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Debit-Karte gestohlen – verdächtige Umsätze zurückbuchen?

10 ANTWORTEN

buffettino
Experte ★★★
540 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@Ingo83  schrieb:

...oder ist das Geld weg? 


Darauf wird es leider hinauslaufen. Der Schutz durch die Bank greift erst ab der Kartensperre.

Das ist auch sinnvoll, weil sonst die Missbrauchsgefahr extrem wäre.


Das war zumindest bei mir in einem Fall nicht so (aber ausländisches Bankinstitut, und es handelte sich um wenige Stunden, Sperrung vor/mit Umsatzreklamation aber selbstverständlich nötig. Edit: und es war eine Kredit- und keine Debitkarte!). Kontaktloszahlungen sind stärker abgesichert. Der Betrag von ca. 100 Währungseinheiten errinnert mich auch sehr an meinen Fall. Da wurde nämlich exakt eine Kontaktloszahlungsserie von 40, 40, 20, 10 getätigt und danach verlangte die Karte wohl Stecken bzw. mindestens PIN. Das war aber noch lange vor Cv19 bzw. der weitreichenden Erhöhungen der Kontaktlosgrenzen (eben in meinem Fall damals, glaube ich, noch 40 Währungseinheiten gewesen).