am 15.02.2018 09:28
Merkwürdig!
Gibt es da einen so großen Ermessensspielraum?
Die Entscheidung des BMF ist doch eindeutig gewesen.
Da muesste man jetzt die genauen Rahmenbedingungen kennen. Wurden die Aktien tatsächlich vor 2009 erworben?
Dann sollte es keine Probleme mit der Rückerstattung geben.
am 18.02.2018 15:26
Die Blume Geduld findet man auf dem Friedhof und beim Finanzamt - doch meine gute Nachricht lautet:
am 28.02.2018 08:41
Habe gestern den Steuerbescheid für 2016 erhalten. Die Kapitalertragsteuer für den Verkauf der EMC Aktien wurden in voller Höhe berücksichtigt.
am 27.06.2019 15:48
Auch bei mir wurde die Kapitalertragsteuer in voller Höhe berücksichtigt. Nachträglich Danke an die guten Tips hier.