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gute Nachrichten zur französischen Quellensteuer

37 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Weinlese:

 

Soweit ich weiß, ist der Grund folgender. Das DBA zwischen FR und DE sieht einen Steuersatz von 12,8 Prozent vor, der auf Antrag (voll???) erstattet werden kann. Die Zahlstelle (Clearstream???) weiß aber nicht, aus welchem Land der Empfänger der Zahlung ist. Daher werden erstmal die vollen 30 (oder 28???) Prozent belastet.

 

Vielleicht kann die hervorragende Abteilung Kundensteuern von comdirect auch dazu was sagen?

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

RRRRRR
Experte ★
132 Beiträge

Es ist eine Vorabübermittlung der Steuerdaten des Depotinhabers an die französische Finanzverwaltung möglich, dann werden von vornherein nur 12,8% abgezogen und die kostspielige Erstattung ist nicht nötig. Das ist hier ganz anschaulich beschrieben: https://www.divantis.de/geschafft-franzoesische-dividende-ohne-quellensteuer-ausgezahlt/

Voraussetzung ist, dass die Depotbank mitspielt und daran scheitert es oft. Manche schützen Datenschutz vor, was natürlich Quatsch ist. Andere sind ehrlicher und geben zu, dass sie technisch für eine automatisierte Bearbeitung nicht ausgestattet sind und ihnen der Aufwand für die manuelle Übermittlung der Kundendaten zu groß ist.

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Hallo @nmh,

 

ja, die hervorragende Abteilung Kundensteuern (schöne Grüße!) kann was dazu sagen:

 

Die offizielle Verkündung der Sätze von anrechenbaren Quellensteuern 2020 finden seitens des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erst im Frühjahr statt. Gemäß der Nichtbeanstandungsregelung des BZSt werden wir diese Sätze für Erträge ab 01. Juli dieses Jahres anwenden. Für die Korrektur von betroffenen Erträgen vor dem 01.07. müsstet ihr euch an euren Steuerberater oder euer zuständiges Finanzamt wenden. 

 

Eine Anwendung des reduzierten französischen Quellensteuersatzes kann nur erfolgen, sofern ein Anleger eine Kontoverbindung in Frankreich unterhält und damit seine Daten offenlegt. Die Kundenbestände der comdirect liegen in einem Sammeldepot, daher ist die Anwendung des reduzierten Satzes in diesem Fall nicht möglich. 

 

Viele Grüße

Philipp

 


In der Kürze liegt die Wü

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@SMT_Philipp:

 

Vielen Dank! Gibt es auch eine Antwort auf meine ursprüngliche Frage? Also 28% oder weiterhin 30%?

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

RRRRRR
Experte ★
132 Beiträge

Nach meinem Kenntnisstand weiter 30%. Die französische Körperschaftsteuer beträgt ab 2020 nur noch 28%, vielleicht war das in irgendeiner Meldung in einem mißverständlichen Zusammenhang zu lesen.

 

Und die an SMT_Philipp zur Übermittlung angegebenen Gründe sind schlicht erfunden. Es ist für die Vorabfreistellung keine Kontoverbindung in Frankreich erforderlich und Wertpapiersammelverwahrung ist (natürlich) schon gar kein Ausschlussgrund.

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

 

@SMT_Philipp:

 

Vielen Dank! Gibt es auch eine Antwort auf meine ursprüngliche Frage? Also 28% oder weiterhin 30%?

 

nmh

 

Hallo @nmh

 

die genauen Sätze kennen wir erst, wenn sie offiziell vom BZSt. im Frühjahr bekannt gegeben werden. Andere Informationen zu einem geänderten Quellensteuersatz liegen uns leider nicht vor.

 

@RRRRRR: Womit begründest du deine Annahme, dass unsere Aussage frei erfunden sei?

Unsere Infos stammen übrigens von der Fachstelle für Steuern der Commerzbank sowie von WM-Datenservice.

 

Viele Grüße

Philipp

 

 


In der Kürze liegt die Wü

RRRRRR
Experte ★
132 Beiträge

Siehe den Link vier Beiträge weiter oben.  Da ist das Verfahren beschrieben. Wenn es die blau-weiße Tochter der weiß-blauen Landesbank auch für Kunden ohne Konto in Frankreich und für sammelverwahrte Aktien kann (und das wiederum kann auch ich aus eigener Kenntnis bestätigen), dann könnte es die Commerzbank-Tochter auch, wenn sie wollte. Und wenn man es nicht will, weil es einem zu aufwendig ist, sollte man das auch ehrlich so beim Namen nennen und sich nicht hinter vorgeschobenen Scheinargumenten verstecken.

 

Wobei comdirect in dieser Sache ja in guter Gesellschaft ist. Die Orangefarbenen mit der niederländischen Mutter machen es nicht und verstecken sich hinter dem Datenschutz ("... Da für dieses Verfahren eine vollständige Offenlegung der persönlichen Daten unserer Kunden gefordert wird, nimmt die I... daran nicht teil.", hahaha). Die Türkisfarbenen mit französischer (!) Mutter machen es auch nicht, sind aber wenigstens ehrlich, was den Grund angeht: "Die Lagerstellen bieten zwar eine Vorabbefreiungsmöglichkeit für sog. nicht ansässige Einzelpersonen ... , jedoch ist dieses sehr aufwändig und wird von uns nicht angeboten."

 

Edit: Hier sind noch Details nachzulesen: https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/weniger-steuern-auf-franzoesische-aktien-...

Kial
Experte
83 Beiträge

Die Preise die clearstream aufruft sind unverschämt. So ist das mit Monopolisten.

 

Ein ähnliches Problem hat die orangene Bank mit Kanada. Hier schiebt man ebenfalls Datenschutzgründe vor. Wobei diese Bank ihre Kunden mit dem eingeschränktem HBCi-Zugang beglückt.

 

Das Bankmütter ihre Probleme mit den Banktöchtern hat und umgekehrt ist leider war. Momentan ist es ja so dass die eine Mutter ihre Tochter auffuttert. Hoffentlich verschluckt sie sich nicht wieder wie vor Jahren an den grünen Bändern.

Weinlese
Mentor ★
1.385 Beiträge

@nmh  schrieb:

Soweit ich weiß, ist der Grund folgender. Das DBA zwischen FR und DE sieht einen Steuersatz von 12,8 Prozent vor, der auf Antrag (voll???) erstattet werden kann. Die Zahlstelle (Clearstream???) weiß aber nicht, aus welchem Land der Empfänger der Zahlung ist. Daher werden erstmal die vollen 30 (oder 28???) Prozent belastet.


Gilt diese Regelung nur für Frankreich? Woher kommen denn die 30%, ist das der Pauschalbetrag für alle Länder, mit denen kein DBA besteht? Mir ist nicht klar, wieso nicht einfach pauschal 12,8% angerechnet werden, sondern ein höherer Prozentsatz.

 

Viele Grüße

Weinlese

RRRRRR
Experte ★
132 Beiträge

30% ist der allgemeine Quellensteuersatz in Frankreich, so wie bei uns 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer. 12,8% ist der ermäßigte Quellensteuersatz für natürliche Personen, die in Frankreich nicht steuerpflichtig sind. Wer vorab nachweist, dass er Steuerausländer ist, bekommt gleich nur 12,8% abgezogen. Wer es nicht vorab nachweist, wird genauso behandelt wie jemand mit Steuerpflicht in Frankreich, bekommt erst einmal 30% abgezogen und darf sich anschließend um eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuern kümmern.

 

Nach DBA auf die deutsche Steuer anrechenbar ist das, was in Frankreich geschuldet wird, also 12,8%. Und das ist das perfide an der Geschichte, die Senkung der Steuer in Frankreich von 15% auf 12,8% hat dazu geführt, dass der deutsche Anleger nun eben nicht mehr 15%, sondern nur noch 12,8% verrechnet bekommt, obwohl in den meisten Fällen früher wie heute tatsächlich 30% gezahlt werden, weil die Vorabfreistellung nicht funktioniert und die nachträgliche Erstattung sich für kleine Anleger wegen der dafür anfallenden Kosten nicht lohnt.