Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wie werde ich besteuert wenn ich im Ausland wohne.

David71
Autor ★★★
70 Beiträge

Hallo,

Ich hätte hier eine Frage worauf ich bis jetzt keine Antwort finden konnte. Wie werde ich bei der Auszahlung von Dividenden besteuert wenn ich in Luxemburg wohne? Ist es so dass ich gar nicht besteuert werde, meine Aktien aber in Luxemburg versteuern muss (15%), oder werde ich vom deutschen Fiskus besteuert (26,375%?), und kann die Differenz (26,375%-15%) dann beim deuschen Steueramt wieder zurückfordern? Sorry für die dummen Fragen 🙂

Freundliche Grüsse,

David

12 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.156 Beiträge

Hast du schon einmal in das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen geschaut?

NordlichtSH
Mentor ★★
1.809 Beiträge

Ich habs mal rausgesucht:

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Ste...

 

Oder du fragst mal bei deinem Wohnsitzfinanzamt. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Nutzer dieses Forums mit luxemburgischem Steuerrecht auskennt, halte ich für relativ gering.

David71
Autor ★★★
70 Beiträge

Danke,

Das hilft mir schon mal weiter. Vielen Dank. Bei der Doppelbesteuerung weiss ich nur dass ich mit dem Abkommen keine 2 mal (also vom deutschen und vom luxemb. Fiskus) besteuert  werden kann. Die Frage ist ob ich die Differenz (26%-15%) anfordern kann. Ich habe mich bis jetzt noch nie damit befasst, werde aber nächste Woche mehr wissen.

gruss,

david

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Hallo @David71,

 

wenn du dann Informationen dazu hast, wäre es lieb, wenn du diese hier im Thread mitteilst. Dann hat der nächste Suchende schon einmal einen Anhaltspunkt mehr.


Danke!

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Zunächst mal mußt Du klären, ob Du in Deutschland steuerpflichtig bist.

NordlichtSH
Mentor ★★
1.809 Beiträge

Bei einem Wohnsitz in Luxemburg unwahrscheinlich, Ausnahme: Grenzpendler, die in Deutschland arbeiten. Da ist eine Steuerpflicht in Deutschland möglich.

 

Das OECD-Musterabkommen weist bei Zins- und Dividendeneinkommen dem Wohnsitzstaat des Divivendenempfängers das Recht zur Besteuerung zu, der Quellenstaat hat das Recht, eine Quellensteuer zu erheben.

 

https://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfGroepl/lehre___nur_Pdfs_/lehr...

dg2210
Legende
6.156 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Zunächst mal mußt Du klären, ob Du in Deutschland steuerpflichtig bist.


Auch diese Frage im im o.a. DBA geklärt (Artikel 4)

David71
Autor ★★★
70 Beiträge

Dauert noch, doch sobald ich diese Infos benötige und erhalte, werde ich hier darüber berichten 🙂 

EU_1
Experte ★★
403 Beiträge

Ich kenne den Weg für Wohnsitz in Belgien, also die die in Aachen oder Würselen arbeiten aber das neue Eigenheim im deutschsprachigen Belgien direkt hinter der Grenze gebaut haben. Wir müssen die Dividenden in Belgien  deklarieren und 30% KESt bezahlen. (wenn die Dividende auf dem codi-Konto anfällt, beim belgischen Konto wird das direkt abgezogen). Dann können wir von der deutschen KEST 10% plus Soli zurückholen. Ein Papierkrieg, der sich aber erst ab einem höheren Betrag lohnt. Das geht auch mit Dividenden von schweizer Aktien oder französischen Aktien.

Mit CH ist es relativ einfach, aber es kostet dann bei der Bank Wechselprovision wenn die Fränklis hier eingehen.

Also Formulare ausdrucken, ausfüllen, beim Wohnsitzfinazamt abstempeln lassen, dass man hier die Steuern bezahlt hat, dann Bankbelege für die gezahlten Dividenden hinzufügen bzw die Jahressteuerbescheinigung der Bank und alles an das Bundeszentralamt für Steuern nach Bonn schicken.

Für Schweizer Dividenden braucht man dann auch noch "tax-vouchers", die einige deutsche Depotbanken schon bei der Dividendengutschrift mit schicken, kostenfrei, bei anderen muss man diese vouchers bestellen, und die nehmen dann Gebühren (16,50 € je Dividende für einen A4-Computerausdruck, nicht schlecht). Da muss man dann zuerst rechnen, ob der Antrag in die Schweiz lohnt.

Und für franz. Dividenden ist es noch viel komplizierter. Da habe ich es dann sein lassen.

Zu loben ist hier das US-Verfahren mit dem 3-jährigen Formblatt, womit die Bank dann nur 15% US Steuern einbehält.

EU-1