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Was tun bei Fonds, die (in steuerlicher Hinsicht) vor 2008 gekauft wurden?

spindoctor
Autor ★
8 Beiträge

Hallo in die erlauchte Runde,

 

ich habe da mal ein paar Fragen, die vielleicht den einen oder anderen von Euch auch schon mal umgetrieben haben. Ich habe - aus guten Gründen separiert in einem Zweitdepot - ein rundes Dutzend aktive Fonds, die ich bis 2008 für eine Buy-and-hold-Strategie erworben habe, die meisten bewusst auch im Vergleich zu den adäquaten ETFs mit gutem Verlauf, immer mal wieder über die Jahre danach überprüft, dass nicht nur der Steueraspekt für sie spricht.

 

Nun fallen diese ja unter die alte Steuergesetzgebung, wonach nur die Ausschüttungen, nicht aber der Kursgewinn versteuert werden muss. Zwischenzeitlich gab es ein bis zwei Depotüberträge, wobei ich immer peinlich drauf geachtet habe, dass die Kaufkurse irgendwie mitkommen (ehrlich gesagt habe ich allerdings den Überblick etwas verloren, hoffe, dass das irgendwann die Bank korrekt hinbekommt).

 

Nun zu meinen Fragen, ich hoffe einigermaßen verständlich:

1.) Wenn ich nun verkaufen will, wie schaffe ich es, dem Finanzamt a) zu vermitteln, dass das solche Altfälle sind? Gibt's da ein Flag für, das die Bank auch hat? - und b) die Kaufkurse zu belegen? (Müssten ja immerhin in dem Fall irgendwelche Kurse zum 1.1.18 sein, weil damals ja nochmal "Klarschiff" gemacht wurde und alles quasi neu eingebucht wurde, oder?

2.) Ich glaube, die Bank regelt das mit dem 100.000 Euro-Freibetrags-Topf nicht, sondern es kann nur über die Steuererklärung erfolgen, oder? Was will in so einem Fall das Finanzamt sehen oder wissen? (Zusatzfrage: Wie regelt man das bei Papieren, bei denen es aufgrund von Sparplan die unterschiedlichsten Werte und Kaufkurse gibt?

3.) Hat man als normalbegabter Mensch überhaupt eine Chance, das selbst zu regeln oder führt da kein Weg am Steuerberater vorbei? Und daraus resultierend die Frage: Ist es deswegen schlau, dass alles in einem Jahr runterzureißen und nur einmal den ganzen Papierkrieg zu haben oder wie kriegt man das nach und nach vernünftig abgebaut?

 

Ich würde eigentlich vieles davon gerne lange stehen lassen (und siehe meine Einführung, da ist auch vieles, das weiterhin unabhängig von steuerlichem Altfall noch taugt), fürchte nur, dass ich über die Jahre da immer mehr Probleme haben werde, dem Finanzamt die Gewinne nicht gleich zu schenken. Wie macht Ihr das?

 

Vielen Dank für Tipps und Erfahrungen.

3 ANTWORTEN

MdF
Autor ★★★
39 Beiträge

Hallo @spindoctor,

in Sachen Steuern darf ich als Nichtsteuermann nicht beraten. Daher der Hinweis, dies ist keine Steuerberatung. Ich kann aber wohl beschreiben, wie ich diesen Verkaufsfall erlebt habe 🙂

 

Zu Frage 1. und 2.: Ich musste nichts weiter tun, denn mein Finanzamt - mein Freund und Helfer ...

 

Die Anschaffungsdaten sind beim Depotübertrag bei der stückeaufnehmenden Bank richtig eingepflegt worden. Daher war in der Steuerbescheinigung im Jahr des Verkaufs ein "Gewinn aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile im Sinne des § 56 ..." ausgewiesen. Betrag habe ich dann in die Steuererklärung übernommen (Zeile ist in der Steuerbescheinigung). Im Steuerbescheid des betreffenden Jahres fand ich dann diesen Betrag unter "Gesonderte Feststellung des Freibetrags nach § 56 ..." wieder. Der jeweilige Jahresbetrag reduziert bei mir den Freibetrag i.H.v. 100 T€, bis dieser auf Null ist. Der verbleibende Freibetrag für die Folgejahre wird ausgewiesen.

 

Zu Frage 3.: M.E. ist keine besondere Begabung erforderlich. Steuerberater habe ich nicht dafür gebraucht. Papierkrieg hatte ich nicht.

MdF
Autor ★★★
39 Beiträge

@spindoctor  schrieb:

 

Ich würde eigentlich vieles davon gerne lange stehen lassen (und siehe meine Einführung, da ist auch vieles, das weiterhin unabhängig von steuerlichem Altfall noch taugt), fürchte nur, dass ich über die Jahre da immer mehr Probleme haben werde, dem Finanzamt die Gewinne nicht gleich zu schenken. Wie macht Ihr das?


Ich habe ein paar Alt-Fonds verkauft, weil die Performance unterirdisch war und nicht aus steuerlichen Gründen. Ich sehe auch keine Veranlassung, den Freibetrag in einem Jahr auszuschöpfen. Mein (Rest-)Freibetrag ist im Steuerbescheid dokumentiert. Er wird nach und nach abgeschmolzen, bis er aufgebraucht ist.

Thorsten_
Legende
3.821 Beiträge

@spindoctor  schrieb:

1.) Wenn ich nun verkaufen will, wie schaffe ich es, dem Finanzamt a) zu vermitteln, dass das solche Altfälle sind? Gibt's da ein Flag für, das die Bank auch hat? - und b) die Kaufkurse zu belegen?


Wenn die steuerlichen Anschaffungsdaten richtig hinterlegt sind, sollte beim Verkauf die Bank das selbst korrekt machen und entsprechend auf der Jahressteuerbescheinigung ausweisen. Belegen musst du da erstmal nichts.

Bei der Comdirect gibt es die tolle Steuersimulation, dort kannst du selbst nachsehen, wie die Fonds behandelt werden (https://kunde.comdirect.de/cms/media/corp0313.pdf).

 

Nur, wenn die Bank hier etwas falsch macht, z. B. die Altbestände nicht korrekt behandelt, müsstest du das mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt korrigieren lassen. Deine Kaufkurse belegen kannst du natürlich mit den Kaufabrechnungen.