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so geht's: Quellensteuer aus Belgien zurückholen

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Der Hinweis betrifft Aktien der belgischen Brauerei Anheuser-Busch Inbev (WKN A2ASUV) und andere Aktien aus Belgien. (Hinweise für viele andere Länder habe ich hier veröffentlicht). Der belgische Staat zieht derzeit 27% Quellensteuer ab, von denen nur die üblichen 15% auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden. Nachtrag 11.05.2023: Seit dem Jahr 2023 (und teilweise bereits in 2022) wird die belgische Quellensteuer nicht mehr auf die deutsche Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) angerechnet.

 

Die Rückforderung der restlichen 12% aus Belgien funktioniert über das Formular 276 Div.-Aut., das man unter diesem Namen im Internet findet, zum Beispiel hier. Pro Dividendenzahlung bitte ein eigenes Formular verwenden (siehe unten).

 

Ausfüllhilfe:

erste Seite:

Section 1: Angabe des Wertpapiers

Section 2: hier tragt Ihr Eure persönlichen Daten ein

Ziffer 4: hier werden die Daten der Dividendenzahlung eingetragen

Ziffer 5: Bankverbindung für die Rückzahlung

zweite Seite:

Ziffer 7: nur selten auszufüllen

Ziffer 8: Unterschrift nicht vergessen

Section IV: Hier braucht Ihr die übliche Wohnsitzbestätigung von Eurem deutschen Wohnsitzfinanzamt.

 

notwendige Anlagen:

- Kopie der Dividendenabrechung

- Kontoauszug, der die Nettogutschrift zeigt

- Falls der Antrag Dividenden betrifft und der Rückerstattungsbetrag größer ist als 100 Euro, zusätzlich ein von der Depotbank ("last financial intermediary, custodian", damit könnte auch Clearstream gemeint sein, und dann wird es richtig teuer) unterschriebenes Dokument, aus dem alle Bewegungen in der betroffenen Aktie in den letzten fünf Jahren hervorgehen muss (Kauf/Verkauf, Datum, Betrag, Stückzahl der Aktien, ISIN-Code, Depotbestand nach der Transaktion).

 

Das Formular schickt Ihr dann per Post an:

   Centre étrangers - Team 6 - 17P

   Boulevard du Jardin Botanique 50

   PO Box 3429

   B-1000 Bruxelles

 

"17P" steht für "17ème étage P"

E-Mail:   foreigners.team6@minfin.fed.be

Telefon: +32 257 74 040

Fax: +32 257 96 358

 

Ich hatte leider mehrere Dividenden auf einem einzigen Formular kombiniert. Der Antrag kam nach nur zehn Tagen (!) aus Belgien zurück mit dem Hinweis, ein Formular pro Dividende zu nutzen. Das werde ich jetzt vielleicht probieren, falls der Aufwand sich finanziell lohnt.

 

Leider ist das Formular sehr unübersichtlich, die Felder zum Ausfüllen sind sehr klein. Das umständliche Verfahren lohnt also wohl nur bei größeren Beträgen. Tip: Nur die persönlichen Daten, Bankverbindung und sonstige Angaben, die sich nie ändern, ausfüllen und dann Fotokopien machen.

 

Verjährung: Das Erläuterungsformular empfiehlt, Rückerstattungsformulare baldmöglichst einzureichen, in jedem Fall aber vor Ablauf der Frist von fünf Jahren ab 1. Januar des Jahres, in dem die Quellensteuer bezahlt wurde. Zum Beispiel läuft für Dividenden, die 2011 ausgeschüttet wurden, die Frist zur Beantragung einer Rückerstattung bei den belgischen Steuerbehörden bis zum 31. Dezember 2015.

 

Mehr Informationen findet Ihr hier:

https://finance.belgium.be/en/foreign-vat-refunds

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
31 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.156 Beiträge

Vielen Dank, @nmh für diese Anleitung.

 

Das Ausfüllen dieses Formulars sieht nach einer Beschäftigung für lange Winterabende aus....

 

In einem Punkt muss ich evtl widersprechen: "17P" steht nicht für 17te Etage.

In Belgien gibt es nämlich keine Hochhäuser. Ich weiß das, denn ich bin schon einmal mit dem Auto durch Belgien gefahren.

 

 

Pramax
Mentor ★★★
3.460 Beiträge

Hallo @nmh

 

Danke für Deine hilfreichen Tipps zur Quellensteuerrückerstattung.

 

Ich habe im Oktober meinen Antrag in die Schweiz geschickt (für 3 Jahre

rückwirkend). Bis dato kam noch nichts. Hast Du / haben andere

Erfahrungswerte, wie lange man auf sein Geld warten muß?

 

Gruß, Pramax

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Lieber @Pramax,

 

meine Erfahrungswerte für die Schweiz:

 

Antrag vom 3.10.2016, Geld erhalten am 6.12.2016

Antrag vom 28.03.2014, Geld erhalten am 26.09.2014

 

Wir bitten um Geduld ...

 

@dg2210: In Belgien zählen die unterirdischen Etagen (sog. "Keller") mit. Belgische Häuser haben teilweise bis zu 18 Etagen unter der Erde. "Hallo, ich habe noch ganz viel Schokolade im Keller!"   Gut, sorry, das war unter meinem Niveau, aber für einen billigen Gag würde ich sogar meine Großmutter verkaufen, wenn ich's nicht schon getan hätte. Schöne Grüße an Willy M., dessen Rechenzentrum in Den Haag ja auch bis 20 Stockwerke unter die Erde geht. Insider-Gag, sorry.

 

nmh

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

BadboyLB
Autor
1 Beiträge

Hallo nmh,

 

vielen dank für deine gute Beschreibung !

Ich habe da noch ein paar Detailfragen, vlt. kannst du dazu etwas sagen?

Erste Seite I. 2 wird bei der Adressangabe nach Rechtsform gefragt...leerlassen oder was kommt da rein?

Erste Seite I. 4 e "Anzahl Koupons" meint wohl Anzahl der betr. Aktien ?

Erste Seite I. 4 d "Nummer des Koupons" ? Leerlassen ? Ich hab keine Ahnung welche Nummer die haben ...

 

Danke für deine Antwort 🙂

MfG BadboyLB

 

nmh
Legende
9.959 Beiträge

@BadboyLB:

 

Willkommen in dieser Community und danke für Dein Lob!

 

1. Rechtsform leerlassen, weil Du ja eine Privatperson bist.

2. Anzahl Kupons = Stückzahl der Aktie (wie Du es vermutest)

3. Kannst Du leerlassen, oder (besser) bei der comdirect-Kundenbetreuung anrufen, die sollen in den sogenannten "WM-Daten" nachsehen, und dort unter "Erträgnisse". Da steht die Kupon-Nummer. Falls es am Telefon nicht geht, versuche es per E-Mail.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

exzelsio
Autor ★
5 Beiträge

welche Dividendenperlen

gibt es denn in Belgien?

 

aktuell ist ja BPOST nach

50% Kursrutsch in aller

Munde. aber was noch?

markus0815
Autor
1 Beiträge

Was ist bei 4) mit "Gesamtnettodividene" gemeint?

Ist das der Betrag, der mir nach Abzug aller Steuern aufs Konto ausbezahlt worden ist?

Coco1
Autor
1 Beiträge

Muss eine Gebühr bezahlt werden,wenn die Erstattung unter 100 Euro ist?

fireball8
Experte
78 Beiträge

@nmh 

herzlichsten dank für deine mühe für das beschreiben und einstellen der infos rückforderung ausländ. quellensteuern zum wohle aller !! 

fragen:

belgien: kann man den belgischen antrag irgendwie auch elektronisch am computer ausfüllen oder nur handschriftlich?

 

schweiz: muss jeder einzelne der belege/ nachweise die später in die schweiz geschickt werden vom wohnsitz finanzamt mit einer bestätigung versehen werden?

 

reicht den schweizern eine kopie des tax vouchers, da ich diesen von meiner vorhergehenden depotbank nur in elektronischer form als pdf habe?

 

besten dank vorab und einen besonders erfreulichen tag wünsche ich!!

( sorry für die nur kleinschreibung. )