beschreibst, wie man selber die Quellensteuer erstattet. Jedoch möchte ich da gerne den Service der comdirect nutzen. Das ist einfach eine persönlich Preferenz. Jeder hat ja so seine Macken und EigenartenLachender Smiley

Vorher gilt es aber noch die par Fragen abzuklären.

Ich denke auch, dass sich das SMT_Team morgen diesbezüglich melden wird. 

 

Viele Grüße

 

codicommu

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @codicommu und nachträglich herzlich willkommen in unserer Community!

 

Vielen Dank an @nmh, dass er einen Teil deiner ersten Frage bereits kompetent beantwortet hat. Das W-8BEN-Formular benötigen wir nicht unbedingt von dir. Dennoch kann ich hier in der Community keine allgemeine Aussage darüber treffen, ob es in deinem Falle erforderlich ist oder nicht. Dazu müssen wir wissen, wer du bist und daher möchte ich dich bitten, diese Frage mit meinen Kollegen in der Kundenbetreuung zu klären.

 

Du kannst meine Kollegen immer unter 04106 - 708 25 00 erreichen.

 

Fragestellung zwei habe ich an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Ich melde mich wieder bei dir, sobald die Kollegen mir geantwortet haben. Unter Umständen kann das etwas länger dauern, da die Kollegen derzeit sehr viele Anfragen erhalten.

 

Gruß aus Quickborn

Erik

 

 

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @codicommu,

 

mein Kollege aus der Fachabteilung hat mir zu deiner 2. Frage nun Folgendes geschrieben:

 

Deine Annahme stimmt. Die Prüfung, ob eine Erstattung von Quellensteuer möglich ist, übernehmen wir automatisch für dich, sobald uns deine DBA-Vollmacht vorliegt. Wir prüfen zunächst, ob die Erstattung wirtschaftlich sinnvoll ist. Sofern nach Abzug aller anfallenden Entgelte mindestens 25 EUR als Erstattungsbetrag verbleiben, werden wir für dich tätig. Wenn der Betrag kleiner als 25€ ist, halten wir still.

 

Was das Thema Entgelte angeht: diese unterscheiden sich von Land zu Land und können sich ständig ändern. Wie hoch das aktuelle Entgelt in einem bestimmten Fall ist, kannst du bei meinen Kollegen in der Kundenbetreuung erfragen. Für die Schweiz beträgt es derzeit 20 Euro zzgl. MwSt. Ein Entgelt ziehen wir immer direkt vom erstattungsfähigen Betrag ab. Somit ist dein Rechenbeispiel korrekt.

 

Eine Vorabbefreiung bieten wir in der Schweiz nicht an. Ob wir die Vorabbefreiung in anderen Ländern anbieten, prüfen wir im jeweiligen Einzelfall. In der Praxis ist es aber so, dass wir die Vorabbefreiung nicht sehr häufig bereitstellen.

 

Zusammenfassend lässt sich also sagen, da diese Thematik komplex ist und sich die Bedingungen ständig ändern können, sind pauschale Aussagen von dauerhaftem Bestand schwer zu treffen. Deshalb empfehle ich dir konkrete Anfragen bei Bedarf mit unserer Kundenbetreuung zu klären.

 

Ich hoffe, dass wir deine Fragen beantworten konnten und wünsche dir ein schönes Wochenende.

 

Gruß aus Quickborn

Erik

codicommu
Autor ★
4 Beiträge

Hallo @SMT_Erik vielen Dank für deine Antwort. Nach Rücksprache mit der Kundenbetreuung habe ich erfahren, dass ich das W-8BEN Formular nicht ausfüllen muss. Die Ermäßigung der US-Quellensteuer wird auch so vorgenommen.

Ich habe mich nun entschlossen euch eine DBA-Vollmacht zu schicken. Dies scheint in meinem Fall das Beste zu sein. 

 

Falls irgendwann noch detailliertere Fragen auftauchen sollten, werde ich diese direkt mit der Kundenbetreuung klären.

 

Ich möchte mich hiermit in aller Form bei der ganzen comdirect-Belegschaft für den tollen Service bedanken. "Hier und da" gibt es zwar noch Verbesserungspotenntial aber die codi ist für mich momentan die Bank mit dem Besten Gesamtpaket.

gantenbein

Vielen Dank, SMT_Erik für die rasche und freundliche Antwort.
(Und auch an @codicommu für die Frage!)

Ich habe verstanden, dass sich die Bedingungen ändern können.
Trotzdem fände ich es ganz hilfreich zu wissen
a) für welche Länder die comdirect den DBAService denn (aktuell) anbietet und
b) wie hoch die Gebühren dafür (zur Zeit) sind
Selbst wenn die Antwort den Hinweis enthält, dass sich alles in der Welt ständig ändern kann, wäre das für mich als internationalen Anleger eine durchaus sinnvolle grobe Vorabinfo.

Ist das machbar?

Beste Grüße,
gantenbein

 

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge


Hallo @gantenbein und herzlich willkommen in unserer Community!

 

Ich frage gerne in der Fachabteilung nach, ob wir an dem Procedere etwas ändern wollen und melde mich dann wieder bei dir.

 

Gruß aus Quickborn

Erik

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @gantenbein,

 

die Fragestellungen rund um DBA-Vollmachten sind eher komplizierter als einfacher geworden. Deshalb werden wir hier in der Community keine allgemeinen Infos zur Verfügung stellen.

 

Am besten können die Fragen zu diesem Themenbereich telefonisch mit unserem Kundenservice (04106 - 708 25 00) geklärt werden.

 

Gruß aus Quickborn

Erik   

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

@SMT_Erik: Ich habe noch eine andere Frage in diesem Zusammenhang: Wo sehe ich, ob bei mir erfolgreich eine DBA-Vollmacht hinterlegt ist? Habe ewig rumgesucht aber nichts gefunden...

 

Dank + Gruß,

swolpoll