16.03.2021 11:10 - bearbeitet 17.03.2021 05:59
@Zilch schrieb:
Fortis Inc. ist ein 1987 gegründeter Energieversorger mit Sitz in St. John's (Neufundland) und konzentriert sich auf die Energie- und Gasversorgung in Kanada sowie zum Teil der nördlichen USA und den Karibikinseln. Er besticht mit zwar einem ruppigen, dafür aber stetig steigendem Kurs sowie einer Dividendenrendite von über 3,5 Prozent.
Danke @Zilch !
So wie ich weiß, muss man das 25%-Quellensteuer in Kanada zahlen, davon wird nur 15% in Deutschland angerechnet. Stimmt es?
Die effektiven Dividenden betrachten in dem Fall 2.3625% (3.5 Dividende -25% in Kanada -10% in Deutschland). Es geht in den beiden Ländern -32.5% an den Fiskus /the treasury.
Viele Grüße,
am 16.03.2021 17:42
@Challenger schrieb:Danke @Zilch !
So wie ich weiß, muss man das 25%-Quellensteuer in Kanada zahlen, davon wird nur 15% in Deutschland angerechnet. Stimmt es?
Hey @Challenger
Wie bei jeder Dividende werden immer nur 15% gemäß DBA angerechnet.
Es gibt aber die Möglichkeit, wie in jedem Land, zu viel bezahlte Steuern zurückzufordern oder eine Vorabbefreiung zu bekommen, welche die 10% Differenz gleich beachtet.
Bei der DKB zum Beispiel kostet diese Vorabbefreiung etwas weniger als 4€ pro Jahr und man hat gleich die richtigen Steuerabzüge.
Comdirect verlangt da wesentlich mehr, kann ich also leider nicht als Broker für Fortis empfehlen.
@Challenger schrieb:
Die effektiven Dividenden betrachten in dem Fall 2.3625% (3.5 - 25% in Kanada - 10% in Deutschland). Es geht in den beiden Ländern -32.5% an den Fiskus /the treasury.
Ich habe keine Ahnung was du damit sagen willst, sorry 😄
am 17.03.2021 05:25
@Zilch schrieb:
Bei der DKB zum Beispiel kostet diese Vorabbefreiung etwas weniger als 4€ pro Jahr und man hat gleich die richtigen Steuerabzüge.
Guten Morgen @Zilch ,
im PLV der DKB habe ich nur den folgenden Satzt gefunden (Seite 13):
«Dienstleistungen im Zusammenhang mit ausländischen Quellensteuern
Einrichtung einer Quellensteuervorabbefreiung 11,90 EUR».
Es ist also keine Rede von 4 Euro dort
Viele Grüße,
am 18.03.2021 08:30
@Challenger schrieb:Guten Morgen @Zilch ,
im PLV der DKB habe ich nur den folgenden Satzt gefunden (Seite 13):
«Dienstleistungen im Zusammenhang mit ausländischen Quellensteuern
Einrichtung einer Quellensteuervorabbefreiung 11,90 EUR».
Es ist also keine Rede von 4 Euro dort
Viele Grüße,
Ja, aber die fällt ja nur alle drei bis vier Jahre an 😉
Aus dem Informationsblatt zur Vorabbefreiung:
"Wie oft ist die Erklärung abzugeben?
Ca. alle 3 Jahre im Original (gültig bis auf Widerruf). Das Formular NR 301 und die Wohnsitzbescheinigung ist ab dem Ausstellungsdatum bis zum 31.12. des Ausstellungsjahres plus drei weitere Jahre gültig."
Das heißt Antrag in diesem Jahr stellen, dann ist die Befreiung dieses Jahr PLUS drei weitere Jahre gültig. Also erst wieder zu stellen im Jahr 2024. Somit kann man genau genommen von nicht mal 3€ pro Jahr sprechen wenn man Januar 2020 benatrag, das 2020 + 2021 + 2022 und 2023 gültig ist und ich im Januar 2024 erst wieder stellen muss 😉