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Wertpapierleihe ETF Dividendennachteil Besitzer?

Plutonox
Autor ★
3 Beiträge

Sehr geehrte Community,

 

ich hoffe Ihr könnt mir bei einer Verständnisfrage weiterhelfen. 

 

Bei vielen ETFs z.B. vin iShares oder Db - xTrackers gibt es eine Vergütung der Fondgesellschaft (und/oder der APs, z.B. bei xTrackers die deutsche Bank) für Wertpapierleihen des Warenkorbes des ETFs.

Solange diese Leihen lediglich Gebühren für normale Leerverkäufe (z.B. zur Deckung von Lieferverpflichtungen etc. ) bekommen, verstehe ich den Sinn sowohl für ETF Besitzer, als auch ETF Ersteller.

Wenn jedoch Gewinne durch Dividendenstripping möglich wären (wo finde ich Regulierungen in Deutschland,Europa, weltweit hierzu? z.B. Fondsitz in Irland, Luxemburg, Deutschland etc.), würde dies für mich bedeuten, dass der ETF Besitzer praktisch (von Steuervorteilen erst einmal zur Vereinfachung abgesehen) die gesamte Dividende (plus oder minus eines kleines Betrages -je nach Geschäft) bekäme und von diesen z.B. 30% behalten könnte. Was mit einer Dividendenvernichtung von 30% einherginge, was je nach Dividende erhebliche Mehrkosten, verglichen mit niedrigen TERs und Transaktionskosten wären. Sehe ich dies richtig oder ist die Praktik ohnehin bereits verboten?

 

Vielen Dank für eure Hilfe & beste Grüße,

 

Plutonox

3 ANTWORTEN

Plutonox
Autor ★
3 Beiträge

Eine Antwort wäre super. Gerne auch ein Link oder ein Artikel der aufklärt. 

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Letztlich hängt das von den Verträgen ab, die die Fondsgesellschaft mit dem Entleiher abschließt. Es ist (wie auch bei Optionen usw.) absolut üblich, daß alle möglichen und unmöglichen Sonderfälle darin geregelt werden: Dividendenzahlungen, Aktiensplits, Kapitalerhöhungen und und und. Eine Gesellschaft, bzw. ihre Organe, die diesbezüglich unkluge Verträge schließen würde, schadete sich zum einen im Wettbewerb (schlechtere Performance/größere Trackingdifferenz gegenüber der schlaueren Konkurrenz) und riskierte zum anderen strafrechtliche Ermittlungen wegen Untreue.

Plutonox
Autor ★
3 Beiträge

besten Dank @chi für die Antwort,

 

mir ist jedoch noch immer nicht ganz klar geworden, was dies genau für mich als Anleger bedeutet. Dass möglichst gewinnbringende Verträge geschlossen werden sollen & müssen leuchtet mir ein. 

Im Falle von großen Leihgebühren (Bei Entleihungen um die Dividende herum) würde die Fondsgesellschaft für den Anleger zum Beispiel (z.B. zwecks Steuereinsparungen) einen Mehr-Ertrag(z.B. von 5%) verbuchen können. Allerdings enthalten fast alle ETFs Klauseln, welche Teile der Gewinne aus Entleihergeschäften der Fondsgesellschaft zukommen lassen. (z.B. db xTrackers 30%) Die Differenz wäre also für den ETF Besitzer negativ. Wäre solch eine Praktik dann bereits verboten? Ich finde generell zu Entleihergeschäften sehr wenige Infos.

 

Das gewählte Beispiel : 

 

https://etf.dws.com/de-DE/IE00BM67HT60-msci-world-information-technology-ucits-etf-1c-/