am 17.12.2025 11:01
Der Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" (nullum crimen, nulla poena sine lege) besagt, dass niemand für eine Handlung bestraft werden kann, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nicht gesetzlich als strafbar definiert war.
Selbst bei rechtsiwidriger Verordnung kann daraus keine Haftung für die Hersteller, sondern lediglich für den Gesetzgeber entstehen. Andernfalls gäbe es keine Rechtssicherheit mehr. Doch Politiker sind lediglich ihrem Gewissen und evtl. vor Gott verantwortlich.
Entschädigungszahlungen, Schmerzensgelder und Übernahmen von Kosten für Behandlungen können lediglich zu Lasten der Gemeinschaft gehen.