am 29.11.2025 15:07
Ich hätte Fragen zu 2 Spinoffs/Splits:
1- BHP-Woodside Merger 27.5.2022: Ich hatte BHP Altbestand Aktien und bekam dann Woodside Aktien mit Einstandswert 0eur. Wo kann ich prüfen, ob diese Betrachtung stimmt? Ich habe Xetra Newsboard sowie im Internet nachgelesen, wurde aber nicht schlauer.
https://www.ato.gov.au/law/view/pdf/pbr/cr2022-060.pdf Wenn ich es richtig verstehe, wurden die neuen Wertpapiere als Special Dividend gegeben.
2- Altbestand LVMH und Hermes Spinoff in 2014 - Die Hermes Aktien wurden, wie oben, als Neubestand, eingestuft. ich würde gerne überprüfen, ob das stimmt.
Und prinzipiell - gibt es eine Website / Forumlink, wo ich nachschauen kann, wie welcher Merger/Spinoff/Stock Split eingestuft wird?
Vielen Dank!
am 29.11.2025 15:45
@rainonme schrieb:Ich hätte Fragen zu 2 Spinoffs/Splits:
1Wo kann ich prüfen, ob diese Betrachtung stimmt?
Was meinst du mit 'diese Betrachtung' ?
Und prinzipiell - gibt es eine Website / Forumlink, wo ich nachschauen kann, wie welcher Merger/Spinoff/Stock Split eingestuft wird?
Prinzipiell die Webseite des Finanzministeriums. Falls du in D steuerpflichtig bist, entscheidet alleine die Finanzverwaltung über die steuerliche Einstufung ausländischer Kapitalmassnahmen.
am 04.12.2025 10:46
Vielen Dank für deine Antwort. Ich würde gerne nachlesen, ob der Wechsel zu Neubestand nach Spinnoff tatsächlich korrekt ist.
Hättest du die genaue Website des Bundesfinanzministeriums, wo man die Kapitalmassnahme sieht? Ich meine nicht allgemeine Regeln, aber eine Auflistung "LVMH/Hermes nach Spinoff wird Neubestand" oder zumindest mehr Informationen.
Vielen Dank
04.12.2025 11:03 - bearbeitet 04.12.2025 11:15
04.12.2025 11:03 - bearbeitet 04.12.2025 11:15
@rainonme schrieb:Vielen Dank für deine Antwort. Ich würde gerne nachlesen, ob der Wechsel zu Neubestand nach Spinnoff tatsächlich korrekt ist.
Hättest du die genaue Website des Bundesfinanzministeriums, wo man die Kapitalmassnahme sieht? Ich meine nicht allgemeine Regeln, aber eine Auflistung "LVMH/Hermes nach Spinoff wird Neubestand" oder zumindest mehr Informationen.
Vielen Dank
Die Banken erhalten die steuerl. Einstufung einer Kapitalmassnahme in der Regel von WM- Datenservice und setzen diese lediglich um.
Die einen etwas schneller und reibungsloser, die anderen manchmal etwas komplizierter.
Das Ergebnis ist aber im Kern identisch.
Diese „ Betrachtung“ ist aber lediglich die Einschätzung von WM- Datenservice zur jeweils aktuellen Sachlage.
In 99% oder mehr ist die Einstufung auch über jeden Zweifel erhaben; gelegentlich erfolgen nachträgliche Änderungen.
Privatpersonen haben keinen Zugriff auf WM-Datenservice.
Eine allgemeine Übersicht zur Einstufung durch das BMF gibt es nicht.
Falls ein Anleger in Einzelfällen eine andere Ansicht zur Steuer hat, so bleibt nur der Weg der Veranlagung über das eigene Finanzamt oder der Rechtsweg.