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Royal Dutch Shell streicht die Stockdividende

49 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Wunderbar, @Siam.  Wobei man sagen muss, dass in diesen Briefen auch sehr viel Müll steht. Sprich mich an, wenn Du noch Fragen hast.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Weil ich ein unglaublich netter Mensch bin, stelle ich Euch einen Artikel aus der Platow-Börse (nach meinen Daten einer der besten Börsenbriefe, leider teuer) von morgen über Shell zur Verfügung.

 

nmh

 

Royal Dutch Shell ist wieder flüssig - (Freitag, 01. Dezember 2017)

Im Jahr 2016 verhob sich der britisch-niederländische Ölkonzern Royal Dutch Shell fast an der 50 Mrd. US-Dollar schweren Übernahme des Konkurrenten BG Group. Der Ölpreis hatte sich gerade erst von seinem historischen Tief bei rund 30 Dollar je Barrel etwas erholt, konnte sich aber nicht nachhaltig über der für die Produktion bei Shell wichtige Marke von 50 Dollar halten. Der Konzern musste daher seit 2015 einen Teil seiner lukrativen Dividende in Aktien ausbezahlen, um das Geld für notwendige Investitionen in neue Förderstellen mit besserer und günstigerer Technologie zu behalten.

Jetzt hat sich das Blatt gewendet und Finanzchef Ben van Beurden konnte beim Strategietag zu Wochenbeginn rundherum positive Nachrichten verkünden. Eine strikte Kostendisziplin sorgt dafür, dass Shell schon bei Preisen um 50 Dollar je Barrel profitabel arbeitet. Der gleichzeitig im Vorfeld des gerade laufenden OPEC-Meetings auf rd. 60 Dollar gestiegene Ölpreis lässt den freien Barmittelzufluss höher ausfallen – bis 2020 rechnet van Beurden jetzt mit jährlich 25 Mrd. bis 30 Mrd. Dollar, rd. 5 Mrd. Dollar mehr als vor einem Jahr vorhergesagt. Dieser Geldsegen erlaubt es Shell, die Dividende wieder in bar zu zahlen. Weil gleichzeitig die Schulden durch Verkäufe deutlich gedrückt werden konnten, kann Shell mit einem Aktienrückkaufprogramm die Verwässerung aus früheren Dividendenzahlungen rückgängig machen.

Wir hatten die an der Amsterdamer Börse notierende Aktie (27,04 Euro; GB00B03MLX29) schon im Juni 2016 mit Limit zum Kauf empfohlen (vgl. PB v. 17.6.16), kamen allerdings wegen der Erholung beim Ölpreis nicht zum Zug. In diesem Jahr hinkt das Papier mit einem Zugewinn von 4,1% noch etwas hinter dem breiten Markt hinterher und reflektiert unserer Ansicht nach noch nicht die insgesamt deutlich verbesserten Aussichten. Das bislang erwartete 2018er-KGV von 16 ist vergleichsweise günstig, die Dividendenrendite für 2018 ist mit 5,3% sehr attraktiv. Charttechnisch macht der jüngste Durchbruch durch die 38-Tage-Linie Appetit auf weitere Kursgewinne. Wir raten daher jetzt zum Einstieg beim zweitgrößten westlichen Ölkonzern.

Kaufen Sie Royal Dutch Shell an der Amsterdamer Börse. Den Stopp setzen wir knapp unter das bisherige Jahrestief bei 22,95 Euro.

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Pramax
Mentor ★★★
3.470 Beiträge

Danke für den Beitrag @nmh

 

Warum man/frau aber ausgerechnet an der Amsterdamer Börse

ordern soll, entzieht sich meinem Verständnis.

 

Gruß, Pramax

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Danke für den Grünstreifen, @Pramax.  Genau dieselbe Frage habe ich mir auch gestellt; ich hatte noch überlegt, das rauszustreichen, aber ich will den Artikel ja nicht zensieren. Also, ich zensiere natürlich schon, aber ich würde es niemals zugeben.

 

Die Aktie ist wunderbar im LiveTrading erhältlich.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Shane 1
Mentor ★★
1.920 Beiträge

@nmh

Hallo nmh, habe eine rein informative Frage an dich.                                                          Ist es rechtlich eigentlich unbedenklich, wenn du aus einem abonierten Börsenbrief, welcher ja beitragspflichtig ist, Beiträge aus diesem Brief für jeden lesbar zur Verfügung stellst.

So schön das für uns Leser natürlich ist, hege ich die Befürchtung, dadurch begibst du dich auf dünnes Eis (ansonsten könnte ja hier jeder seinen Börsenbrief für unzählige Leser komplett einstellen).

 

Gerade, weil du - wie du dich selbst beschreibst - so ein unglaublich netter Mensch bist - schreibe ich dir diese Befürchtung. Schließlich haben wir bald den ersten Advent und ich befinde mich bereits im "Weihnachtsfrieden".

 

Grüßle - Shane

(ach ja, auch bei uns im Ländle hat es heute morgen zum ersten Mal geschneit)

 

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Hallo @Shane 1,

 

keine Sorge: kurze Zitate sind vom Urheberrecht abgedeckt (Par. 51 Ziffer 2 UrhG, sog. "Kleinzitate"). Vor allem, weil ich ja deutlich die Quelle angegeben habe. Im übrigen ist das dann sogar Werbung für den Börsenbrief, der wirklich lesenswert ist.

 

Schönes Wochenende

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Shane 1
Mentor ★★
1.920 Beiträge

@nmh,

Interessanter Aspekt, auch das war mir nicht bekannt. Habe ja inzwischen gelernt, dass  Quellenangaben bei kopierten Texten erforderlich sind.  

Dass der Brief gut und informativ ist, ist unbestritten. Kostenmäßig mit 132 € pro Quartal aber ein Schwergewicht unter den Börsenbriefen. Für aktive Trader eine Ermessensfrage, für Langfristanleger wie mich mit einem Anlagehorizont von mehreren Jahren m. E. nicht erforderlich. Steht ein Depot gibt es bei Qualitätsaktien, welche die Spendierhosen tragen (Dividendenzahlern) kaum noch Handlungsbedarf (jedenfalls, wenn uneinsichtig ist und man sich keine Gedanken über Relative Schwäche oder Money-Management machen möchte).

Grüßle - Shane

Weinlese
Mentor ★
1.384 Beiträge

nmh schrieb:

keine Sorge: kurze Zitate sind vom Urheberrecht abgedeckt (Par. 51 Ziffer 2 UrhG, sog. "Kleinzitate").


Gilt das speziell bei Börsenbriefen eigentlich auch, wenn du regelmäßig in mehreren "Kleinzitaten" nur die vom Börsenbrief empfohlenen Aktien zitierst? Dann weiß der Anleger zwar noch nicht, warum er diese oder jene Aktien kaufen soll, dem Börsenbriefanbieter würde aber vermutlich dennoch ein finanzieller Schaden entstehen.

 

Viele Grüße

Weinlese

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Weinlese:  Zu Kleinzitaten hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung herausgebildet. Das Kleinzitat ist zulässig, wenn ein Zitatzweck gegeben ist und der Umfang des Zitats dem Zweck entspricht. Bei Börsenbriefen ist der Zitierzweck der Hinweis auf die Aktienempfehlung aus der Quelle. Das Zitatrecht basiert auf dem Gedanken, dass der Urheber immer auf den Leistungen seiner Vorgänger aufbaut. Daher wird im Interesse der Allgemeinheit erwartet, dass er diesen relativ geringen Eingriff in sein ausschließliches Verwertungsrecht hinzunehmen hat, wenn dies dem allgemeinen kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritt dient.

 

Viele Grüße

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich mag keine Verschlimmbesserungen. Ich liebe die Stockdividende. Herz Ih, jetzt schicken die mir quartalsweise Geld. Es ist wie überall mit den Veränderungen, man muss alles akzeptieren, was man nicht ändern kann.

 

Grüße aus Nordsachsen

Sonni