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am 21.06.2017 20:05
Hallo community,
iha habe eine Frage zu der steuerlichen behandlung von Aktiensplits, insbesondere freue ich mich über Rückmeldung vonlesern, bei denen dieses Situation tatsächlcih schon aufgetreten ist:
Beispiel:
Ich kaufe am 01.02.2017 10 Stück der A-Aktie zu je 10 EUR
Am 01.03 kaufe ich 5 Stück nach, der Kurs ist inzwischen bei 12 EUR.
Ich habe nun für 15 Aktien 160 EUR gezahlt.
Kurz darauf gibt es einen Split im Verhältnis 3:1, für je drei Aktien bekomme ich eine neue Aktie dazu. Nun besitze ich 20 Aktien.
Frage 1: Wie hoch ist jeweils der steuerliche Anschaffungspreis der drei Gruppen von Aktien (Erstkauf, Nachkauf, Gratisaktien)
Frage 2: Was passiert bei einem Teilverkauf, wenn ich z.B. 14 Aktien verkaufe. Nach dem First-In-First-Out-Prinzip wären das die 10 zuerst angeschafften Aktien, dazu 3 1/3 Bonusaktien, die von der Erstanschaffung resultieren sowie 2/3 Aktien aus dem Nachkauf. Rechnet die Bank bzw das Finanzamt wirklich mit Aktienbruchteilen? Wird das irgendwie gerundet?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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21.06.2017 20:58 - bearbeitet 21.06.2017 21:04
auch wenn ich nichts nützliches Beitragen kann, würde ich mich auch gerne in diesen thread einmischen, da er mich interessiert, und ich Wissen möchte ob ich richtig liege (oh weh diese Korintenkackerei tut mir gerade in der Seele weh), aber ein Split verhältnis von 3:1 wäre ein Reverse Split oder also die Zusammenführung von Aktien (um z.B. dem Penny Stock Kriterium zu entkommen etc.) das Split verhältnis wäre dann (wenn ich richtig liege) 3:4 oder was vermutlich angegeben würde (da es immer mit 1:xxxx für das Split verhältnis genutzt wird) 1:1,333... Also Periode 3
Noch eine kurze Rückfrage, wenn man x Aktien hat, und hier für drei Aktien eine neue Eingebucht bekommt, also x Modulo 3 = a und a nicht 0 ist, also das ganze nicht glatt aufgeht, wie in dem Beispiel, würde man dann bei z.b. 2 Aktien immer einen Barausgleich bekommen, und wer bestimmt den Wert von diesem?
Bitte nicht als Kritik auffassen, sondern als Hinterfragung meines Halbwissens 😉
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am 21.06.2017 21:28
Zargoras schrieb:ob ich richtig liege (oh weh diese Korintenkackerei tut mir gerade in der Seele weh), aber ein Split verhältnis von 3:1 wäre ein Reverse Split oder also die Zusammenführung von Aktien
Die Bezugsverhältnisse bei Splits bzw Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln
werden üblicherweise in der Form (alt):(neu-alt) angegeben, d.h. wenn alt = 3 und neu = 4 ist, dann lautet das Verhältnis 3:(4-3) = 3:1. Die Amerikaner haben allerdings eine andere Nomenklatur.
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am 21.06.2017 22:45
Also was bei mir immer gut funktioniert hat, war der Umstand
a*altAktien=n*neuAktien | :a (denn links der Gleichung will man eine 1 haben)
=> 1*altAktien=n/a * neuAktien
Beispwiele wären Apple: 1 altAktie, und ich erhielt 7 neuAktien
oder Solarworld, mit einem Reverse Split bei dem man für 150 altAktien 1 neuAktie erhielt, wenn ich das so rechne, erhalte ich stets das Splitverhältnis welches die comdirect auch angibt.
Lasse mich aber gerne eines bessseren belehren 😉 wie gesagt, ich möchte mien Verständnis nur verifizieren. Hoffe aber auch in meinem Interesse, das du eine Antwort bekommst, die deine Frage auch Beantwortet.
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22.06.2017 08:12 - bearbeitet 22.06.2017 08:14
Hallo @dg2210,
was Du beschreibst ist eigentlich kein Split, sondern eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Split: z.B. 1:4 (nach deutscher Nomenklatur) => aus einer alten Aktie werden vier neue Aktien (nach amerikanischer Nomenklatur: 4 for 1).
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftmitteln: z.B. 3:1 => aus drei alten Aktien werden drei plus eins = vier neue Aktien, das entspricht also einem Split mit dem Verhältnis 3:4.
Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, wie Du sie beschreibst, gab es aktuell (vor wenigen Tagen) bei Leifheit (WKN 646450, Verhältnis 1:1, also Split 1:2) und bei Adler Real Estate (WKN 500800, Verhältnis 10:1, also Split 10:11). Ex-Tag war in beiden Fällen am 20.06.2017.
Steuerlich greift dabei jedenfalls bei inländischen Aktien immer die Fußstapfentheorie, die ich hier ausführlich beschrieben habe.
Zu Deinen beiden Fragen:
1. Für jeden alten Bestand bekommst Du steuerlich einen neuen Bestand, wobei sich die Anschaffungskosten innerhalb des jeweiligen Bestandes gleichmässig verteilen. In Deinem Beispiel hast Du nach der Kapitalmassnahme aus steuerlicher Sicht folgenden Bestand:
10 Aktien, Kauf 01.02.2017, Anschaffungskosten 75 EUR
5 Aktien, Kauf 01.03.2017, Anschaffungskosten 45 EUR
3,33 Aktien, Kauf 01.02.2017, Anschaffungskosten 25 EUR
1,67 Aktien, Kauf 01.03.2017, Anschaffungskosten 15 EUR
---------------------------------------------------------------
Summe 20 Aktien Anschaffungskosten 160 EUR
2. Wenn Du jetzt 14 Aktien verkaufst, greift das FIFO-Verfahren, wobei die Bruchstücke kaufmännisch gerundet werden.
Wie immer gehen an dieser Stelle sehr herzliche Grüsse an Björn Z. und an Kevin B. aus der comdirect-Steuerabteilung. Sie sind/Ihr seid sehr tapfer!
Ich hoffe, das hilft. Viele Grüße aus einem hochsommerlichen München
nmh
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am 22.06.2017 23:00
Danke für die Aufklärung. Es ist also maximal kompliziert.
Zu meinem Entsetzen habe ich bei der Durchsicht aloter Abrechnungen auch noch festgestellt, dass jede Teilausführung beim Kauf als extra Posten geführt wird, sofern die Teilausführungen zu unterschiedlichen Kursen erfolgten, selbst wenn die Teilausführungen am selben Tag erfolgten.
Wenigstens werden die steuerlichen Anschaffungsdaten bei weiteren Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln aus den gemittelten Anschaffungskosten der Teilausführungen berechnet.
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am 23.06.2017 07:43
Ich glaube, Teilausführungen werden immer als separate Steuerposten geführt.
@dg2210: Jetzt hör schon auf zu jammern. Schreib halt eine kleine Software, die die Steuerdaten mitführt. Jemand, der so erfolgreich codipodo umgesetzt hat, für den sollte das doch ein Klacks sein.
Ich habe ebenfalls eine eigene Datenbank für die Steuerdaten, und kann damit die ganzen Kapitalmaßnahmen mitführen. Das ist ein relativ komplexes System, es heißt FAS (Insider-Gag).
Schönes Wochenende
nmh
