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zur Info: Neuregelung bei Investmentfonds ab 1. Januar 2018

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Servus miteinander,

 

ich glaube, über dieses Thema haben wir hier in dieser exklusiven Community bisher noch nicht diskutiert.

 

Besitzt Ihr Aktienfonds oder Anteile an anderen Fonds? Zum 1. Januar 2018 ändert sich einiges bei der Besteuerung Eurer Fonds.

 

Ab 1. Januar 2018 müssen offene Publikumsfonds auf bestimmte Erträge erstmals Steuern direkt aus dem Fondsvermögen zahlen. Und auch für die Besteuerung der laufenden Erträge und der Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen bei den Anlegern gelten neue Regeln. Die meisten Privatanleger werden durch die Reform allerdings unter dem Strich nicht mehr Steuern zahlen als bisher; Großinvestoren mit unfassbarem Vermögen wie @kölle58  (huhu! wo bist Du?) und @dg2210  (es gibt inzwischen Gerüchte, daß Warren Buffett oder zumindest Donald Trump hinter diesem Benutzeraccount steckt; diese Gerüchte kann ich aber nicht kommentieren) mal ausgenommen. Aber geschieht denen recht, den Superreichen. Zwinker.

 

Sorry. Ich schweife ab. Aber das kennt Ihr ja von mir. Zurück zum Thema. Mit dem 2018 in Kraft tretenden Investmentsteuerreformgesetz steht ein komplexer Systemwechsel in der Besteuerung von Investmentvermögen -- von Fondsanteilen -- in Deutschland an.

 

Ab 1. Januar 2018 müssen deutsche Fonds auf bestimmte inländische Erträge Steuern in Höhe von 15 Prozent aus dem Fondsvermögen zahlen. Das ist neu --
denn bislang werden nur die Anleger besteuert, aber nicht Fonds. Für Privatanleger steigt die Steuerbelastung unter dem Strich nicht. Sie erhalten einen Ausgleich über Teilfreistellungen von der Abgeltungsteuer. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach der Art des Fonds.

 

Unabhängig davon, ob Fonds und/oder Anleger im Ausland oder Inland sitzen, und egal, ob ein Fonds oder ein ETF ausschüttet oder thesauriert: Grob gesprochen fallen auf die Aktien im Fonds künftig 15 Prozent Steuer an. Dadurch wird die Besteuerung erheblich vereinfacht.

 

Ganz wichtig: Der Bestandsschutz für Fondsanteile, die Anleger vor 2009 erworben haben, fällt ab 1. Januar 2018 weg. Eigentlich waren ja Kursgewinne von Wertpapiere, die bis Silvester 2008, also vor der Abgeltungssteuer angeschafft wurden, steuerfrei. Dieses Privileg geht zumindest für Fonds ab 2018 flöten. Für die meisten Privatanleger werden die Folgen des Wegfalls durch einen Freibetrag von 100.000 Euro pro Person (nicht pro Fonds!) aber deutlich abgemildert.

 

Der geneigte Leser nickt zustimmend und fragt sogleich: Wie funktioniert das? Unabhängig vom Kaufdatum gelten alle Fondsanteile per 31. Dezember 2017 als "fiktiv veräußert" und am 1. Januar 2018 als "fiktiv wieder angeschafft". Die Daten dafür werden bei den depotführenden Stellen gespeichert. Alle Kursgewinne, die ab 2018 anfallen, sind dann bei einem späterem Verkauf steuerpflichtig. Aber auch für Fondsanteile, die ab 2009 gekauft wurden, ist der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung erst anzusetzen, wenn sie tatsächlich verkauft werden. Dadurch wird zumindest ein Steuerstundungseffekt erzielt, der dazu führt, dass steuerlich ein Festhalten an bisher getätigten Investments in Investmentfonds belohnt wird.

 

Gewinne aus Altanteilen, die bis dahin tatsächlich realisiert werden oder als Buchgewinne aufgelaufen sind, bleiben komplett steuerfrei. Uff, Glück gehabt! Verkaufsgewinne aus Anteilen, die vor 2009 angeschafft wurden und dann ab 2018 entstehen, sollen dagegen künftig nur bis zu einem Wert von insgesamt 100.000 Euro pro Anleger steuerfrei bleiben. Darüber hinaus unterliegen auch sie dann der Abgeltungsteuer.


Der Wegfall des Bestandsschutzes ist kein Grund für Anleger, die Alt-Anteile noch vor 2018 zu verkaufen. Im Gegenteil: Wer die Anteile bis dahin verkauft, verschenkt zumindest Teile des Freibetrags von 100.000 Euro.

 

So könnte das ganze anhand eines fiktiven Beispiels aussehen (wir unterstellen eine jährliche Rendite auf das Fondsvermögen von 6 Prozent):

 

Wert der Fondsanteile beim Kauf am 1.01.2008                 50.000 €
Wert der Fondsanteile beim fiktiven Verkauf am 31.12.2017    89.542 €
Wert der Fondsanteile beim Verkauf am 31.12.2027            160.357 €
Gewinn gesamt                                               110.357 €
     
davon steuerfreier Gewinn zum 31.12.2017                     39.542 €
     
Gewinn seit 1.01.2018                                        70.815 €
Gewinn nach Anrechnung der Vorabpauschalen (9.088 €)         61.727 €
Gewinn nach Vorabpauschalen und Teilfreistellung (70%)       43.209 €
darauf fällige Abgeltungssteuer (26,375% inkl. Soli)         11.396 €

Quelle: Finanztip, 27. Januar 2017

 

Allerdings greift dann noch der Freibetrag, der Anleger muß also keine Steuern bezahlen.

 

Sehr ausführliche Informationen für alle Fondsanleger, die dieses wichtige Thema vertiefen wollen, findet Ihr in einer sehr guten BVI-Broschüre, und die wiederum auf der Website:

 

https://www.bvi.de/regulierung/investmentsteuern/investmentsteuerreform/

 

Der Bestandschutz für Aktien, Anleihen und Zertifikate (Kursgewinne sind und bleiben steuerfrei, falls sie vor 2009 erworben wurden) bleibt bestehen. Mich persönlich würde allerdings nicht wundern, wenn eine ähnliche Regelung auch für alle anderen Wertpapiere (Aktien usw.) kommt -- und zwar nach der Bundestagswahl, dann zum Beispiel mit Wirkung zum 1. Januar 2019. Gleichzeitig mit einer Abschaffung der Abgeltungssteuer, oder zumindest einer Veränderung des Steuersatzes von 25 Prozent. Gerüchte verbreiten, darin bin ich gut. Irgendwas muss man ja können.

 

Einen wunderschönen Abend an alle Steuerzahler,

viele Grüße aus München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
14 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.156 Beiträge

Und hier gibt es eine leicht lesbare Analyse für typische Fälle von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds

 

https://www.finanzwesir.com/blog/besteuerung-fonds-etf-2018

 

 

Glücksdrache
Legende
3.624 Beiträge

Ein persönliches, Herzliches Danke für diesen Beitrag!

 

Erlaubt mir bitte einen  bissigen dazu wie unser Land Stück für Stück entgleist. Mit einem großen Tamtam und Trara wurde 2009 die Abgeltungsteuer eingeführt mit einer enormen Steuererhöhung für alle zukünftigen Investments und dem "Zuckerl" des Bestandsschutzes für Alt-Anlagen. Schließlich wurde die vollständige Steuerfreiheit von langfristigen Wertpapier-Investments abgeschafft - von der Rendite war diese besser als jeder Riester.

 

Bemessungsgrundlage rauf, Steuersatz runter so der Tenor.

 

Persönlich halte ich den fiktiven Verkauf und Neuerwerb für einen miesen sehr kreativen Trick des Finanzministers, um die Staatskassen zu füllen.

 

Mich stimmt dies traurig, weil wieder ein Stück Glaubwürdigkeit in diesem Land den Bach runtergeht. Sorry für das Abschweifen, aber dieser Finanzminister und die groKo haben damit vollkommen mein Vertrauen verspielt.

 

Ob die Neuregelung bei den Gerichten Bestand hat? Keine Ahnung. Ich glaube aber eher nicht.

 

Andere, aktuelle Gesetzesverschärfungen (Privatpersonen bekommen plötzlich Ausweisrecht):

/t5/Off-Topic/Bei-Neukauf-%C3%9Cberwachung-von-Prepaid-Karten-geht-in-neue-Runde-ab/m-p/11936#M867

 

Liebe Grüße

 

Glücksdrache

NordlichtSH
Mentor ★★
1.809 Beiträge

Wenn / falls die Abgeltungssteuer tatsächlich abgeschafft wird, dann hoffe ich, dass zumindest zum Wohle der Kleinanleger der Sparer-Pauschbetrag mal wieder erhöht wird. Der ist seit Jahren unverändert bei 801 €, während der Grundfreibetrag regelmäßig erhöht wird,

 

 

Glücksdrache
Legende
3.624 Beiträge

NordlichtSH schrieb:

Wenn / falls die Abgeltungssteuer tatsächlich abgeschafft wird, dann hoffe ich, dass zumindest zum Wohle der Kleinanleger der Sparer-Pauschbetrag mal wieder erhöht wird. Der ist seit Jahren unverändert bei 801 €, während der Grundfreibetrag regelmäßig erhöht wird,

 

 


Das ist ein interessanter Gesichtspunkt @NordlichtSH!

 

Die Gefahr sehe ich momentan noch nicht, da der "Schulz Zug" offensichtlich an einem Triebfahrzeugschaden leidet. Die Lok bzw. der Kandidat zieht momentan nicht mit voller Leistung oder dessen KW-Leistung wurde offenbar überschätzt. Smiley (fröhlich)

 

Die Leistung reicht also nicht aus um auf volle Geschwindigkeit zu kommen oder einen langen Zug an neuen Abgeordneten in den Bundestag zu schleppen. Wenn man den schon beim Beispiel des Schulz-Zugs bleiben will.

 

Das Online-Angebot des Focus beschreibt dies besser als ich es kann:

http://www.focus.de/politik/deutschland/bundestagswahl_2017/schulz-misere-das-ende-des-schulz-hypes-...

 

Persönlich sehe ich eher eine Umsatzsteuer-Erhöhung, das ist aber nur ein ganz persönliches unbestimmtes Gefühl. Weil eben viele Euro-Staaten noch nicht "gerettet" sind.

 

Sorry @nmh für das Abschweifen vom Haupt-Thema.

 

Das fiktive Verkaufen und Zurückkaufen von Wertpapieren in Privatdepots zu einem späteren Datum sehe ich allerdings nicht, weil es auch die inländischen Banken belasten würde. Ich glaube nicht, dass es dafür europaweit eine Akzeptanz geben würde.

 

Liebe Grüße

 

Glücksdrache

dg2210
Legende
6.156 Beiträge

Glücksdrache schrieb:

 

Andere, aktuelle Gesetzesverschärfungen (Privatpersonen bekommen plötzlich Ausweisrecht):

/t5/Off-Topic/Bei-Neukauf-%C3%9Cberwachung-von-Prepaid-Karten-geht-in-neue-Runde-ab/m-p/11936#M867

 


Hallo @Glücksdrache, du hast die neu eingeführte Ausweispflicht bei Geschäften über 10 000 EUR vergessen.

 

 

Biffer
Autor ★★★
80 Beiträge

Zur Vorabpauschale würde mich noch einmal Folgendes interessieren, vielleicht kann das ja jemand von euch beantworten:

 

  • Was passiert im Falle von Depotüberträgen von und zu anderen Banken? Werden die Informationen zu bis dahin versteuerten Vorabpauschalen ebenfalls ausgetauscht, so dass die neue depotführende Bank bei späteren Veräußerungen diese dann automatisch anrechnen kann, oder muss sich der Anleger im Rahmen der Steuerveranlagung dann selber darum kümmern?
  • Angenommen, ein Fonds stellt nach einigen Jahren von Thesaurierung auf Ausschüttung um: Können die bis dahin versteuerten Vorabpauschalen dann auch mit den späteren Dividendenzahlungen verrechnet werden, oder geht das ausschließlich bei der Veräußerung?
  • Ist die Vorabpauschale Fonds-bezogen, oder kann diese – ähnlich den Steuerverrechnungstöpfen – auch beim Verkauf eines anderen Fonds angerechnet werden?

Grüße
biffer

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Biffer,  

 

bitte entschuldige, dass du so lange auf eine Antwort von uns warten musstest. Aber hier kommt sie:

 

Bei einem Depotübertrag werden die Vorabpauschalen als Merkposten mit übertragen, so dass diese beim späteren Verkauf berücksichtigt werden. Klärung somit nicht in der Veranlagung nötig.

 

Vorabpauschalen können nur im Rahmen des Verkaufes berücksichtigt werden.

 

Die Vorabpauschale ist nur beim Verkauf des Fonds steuerlich zu betrachten, bei welchen sie angesetzt wurde.

 

Grundsätzlich sei noch gesagt, dass die Vorabpauschale erstmalig Anfang 2019 für 2018 zur Anwendung kommt.

 

Hilft dir das weiter?

 

Beste Grüße

Jan-Ove

Challenger
Experte ★
189 Beiträge

Guten Tag,

 

das Jahr 2018 geht langsam zum Ende und wir sammeln unsere ersten Erfahrungen mit dem neuen Investmentsteuerreformgesetz.

 

Ich habe eine sehr interessante Frage:

Was passiert steuerlich beim heutigen Verkäuf von Fondsanteilen aus dem Alt-Bestand mit Verlust?

 

Ein Beispiel:

Wert der Fondsanteile beim Kauf am 30.12.2008                6.000 €

Wert der Fondsanteile beim fiktiven Verkauf am 1.01.2018    10.000 €

Wert der Fondsanteile beim Verkauf am 22.10.2018             9.700 €
Gewinn zwischen 30.12.2008 und 31.12.2017                    4.000 €
Verlust nach dem 1.01.2018                                     300 €

 

Bekommt man 300 € auf den Gewinne aus anderen Investitionen angerechnet?

 

Danke und viele Grüße,

paba
Mentor
884 Beiträge

Hallo @Challenger,

 

ich bin nicht ganz sicher, aber es müsste eigentlich wie folgt sein:

 

Die Anteile mit Gewinn von 4000€ sind ja vor 2009 gekauft worden. Bis zum 31.12.2017 waren diese Gewinne ja sowieso steuerfrei. Zwar wurde die Steuerfreiheit zum 01.01.2018 abgeschafft, es gab aber pro Anleger einen Freibetrag von 100.000€. Wenn du diese 100.000€ also nicht schon anderweitig verbraucht hasst, kassierst du diese 4000€ also steuerfrei.

 

Den Verlust von 300€ ab 01.01.2018 bekommst du mit einer eventuellen Teilfreistellung (30% bei Aktienfonds) auf deine "sonstigen Verluste" angerechnet. D.h. du bekommst falls es sich um einen Aktienfonds handelt eine Steuerrückerstattung in Höhe von 300€*70%*26,375% = 55,39€ oder falls du in 2018 überhaupt noch gar keine Kapitalertragsteuer gezahlt hast einen Freibetrag von 300€*70% =210€ in den Verlusttopf für "sonstige Verluste".

 

Noch ein wichtiger Nachtrag: Falls es sich um einen ausländischen thesaurierenden Fonds handelt kann es sein, dass du auf die akkumulierten Thesaurierungen der Vorjahre (auch auf die Altanteile, die vor 2009 gekauft wurden!) noch Kapitalertragsteuer zahlen musst. Falls du diese alten Thesaurierungen in den Vorjahren in jedem einzelnen Jahr pflichtgemäß in deiner Steuererklärung angegeben und bereits versteuert hast, kannst du dir die doppelt bezahlte Steuer allerdings in deiner Steuererklärung für 2018 zurückholen.

 

Gruß paba