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Vorabpauschale und Jakressteuerbescheinigung

vamp007
Autor ★
4 Beiträge

Hallo zusammen,

 

wird analog zu jeder Vorabpauschale, die nach dem neuen Investmentsteuergesetz Ende 2018 von den Banken einbehalten wird, ein entsprechender Kapitalertrag auf der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen? 

 

Der Anlass meiner Frage ist, dass ich als freiwillig Versicherte in der Krankenversicherung auch monatliche KV-Beiträge aus meinen Kapitalerträgen zahlen muss. 

 

Danke und und viele Grüße 

8 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Hallo @vamp007,

 

interessante Fragestellung.

 

Wichtig ist aber erst einmal: Die Vorabpauschale trifft dich 2018 nimmer, da sie erst am 02.01.2019 zufließt (immer am ersten Werktag eines Jahres für das vorherige Jahr).

 

Nach §16 InvStg gilt:

1) Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge) sind

 

1. Ausschüttungen des Investmentfonds nach § 2 Absatz 11,

2. Vorabpauschalen nach § 18 und

3. Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 19.

 Insofern: Ich denke, ja.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Damit wird dann Dein Freistellungsauftrag für 2019 entjungfert. 😉

Sinn der Übung, damit man nicht unbedingt Geld auf dem Depotkonto vorhalten muss fürs Finanzamt und der Freistellungsauftrag zuerst abgeschmolzen wird.

 

Die Beiträge zur KV aus Kapitalerträgen hast Du aber "nur" maximal bis zur Bemessungsgrenze.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Damit wird dann Dein Freistellungsauftrag für 2019 entjungfert. 😉

Sinn der Übung, damit man nicht unbedingt Geld auf dem Depotkonto vorhalten muss fürs Finanzamt und der Freistellungsauftrag zuerst abgeschmolzen wird.

 

Die Beiträge zur KV aus Kapitalerträgen hast Du aber "nur" maximal bis zur Bemessungsgrenze.


Hi @ehemaliger Nutzer

für die Ermittlung der Steuerschuld hast Du wohl recht. Bezüglich der Ermittlung der Einkünfte für die PKV könnte @vamp007 tatsächlich gekniffen sein.

 

Ob der Kniff nun weh tut oder nicht entscheidet die Höhe der Anlage. Ich habe dieses Beispiel über 20.000€ einmal woanders (vermutlich im Darknet) gestohlen.

 

Berechnung von Vorabpauschale und Steuer
Wert des Aktienfonds­anteils am 1.1.2018                                       20 000 Euro
Wert des Aktienfonds­anteils am 31.12.2018                                   20 500 Euro
Wert­steigerung                                                                                        500 Euro
 
VorabpauschaleVorabpauschale
(20 000 x 0,011 x 0,7)                                                                             154,00 Euro
Zu versteuernder Betrag nach 30 Prozent Teilfrei­stellung             107,80 Euro
zu zahlende Abgeltung­steuer plus Soli (26,375 Prozent)              28,43 Euro
 
Das wirft die Frage auf inwieweit dieses Jahreseinkommen i. H. v. 107,80 Euro den Beitrag zur PKV in die Höhe triebe.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@ehemaliger Nutzer

 

Hallo,

 

ich lese es so, das sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse ist.

IMHO sind das um die 7,3% von 107,80.

Als Pflichtversicherte würden solche Einkünfte ja nicht herangezogen.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@ehemaliger Nutzer

Du hast Recht. Der Beitragssatz läge aber dann bei 14,9% exkl. Zusatzbeitrag, weil sie den AG-Anteil mitzahlen muss.

Weinlese
Mentor ★
1.384 Beiträge

@vamp007

Warum wäre diese Angabe für die Krankenversicherung wichtig? Soweit ich weiß müssen dort doch nur die Bruttoeinnahmen angeben werden. Da dir bei der Berechnung der Vorabpauschale aber keine Gewinne gutgeschrieben werden können, sollte die Höhe der abgeführten Steuern doch unerbeblich sein.

 

Viele Grüße

Weinlese

vamp007
Autor ★
4 Beiträge

Hallo Weinlese,

 

bei der Berechnung meiner Krankenkassen-Beiträge werden auch von meinen Kapitalerträgen 14% als Beitrag erhoben. Da die Vorabpauschale offensichtlich ein Kapitalertrag ist, wird sie bei der Berechnung berücksichtigt.

 

Viele Grüße

vamp007

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo an alle,

 

unseren aktuellen Stand zu diesem Thema könnt ihr hier finden.

 

Diesen Thread werde ich der Übersichtlichkeit halber schließen und bitte darum, die Diskussion im verlinkten Thread weiterzuführen. 🙂

 

Beste Grüße

Jan-Ove