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fiktiver Veräußerungsergebnis: "abzüglich besitzzeitanteilige akkumulierte thesaurierte Erträge"

ibro
Autor
2 Beiträge

Hallo zusammen,

 

in mehreren Bescheinigungen zum fiktiven Verkauf ausländisch thesaurierender Investmentfonds taucht immer wieder ein Wert für "abzüglich besitzzeitanteilige akkumulierte thesaurierte Erträge" auf. Weiß jemand wie sich dieser Wert berechnet?

 

Anmerkung: Dieser Betrag ist nicht mit "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" zu verwechseln, der unterscheidet sich vom Vorzeichen und deutlich vom Betrag.

 

Vielen Dank für eine kostruktive Antwort.

Viele Grüße

ibro

8 ANTWORTEN

paba
Mentor
884 Beiträge

Hallo @ibro,

 

zunächst einmal herzlich willkommen in der Community.

 

Wenn die unter "abzüglich besitzzeitanteilige akkumulierte thesaurierte Erträge" aufgeführten Beträge tatsächlich vom "fiktiver Veräußerungserlös aus Anschaffungsvorgängen nach abgeltungsteuerrelevantem Stichtag (30) " abgezogen wurden, dann hast du diese Beträge beim deutschen Fiskus offensichtlich schon auf irgendeinem Weg versteuert, z.B. zusammen mit einer Ausschüttung, die du mal erhalten hast. Genau kann ich dir das leider nicht sagen. Ich selber halte nur ausschüttende Fonds und dort kann ich recht genau nachvollziehen, dass diese Beträge mit der Summer der über die Jahre der Haltedauer erfolgten Teilthesaurierungen übereinstimmen, die ich zusammen mit den jeweiligen Ausschüttungen versteuert habe. Die erforderlichen Daten dafür kann man aus dem Bundesanzeiger entnehmen (ISIN eingeben und sämtliche Besteuerungsgrundlagen für die Jahre der Halterdauer analysieren). Das müsste auch in deinem Fall für thesaurierende Fonds gehen. Die Berechnung ist allerdings nicht ganz einfach. Die Besteuerung von Investmentfonds war vor 2018 extrem kompiliert und stark abhängig vom Typ des Fonds sowie der Art der Erträge. Auf jeden Fall brauchst du dir über diese Beträge keine Sorgen machen. Du hast sie bereits versteuert und sie wurden deshalb bei der Angabe "Gestundete Steuerbemessungsgrundlage (1)" abgezogen.

 

Bei ausländischen thesaurierenden Fonds sollten aber auch Beträge unter "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" erscheinen. Diese Beträge wären in den jeweiligen Steuerklärungen vor 2018 angabepflichtig gewesen, letztmalig also in der Steuerklärung für 2017 für den auf 2017 entfallenden Anteil dieser Thesaurierungen (Angabe in Anlage KAP, Zeile 15).

 

Gruß paba

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Ich könnte mir – rein auf Grund der Bezeichnung – vorstellen, daß es um Anteile geht, die im Lauf eines Jahres angeschafft wurden. Die von der Fondsgesellschaft gemeldete Summe von thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträgen bezieht sich ja auf ein ganzes Jahr; wenn ich erst zum 1. Oktober gekauft habe, habe ich daran aber nur zu einem Viertel teilgenommen.

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Hallo @ibro,

 

ich hab deine Frage an die Kollegen weitergeleitet, die sich mit Steuern beschäftigen. Die haben uns netterweise diese Antwort geschickt:

 

Die Angabe unter abzüglich besitzzeitanteilige akkumulierte thesaurierte Erträge ist eine Gegenposition zur Angabe unter noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge.

 

Oft stimmen beide Werte bis auf das Vorzeichen überein, so wie @paba das auch schon geschrieben hat. Der Hintergrund ist dieser:

Die thesaurierten Erträge eines Fonds bleiben ja im Fondsvermögen. Theoretisch schlagen sie sich also im Kurs nieder.
Bei Verkauf sind die thesaurierten Erträge als laufender Ertrag zu besteuern. Wenn es also die bereinigten Erträge nicht geben würde, würden die thesaurierten Erträge also einerseits als laufender Ertrag versteuert werden, andererseits aber auch im Kurs enthalten sein und damit doppelt steuererhöhend wirken. Das wäre nicht sachgerecht. Also zieht man von der Kursseite die bereinigten Akkus ab.
Beide Akkus werden dabei über die Haltedauer aufsummiert.

 

Abweichungen zwischen den normalen thesaurierten Erträgen und den bereinigten Werten sind i.d.R. auf gezahlten Quellensteuer aus dem Fondsvermögen zurückzuführen.

Details zur Herkunft der konkreten Zahlen bei einzelnen Fonds werden uns nicht bekannt gegeben. Bei tiefergehendem Interesse kann nur die Investmentgesellschaft Auskunft geben.  

 

Reicht dir die Antwort, @ibro? Falls nicht melde dich gerne telefonisch bei den Kollegen unter 04106 - 708 25 00. Oder natürlich, du fragst einfach deinen Steuerberater. 🙂

 

Viele Grüße

Philipp

 

 

 


In der Kürze liegt die Wü

ibro
Autor
2 Beiträge

Hallo an alle,

 

vielen Dank erst einmal für die Antworten. Ich werde mich inhaltlich damit erst am Wochenende beschäftigen können, aber die letze Antwort von  scheint mir plausibel.

 

Grüße

ibro2

blupp
Autor ★
12 Beiträge

Hallo SMT_Philipp,

ich habe die gleiche Frage bereits telefonisch an comdirect gestellt, aber noch keine Antwort erhalten. daher freut es mich hier Antworten zu finden, wenngleich ich diese nicht voll verstehe (allerdings kann Sie auch mein Steuerberater nicht beantworten). Hier meine 3 Fragen zu dem Thema

Ich habe aktuell zum ersten Mal einen ausländischen, thesaurierenden Aktienfond verkauft. Dadurch sind jetzt die ganzen Steuerfragen hochgekommen. Hier meine 3 Fragen zu dem Thema

 

1.)Aber OK, Hauptsache die "besitzzeitanteilige akkumulierte thesaurierte Erträge" werden abgezogen, dass mindert die Bemessungsgrundlage, dumm nur das man als Anleger die Höhe dieser "abzüglich besitzzeitanteilige akkumulierte thesaurierte Erträge" nicht nachvollziehen kann und niemand beantworten kann (will?) wie das geht. Besonders bei den Abrechnungen (ich meine jetzt die zu Beginn 2018 mit dem fiktivem Verkauf) in denen enorm hohe "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" ausgewiesen werden, die "abzüglich besitzzeitanteilige akkumulierte thesaurierte Erträge" aber gleich Null sind. Wie kann so etwas passieren?

 

2.) Ich habe in der Vergangenheit jedes Jahr die von meiner Depotbank (comdirect)  in der Jahressteuerbescheinigung für Zeile 15 KAP gemeldeten Erträge in der Anlage KAP eingetragen. Ich gehe davon aus, dass sich damit die erneut ausgewiesenen "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" bereits versteuert habe. Ist das richtig gedacht?

 

3.) Was passiert, wenn ich nach dem Verkauf des Fonds in meiner Steuererklärung nachweise, dass ich die "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" tatsächlich bereits im Jahr in dem die Erträge ausgewiesen wurden versteuert habe (s. Frage 2). Bleiben die  "abzüglich besitzzeitanteilige akkumulierte thesaurierte Erträge" erhalten, also werden die weiterhin von der zu versteuernden Bemessungsgrundlage abgezogen oder entfällt dann dieser Abzug?

 

Ich hoffe über diese Community Licht in das "Steuerdunkel" zu bringen und bedanke mich schon einmal für die Antworten.

 

Beste Grüße blupp

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Hallo @blupp,

 

herzlich willkommen in der Community! 🙂

 

Hier die Antwort von den Kollegen der Fachabteilung:

 

1.    „Besitzanteilige thesaurierte Erträge“ können von den akkumulierten Erträgen abweichen, wenn z.B. anrechenbare Quellensteuer bei der Thesaurierung anfiel. Bei vor 2009 erworbenen Anteilen werden diese gar nicht verrechnet, da es sich um eine Korrekturposition auf Kursebene handelt, die bei Altbestand nicht berücksichtigt wird.


2.    Die akkumulierten Erträge aus Verkäufen werden zum Zweck der Rückforderung von Steuern gesondert auf der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen. Nähere Erläuterungen hierzu findest du in den Hinweistexten.


3.    Die besitzanteiligen akkumulierten Erträge beeinflussen die Rückforderbarkeit nicht.

 

Ist dein Steuerdunkel etwas aufgehellt worden? 🙂

 

Viele Grüße

Philipp

 


In der Kürze liegt die Wü

blupp
Autor ★
12 Beiträge

Hallo SMT_Philipp,

vielen Dank für die schnelleAntwort.

Inzwischen hatte mich auch ein Mitarbeiter der comdi/Steuerabt. zurück gerufen.

Es dämmert langsam, aber so richtig hell ist es noch nicht. Ich werde es jetzt aber hinbekommen. Eine Frage ist noch hochgekommen:

 

Die "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" die in den "fiktiven Verkaufsmitteilungen " von Anfang 2018 ausgewiesen sind, aus welchen Jahren sin die zusammengezählt? 2017 bis 2009? Oder noch länger zurück?

Kann man bei Fonds die vor 2009 gekauft worden sind, auch die "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" aus den Jahren 2008 und älter beim Verkauf zurück fordern oder sind die anders besteuert worden vor Einführung der Abgeltungssteuert oder...?

Freundliche Grüße

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @blupp,

 

die noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge umfassen alle Thesaurierungen während der persönlichen Haltedauer. Die Systematik der Besteuerung von Thesaurierungen hat sich mit Einführung der Abgeltungsteuer nicht geändert. Dieses betrifft insbesondere auch den beim Verkauf vorzunehmenden Abzug von Kapitalertragsteuer und deren Rückforderbarkeit im Rahmen der Veranlagung. Die Investmentsteuerreform wird dieses Verfahren für zukünftige Erträge mit der Vorabpauschale vereinfachen.

 

Beste Grüße

Jan-Ove