Der Grund für die Verzögerung erschließt sich mir auch nicht. Die Werte
in der Jahressteuerbescheinigung sind bei mir identisch mit denen aus
dem Finanzreport 12/23, der schon Anfang Januar verfügbar war.
Ich habe auch zwei Tagesgeldkonten mit unterschiedlichen Zinssätzen. Ich
habe gerade nachgefragt, ob ich beide weiter brauche oder ob der
Zinssatz der Konten nicht angeglichen und dann eines der Konten gelöscht
werden kann. Leider wurde das abgelehnt...
Das sehe ich ganz anders. Die Steuerübersicht ist kein offizielles
Dokument im Sinne des Finanzamtes. Man braucht als Beleg die
Jahressteuerbescheinigung. Der Schaden entsteht durch den entgangenen
Zinsgewinn der zuviel abgeführten Kapitalertragsteue...