Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

EMC Übernahme durch Dell - steuerliche Betrachtung

63 ANTWORTEN

fish65
Autor ★★
11 Beiträge

Merkwürdig! 

Gibt es da einen so großen Ermessensspielraum?

Die Entscheidung des BMF ist doch eindeutig gewesen.
Da muesste man jetzt die genauen Rahmenbedingungen kennen. Wurden die Aktien tatsächlich vor 2009 erworben?

Dann sollte es keine Probleme mit der Rückerstattung geben.

TJB-2016
Autor ★
6 Beiträge

Die Blume Geduld findet man auf dem Friedhof und beim Finanzamt - doch meine gute Nachricht lautet: 

Die ESE reichte ich mit mit der Anlage KAP (Vordruckformular) mit Erläuterungen Mitte 9/2017 ein. Das Urteil des BFH 8 vom 20.10.2016 fügte ich meinem FA-Sachbearbeiter vollständig bei. Ohne weitere Rückfragen erhielt ich den Steuerbescheid für 2016 am 17.1.18 incl. der KESt-Steuerrückerstattung für die nachgewiesen EMC-Altbeständen. 
 
Daher bleiben Sie munter und hoffnungsvoll
TJB-2016 

EDB
Autor ★
4 Beiträge

Habe gestern den Steuerbescheid für 2016 erhalten. Die Kapitalertragsteuer für den Verkauf der EMC Aktien wurden in voller Höhe berücksichtigt.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Auch bei mir wurde die Kapitalertragsteuer in voller Höhe berücksichtigt. Nachträglich Danke an die guten Tips hier.